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TS1.2 Beschaffung

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Dieses Dokument ist in 3 verschiedenen Sprachen verfügbar

Ausführung: 1 Januar 2024

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1. Einführung

Das GMP+ Feed Certification scheme stützt sich auf einer Reihe Ausgangspunkte. Ein wichtige Prämisse ist, dass Futtermittelunternehmen, die in einer Futtermittelkette zusammenarbeiten, eine gemeinsame Verantwortung haben, sicherzustellen, dass den Viehhaltern sichere Futtermittel geliefert werden. Diese gemeinsam getragene Verantwortung äußert sich in den Anforderungen an die Beschaffung, die als eine Mindestvoraussetzung zu betrachten sind.

2. Anwendungsbereich dieses Dokuments

Neben den Anforderungen aus den GMP+-Dokumenten wird in diesem Dokument Folgendes spezifiziert:

  • Welche Zertifizierung eines Lieferanten eines Futtermittels oder eines Erbringers einer Futtermitteldienstleistung wird anerkannt (Abschnitt 3)
  • Welche sogenannten Torwächteroptionen lassen sich bei der Beschaffung nicht zertifizierter Futtermittel oder Dienstleistungen in Bezug auf Futtermittel oder Nicht-Futtermittel, wie etwa Tierarzneimittel, Siloreinigungsdienste und Ausgangserzeugnisse für die Soapstock-Spaltung, anwenden (Abschnitt 4)

3. Übersicht über GMP+ und anerkannte Zertifikate

In den nachstehenden Tabellen werden für diverse Futtermittelerzeugnisse und Futtermitteldienstleistungen die GMP+- und anerkannten Zertifizierungen, einschließlich, sofern zutreffend, Zusatzanforderungen, wiedergegeben:

3.1. Beschaffung von Mischfuttermitteln und Halberzeugnissen

Zugelassene Zertifikate und Anwendungsbereiche

Zusatzanforderungen

GMP+ Herstellung von Mischfuttermitteln

GMP+ Handel mit Futtermitteln – Mischfuttermitteln


FCA-BC-02 - MP, Herstellung von Mischfuttermitteln

FCA-BC-03 - MH, Handel mit Mischfuttermitteln


QS-zertifizierte Mischfutterhersteller

QS-zertifizierte Händler

QS-zertifizierte fahrbare Mahl- und Mischanlagen für Futtermittel

Das QS-Unternehmen wird in der GMP+-Unternehmensdatenbank unter der Registerkarte Andere Zertifizierungssysteme gelistet

UFAS Compound Feed

UFAS Merchants - Handel mit Mischfuttermitteln


FAMI-QS – Herstellung von Ergänzungsfuttermitteln

FAMI-QS – Herstellung von Diätfuttermitteln

FAMI-QS – Handel mit Ergänzungsfuttermitteln

FAMI-QS – Handel mit Diätfuttermittel

Das FAMI-QS-Unternehmen wird unter dem Anwendungsbereich Ergänzungsfuttermittel und/oder Diätfuttermittel gelistet.

OQUALIM-RCNA International - zertifizierte Mischfutterhersteller

OQUALIM-RCNA International - zertifizierte Mischfuttermittelvertreiber / -händler

Das OQUALIM-Unternehmen muss auf dem Zertifikat ausdrücklich die Bezeichnung „RCNA International“ vermerken.

pastus+-zertifizierte Mischfutterhersteller

pastus+-zertifizierte Mischfutterhändler

Das pastus+-Unternehmen müssen in der GMP+ Liste der pastus+ Teilnehmer aufgeführt sein.

3.2. Beschaffung von Vormischungen

Zugelassene Zertifikate und Anwendungsbereiche

Zusatzanforderungen

GMP+ Herstellung von Vormischungen

GMP+ Handel mit Futtermitteln – Vormischungen


FCA -BC-02 - VP, Herstellung von Vormischungen

FCA -BC-03 - VH, Handel mit Vormischungen


FAMI-QS - Herstellung von Mischungen

FAMI-QS - Handel mit Mischungen

Das FAMI-QS-Unternehmen wird unter dem Anwendungsbereich Mischungen (Funktion) gelistet.

QS-zertifizierte Vormischungshersteller

QS-zertifizierte Vormischungshändler

Das QS-Unternehmen wird in der GMP+-Unternehmensdatenbank unter der Registerkarte Andere Zertifizierungssysteme gelistet.

