Verlängerung der gegenseitigen Anerkennung mit CSA-GTP

Die gegenseitige Anerkennung zwischen CSA-GTP und GMP+ International, OVOCOM und EFISC-GTP wird ab dem 1. Januar 2026 verlängert.

Am 7. November 2025 haben die Organisationen GMP+ International, OVOCOM und EFISC-GTP das Abkommen über gegenseitige Anerkennung mit CSA-GTP unterschrieben, um die gegenseitige Anerkennung für drei Jahre ab dem 1. Januar 2026 zu bestätigen.

Dieses Abkommen ist das Ergebnis produktiver Gespräche, die im Laufe der Jahre 2024 und 2025 geführt wurden. 

Anfang November 2025 haben sich schließlich alle Parteien auf diese langfristige Vereinbarung geeinigt, die eine Überprüfung im Juni 2026 vorsieht.  

Die Verlängerung dieser gegenseitigen Anerkennung umfasst die folgenden Aktivitäten: 

  • Erfassung, Lagerung und/oder Umschlag sowie Handel mit unverarbeiteten französischen Getreide-, Ölsaaten- und Eiweißpflanzen (Körner), die für die Verwendung als Futtermittel vorgesehen sind.

  • Der gesamte Transport von unverarbeitetem französischem Getreide, Ölsaaten und Eiweißpflanzen (Körner), die für die Verwendung als Futtermittel vorgesehen sind, fällt nur in Verbindung mit dem Bereich Handel/Sammlung in den Geltungsbereich des CSA-GTP-Zertifikats.

Ausgenommen von der gegenseitigen Anerkennung sind alle Produkte, die aus der „Opération mécaniques simples” stammen, die im „Référentiel de certification CSA-GTP” (Version 2025) beschrieben sind: Concassage, Décorticage, Dépelliculage, Ecossage, Mondage, Ecalage, Granulierung, Aplatissage, Laminage et Extrusion und das Modul Non GMO.