Die Produktliste spielt innerhalb des GMP+ Feed Certification scheme eine bedeutende Rolle. Im Rahmen des GMP+ FC scheme ist ausschließlich die Verwendung von Einzelfuttermitteln gestattet, die in der Produktliste von GMP+ International aufgeführt sind. Uns erreichen regelmäßig unter anderem folgende Fragen: Wann und wie gelangt ein Produkt in die Liste? Welchen Status hat die Produktliste und was ist der Unterschied zum EU-Katalog der Einzelfuttermittel? In diesem Newsletter erläutern wir Ihnen dies gerne näher.
Die Produkte auf der Produktliste können sicher hergestellt werden, und die am Herstellungsprozess haftenden Risiken lassen sich gut lenken. Zur Gewährleistung der Sicherheit innerhalb der GMP+-Kette dürfen Futtermittelhersteller im Rahmen der GMP+-Zertifizierung ausschließlich Einzelfuttermittel herstellen und vertreiben, die in der Produktliste gelistet sind. Sofern man ein Einzelfuttermittel herstellen und/oder vertreiben möchte, das (noch) nicht in der Liste steht, wird zunächst eine Risikobewertung vorgenommen. Dies erfolgt durch unabhängige Sachverständige, die Mitglied der Technical Commission FSP (TCFSP) von GMP+ International sind. Sie führen diese Bewertung auf der Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen zu dem Produkt, dem Herstellungsprozess, den möglichen Risiken und deren Lenkung durch. Der Bewertungsrahmen hierfür basiert auf den Anforderungen und Standards, die für GMP+-Einzelfuttermittel gelten. Wenn die Experten feststellen, dass eine wirkungsvolle Lenkung der Risiken möglich ist, wird das Produkt mit dem fraglichen Herstellungsprozess der Produktliste hinzugefügt. Für weitere Informationen zur Anmeldung zur Produktliste klicken Sie bitte hier.
Angesichts der weltweiten Anwendbarkeit des GMP+ FC scheme und der unterschiedlichen nationalen Gesetzgebungen löst die Beziehung der Produktliste zur Gesetzgebung mitunter noch Fragen aus. Die Tatsache, dass ein Produkt in der Produktliste aufgeführt ist, besagt nichts über den gesetzlichen Status eines Produkts, sondern nur etwas über dessen Sicherheit. Der gesetzliche Status kann in den einzelnen Ländern und Regionen unterschiedlich sein. Es kann sich ergeben, dass ein Produkt in einem Land den Status eines Einzelfuttermittels hat, während es in einem anderen Land beispielsweise als ein Zusatzstoff, eine Vormischung oder sogar als ein verbotenes Produkt zur Verarbeitung zu oder in einem Futtermittel betrachtet wird. Es obliegt jederzeit der Verantwortung des nach GMP+ zertifizierten Unternehmens, das das Produkt herstellt oder vertreibt, gemäß der (lokalen) Gesetzgebung zu ermitteln, welchen Status ein Produkt hat, welche Grenzwerte gelten, welche Angaben auf dem Etikett gemacht werden müssen usw.
Regelmäßig erkundigt man sich bei uns nach dem Unterschied zwischen der Produktliste von GMP+ International und dem EU-Katalog der Einzelfuttermittel. Beide beziehen sich auf Einzelfuttermittel, es gibt jedoch erhebliche Unterschiede. Der größte Unterschied liegt im Zweck. Der primäre Zweck des EU-Katalogs der Einzelfuttermittel ist die Harmonisierung der Etikettierung. Das primäre Ziel der Produktliste ist die Gewährleistung der Sicherheit innerhalb der gesamten Kette.
Wir verwenden in der Produktliste möglichenfalls dieselbe Produktbezeichnung und ‑definition wie im EU-Katalog der Einzelfuttermittel, sodass diese miteinander im Einklang stehen. GMP+ International übernimmt gegebenenfalls auch die Nummer des Einzelfuttermittels aus dem EU-Katalog der Einzelfuttermittel (EU-Katalog-Nummer) in die Produktliste. Damit wird verdeutlicht, dass es sich um dieselben Erzeugnisse handelt. Dies versteht sich als Extra-Service.