UFAS Compound Feed

UFAS Merchants - Handel mit Vormischungen


Nach OQUALIM-RCNA International zertifizierte Vormischungshersteller

Nach OQUALIM-RCNA International zertifizierte Vormischungsvertreiber / -händler

Das OQUALIM-Unternehmen muss auf dem Zertifikat ausdrücklich die Bezeichnung „RCNA International“ vermerken.

3.3. Beschaffung von Futtermittelzusatzstoffen

Zugelassene Zertifikate und Anwendungsbereiche

Zusatzanforderungen

GMP+ Herstellung von Futtermittelzusatzstoffen

GMP+ Handel mit Futtermittelzusatzstoffen


FCA -BC-02 - TP, Herstellung von Futtermittelzusatzstoffen

FCA -BC-03 - TH, Handel mit Futtermitteln
Futtermittelzusatzstoffen


FAMI-QS - Herstellung von Inhaltsstoffen

FAMI-QS - Handel mit Inhaltsstoffen

Das FAMI-QS-Unternehmen ist unter dem Anwendungsbereich Inhaltsstoffe (Prozess) gelistet.

Die beschafften Zusatzstoffe müssen auch in diese Datenbank aufgenommen werden.

UFAS Merchants - Handel mit Futtermittelinhaltsstoffen

FEMAS Core standard

FEMAS Intermediate Supplier


QS-zertifizierte Zusatzstoffhersteller

Nach QS zertifizierte Händler

Das QS-Unternehmen wird in der GMP+-Unternehmensdatenbank unter der Registerkarte Andere Zertifizierungssysteme gelistet.

OQUALIM-RCNA International - zertifizierte Vertreiber / Händler von Futtermittelzusatzstoffen

Das OQUALIM-Unternehmen ist:

  • ein Hersteller oder Vertreiber von Mischfuttermitteln oder Vormischungen, mit der ausdrücklichen Angabe der Bezeichnung „RCNA International“ auf dem Zertifikat.
  • oder zählt zu einer Gruppe von Unternehmen, von denen mindestens ein Unternehmen wie vorstehend zertifiziert ist.
    Hinweis: Der gelieferte Zusatzstoff muss - selbstverständlich - von einem zertifizierten Hersteller produziert worden sein.

3.4. Beschaffung von Einzelfuttermitteln

3.4.1. Allgemeines

Zugelassene Zertifikate und Anwendungsbereiche

Zusatzanforderungen

GMP+ Herstellung von Einzelfuttermitteln

GMP+ Handel mit Futtermitteln - Einzelfuttermitteln


FCA -BC-02 - GP, Herstellung von Einzelfuttermitteln

FCA -BC-02 (VWP), Herstellung von Nebenprodukten zur Wieder-aufbereitung (Unternehmen aus der Lebensmittelbranche)

FCA -BC-02 (GPVW), Herstellung von Einzelfuttermitteln aus Neben-produkten zur Wiederaufbereitung

FCA -BC-03 - GH, Handel mit Einzelfuttermitteln

FCA -BC-03 (VWH), Handel mit Nebenprodukten zur Wiederaufbereitung


QS-zertifizierte Einzelfuttermittelhersteller

QS-zertifizierte Händler

Eine Ausnahme von der Anforderung, dass eine generische Risikobewertung für das Einzelfuttermittel in die TS 1.3 Produktliste aufgenommen wird, ist, dass die Beschaffung eines Einzelfuttermittels bei einem QS-zertifizierten Unternehmen auch gestattet ist, wenn dieses Einzelfuttermittel in die QS-Liste der Einzelfuttermittelaufgenommen ist.

FEMAS Core standard

FEMAS Intermediate Supplier

UFAS Merchants - Handel mit Futtermittelinhaltsstoffen


FAMI-QS - Herstellung von Inhaltsstoffen

FAMI-QS - Handel mit Inhaltsstoffen


  • Das FAMI-QS-Unternehmen ist unter dem Anwendungsbereich Inhaltsstoffe (Prozess) gelistet. Die beschafften Einzelfuttermittel müssen auch in diese Datenbank aufgenommen werden.
  • Diese Einzelfuttermittel müssen in der TS 1.3 Produktliste registriert sein.

EFISC-GTP

  • Erzeugnisse aus der Industrie zum Pressen von Ölsaaten und Pflanzenölen
  • Erzeugnisse aus der Stärke-Industrie.
  • Produkte aus der Malzherstellung
  • Glycerin (roh und raffiniert) aus der Herstellung von Biodiesel.
  • Handel mit und Erfassung von Einzelfuttermitteln pflanzlichen Ursprungs


pastus+-zertifizierte Einzelfuttermittelhersteller

pastus+-zertifizierte Einzelfuttermittelhändler

Das pastus+-Unternehmen müssen in der GMP+ Liste der pastus+ Teilnehmer aufgeführt sein.

OQUALIM-RCNA International - zertifizierte Verarbeiter, Vertreiber/Einzelfuttermittelhändler

Das OQUALIM-Unternehmen ist:

  • ein Hersteller oder Vertreiber von Mischfuttermitteln oder Vormischungen, mit der ausdrücklichen Angabe der Bezeichnung „RCNA International“ auf dem Zertifikat.
  • oder zählt zu einer Gruppe von Unternehmen, von denen mindestens ein Unternehmen wie vorstehend zertifiziert ist.

Hinweis: Das gelieferte Einzelfuttermittel muss – selbstverständlich – vom zertifizierten Hersteller produziert worden sein.

Nach CSA-GTP zertifizierte Erfasser (Handel sowie Lagerung und Umschlag)

Für die nachstehenden Produkte: unbearbeitetes französisches Getreide, Ölsaaten und eiweißhaltige Gewächse (Getreide), die zur Verfütterung als Futtermittel bestimmt sind.

3.4.2. Beschaffung von Einzelfuttermitteln bei Unternehmen mit speziellen Zertifikaten

Bestimmte Einzelfuttermittel dürfen auch von einem Unternehmen mit einem speziellen Zertifikat beschafft werden:

Einzelfuttermittel

Genehmigte Zertifikate/spezielle Anforderungen

Kombinierbare Gewächse (Getreide, (Öl-)

Saat und Hülsenfrüchte

TASCC Merchants (Handel mit ganzen, unverarbeiteten, kombinierbaren Gewächsen zur Verwendung als Lebensmittel und Futtermittel)

QS-Guideline Service Package für die Feldfutterproduktion

Das QS-Unternehmen wird in der GMP+-Unternehmensdatenbank unter der Registerkarte Andere Zertifizierungssysteme gelistet.

Bäckereinebenprodukte

Zertifizierung gemäß dem „Hygienekodex für Brot- und Konditoreibäckerei“ einschl. Modul für Futtermittel (Nederlands Bakkerij Centrum/ISACert)

Sortierte Speisekartoffeln

Zertifizierung gemäß dem „Hygienekodex für ungeschälte (Süß-) Kartoffeln und mit der Angabe 'HACCP + GMP' (Nederlandse Aardappel Organisatie, NAO)

Molke von Bauern

Zertifizierung gemäß dem „ Hygienekodex für Erzeuger von Rohmilcherzeugnissen (einschl. Anhang 7). Der Erzeuger muss als solcher eingetragen sein auf https://boerderijzuivel.nl/keurmerken/gmp-weiafvoer

Erzeugnisse auf Milchbasis

Das Erzeugnis wird gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 geliefert.

3.5. Beschaffung von Lagerungs- und Umschlagdienstleistungen

Zugelassene Zertifikate und Anwendungsbereiche

Zusatzanforderungen

Lagerung und Umschlag von Futtermitteln


FCA -BC-04 – OO Lagerung und Umschlag von Futtermitteln


TASCC Storage


EFISC-GTP - Lagerung von Einzelfuttermitteln pflanzlichen Ursprungs.


QS-zertifizierte Unternehmen - Lagerung und Umschlag

Das QS-Unternehmen wird in der GMP+-Unternehmensdatenbank unter der Registerkarte Andere Zertifizierungssysteme gelistet.

pastus+-zertifizierte Unternehmen - Lagerung und Umschlag

Das pastus+-Unternehmen müssen in der GMP+ Liste der pastus+ Teilnehmer aufgeführt sein.

Hinweis: Die Lagerung verpackter Güter muss nicht unbedingt von einem nach GMP+ zertifizierten Dienstleister erworben werden. Für weitere Informationen siehe 4.4.3.

3.6. Beschaffung von Transportdienstleistungen

Zugelassene Zertifikate und Anwendungsbereiche

Zusatzanforderungen

GMP+ Straßentransport von Futtermitteln

GMP+ Binnenschifffahrtstransporte von Futtermitteln


FCA -BC-05 - TVWE, Straßentransport von Futtermitteln

FCA -BC-08 - Hygienekodex für Binnenschifffahrtstransporte


TASCC Road Haulage - Straßentransport

Transporte, für die ein „TASCC Road Haulage“-Transportunternehmen einen Auftrag vergibt, sind nicht zugelassen.

Qualimat – Straßentransport


QS-zertifizierte Unternehmen - Straßentransport

Das QS-Unternehmen wird in der GMP+-Unternehmensdatenbank unter der Registerkarte Andere Zertifizierungssystemegelistet.

EFISC-GTP Transport oder Einzelfuttermittel pflanzlichen Ursprungs

Ausschließlich in Kombination mit EFISC-GTP Handelstätigkeiten zugelassen.

pastus+-zertifizierte Unternehmen - Straßentransport

Das pastus+-Unternehmen müssen in der GMP+ Liste der pastus+ Teilnehmer aufgeführt sein.

Nach CSA- GTP zertifizierte Unternehmen - Straßentransport

  • Ausschließlich in Kombination mit CSA-GTP, Anwendungsbereich „Erfassung“, zugelassen.
  • Für die nachstehenden Produkte: unbearbeitetes französisches Getreide, Ölsaaten und eiweißhaltige Gewächse (Getreide), die zur Verfütterung als Futtermittel bestimmt sind

Hinweis 1: Die obigen Anforderungen gelten auch für die Beauftragung von Zugmaschinen mit Fahrers.

Hinweis 2: Ein externes Transportunternehmen braucht in folgenden Fällen nicht nach GMP+ oder gleichwertig zertifiziert zu sein:

  • Transport verpackter Futtermittel unter der Bedingung, dass der nach GMP+ zertifizierte Hersteller oder Händler für die Kontrolle der Reinheit des Frachtraums verantwortlich ist.
  • Transport plombierter Frachträume (siehe für die Definition F 0.2) unter der Bedingung, dass der externe Transporteur,
    • die betreffenden Frachträume weder besitzt noch verwaltet
    • keinen Einfluss auf den GMP+-Status der transportierten Futtermittel hat.
    • keine eigene Lade- oder Löschausrüstung (Leitungen, Schläuche usw.) verwenden darf, es sei denn, der nach GMP+ zertifizierte Auftraggeber gestattet dies.

Der nach GMP+ zertifizierte Hersteller oder Händler ist für die Plombierung des Frachtraums zuständig.

  • Schienentransporte (unter Verwendung von Waggons)

3.7. Beschaffung von Befrachtungstätigkeiten

Zugelassene Zertifikate und Anwendungsbereiche

Zusatzanforderungen

GMP+ Befrachtung von Binnenschifffahrtstransporten

GMP+ Befrachtung von Küstenschifffahrtstransporten

GMP+ Befrachtung von Straßentransport

GMP+ Befrachtung von Schienentransporen

GMP+ Befrachtung von Seeschifffahrtstransporten


FCA -BC-07 - TVM, Befrachtung mit Futtermitteln über Seeschifffahrtstransporte


FCA -BC-06 - TVWA, Befrachtung mit Futtermitteln über Binnenschifffahrtstransporte


FCA -BC-09 - TVOR, Transportorganisation von Futtermitteln oder per Schienentransport


QS-zertifizierte Unternehmen mit dem Anwendungsbereich Befrachtung von Schienen-, Binnenschifffahrts- und Küstenschifffahrtstransporten.

Das QS-Unternehmen wird in der GMP+-Unternehmensdatenbank unter der Registerkarte Andere Zertifizierungssysteme gelistet.

Hinweis: Ein externer Befrachter muss in den folgenden Fällen nicht GMP+- oder gleichwertig zertifiziert sein:

  • Befrachtung von Straßentransporten
  • Befrachtung mit verpackten Erzeugnissen (einschließlich plombierten Frachträumen)
  • Befrachtung mit Ölen und Fetten und daraus gewonnenen Erzeugnissen zur direkten Verarbeitung in Futtermitteln, wenn der Transport nachweislich gemäß einem FOSFA-Vertrag stattfindet und die Verwendung des EU-1-Verzeichnisses der zulässigen vorherigen Ladungen vorgeschrieben wird.

3.8. Beschaffung von Labortätigkeiten

Wenn Messung und Überwachung mittels Analyse stattfinden, sorgt das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen dafür, dass dies von einem Labor ausgeführt wird, das dafür kraft „GMP+ FSA“-Modul anerkannt ist. In der nachstehenden Tabelle ist aufgeführt, welche Qualifikationen für welche Analyse genehmigt sind.

Analyse

Zugelassene Zertifikate und Anwendungsbereiche

Zusatzanforderungen

A) Kritische Verunreinigungen:

  • Aflatoxin B1
  • Dioxin
  • Dioxinähnliche PCB
  • Nicht dioxinähnliche PCB
  • Schwermetalle
    • Cadmium
    • Arsen
    • Blei
    • Quecksilber *
  • Fluor *
  • Pestizide

* Die Analyse dieses Parameters in Zusatzstoffen und Vormischungen muss von einem Labor mit einem unabhängigen QM-System im Sinne von Buchstabe B) Andere Verunreinigungen durch-geführt werden.

Ein unabhängiges, verifiziertes QM-System wie unter B) aufgeführt sowie ein registriertes GMP+-Labor.

  • Solange das GMP+-registrierte Labor für die betreffende Analyse registriert ist.
  • Die Nutzung von GMP+-registrierten Laboren ist vorgeschrieben

B) Andere

Verunreinigungen

GMP+ Laboruntersuchungen

Die betreffende Analyse muss unter den Anwendungsbereich des zertifiziertes Labor fallen.

Nach ISO 17025 akkreditiertes Labor für die betreffende Analyse


Nach ISO 17025 akkreditiertes Labor für eine andere als die fragliche Analyse

Ausschließlich wenn das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen begründen kann, weshalb es nicht möglich ist, für die betreffende Analyse ein nach ISO 17025 akkreditiertes Labor einzusetzen.

Diese Begründung muss dokumentiert werden.

TASCC Facilities-Analyse


3.9. Beschaffung anderer Dienstleistungen

Dienstleistungen

Zugelassene Zertifikate und Anwendungsbereiche

Herstellung oder Verarbeitung auf Vertragsgrundlage (Dritte Partei /Nachunternehmer)

GMP+ Herstellung von Einzelfuttermitteln

GMP+ Herstellung von Zusatzstoffen

GMP+ Herstellung von Vormischungen

GMP+ Herstellung von Mischfuttermitteln

Zertifikat mit dem dazugehörigen Anwendungsbereich anderer, anerkannter Zertifizierungssysteme.

4. Torwächtermöglichkeiten

4.1. Allgemeine Torwächteranforderungen

Das Torwächterprinzip beinhaltet, dass das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen ein Futtermittel oder eine Futtermitteldienstleistung beschafft, die/das nicht in den Anwendungsbereich einer GMP+-Zertifizierung oder einer anderen, zugelassenen Zertifizierung zur Futtermittelsicherheit fällt. Der Torwächter übernimmt die Verantwortung für die Sicherheit des Futtermittels oder der Futtermitteldienstleistungen, die er in die GMP+-Kette einbringt.

In diesem Abschnitt wird das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen als „Torwächter“ bezeichnet.

  1. Der Torwächter muss konsequent Erzeugnisse liefern und Dienstleistungen erbringen, die:
    • für die Verwendung in oder als Futtermittel sicher sind, und
    • die zutreffenden GMP+-Anforderungen erfüllen
    • die Anforderungen der zutreffenden Futtermittelgesetzgebung erfüllen
  1. Der Torwächter muss eine Gefahrenanalyse gemäß den HACCP-Grundsätzen durchführen, die in den zutreffenden GMP+-Standards beschrieben sind. Die Gefahrenanalyse muss alle Abläufe und Aktivitäten von der ursprünglichen Herstellung bis zur Lieferung umfassen und dazu führen, dass alle Gefahren angegangen und gelenkt werden, die im Zusammenhang stehen mit:
    • dem spezifischen Futtermittelerzeugnis
    • dem Herstellungsprozess dieses Futtermittelerzeugnisses
    • anderen Abläufen und Aktivitäten wie Lagerung und Transport
  1. Manche Torwächterprotokolle schreiben vor, dass das GMP+-Unternehmen sowohl die Zertifizierungsstelle als auch GMP+ International informieren. Für Details siehe die spezifischen Torwächterprotokolle.
  1. Wenn der Torwächter die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung des Torwächterprotokolls an den Lieferanten überträgt, muss dies deutlich vereinbart und angegeben werden, z.B. im Vertrag.

4.1.1. Weitergabe von Analyseergebnissen

Der Torwächter muss mindestens einmal monatlich die Ergebnisse der Analyse, die im Rahmen des Torwächterprotokolls durchgeführt wird, in die GMP+ Monitoring database eingeben. Die Ergebnisse der Analyse müssen in der GMP+ Monitoring database mit der GMP+ Community geteilt werden.

Ein Torwächter, der die Analyseergebnisse eines nicht zertifizierten Lieferanten verwendet, muss sicherstellen, dass die Analyse von einem Labor durchgeführt wird, das dafür im Rahmen des „GMP+ FSA“-Moduls anerkannt ist. Siehe § 3.8.

4.2. Futtermittelerzeugnisse und Dienstleistungen, die sich nicht im Rahmen eines Torwächterprotokolls beschaffen lassen

Es ist nicht möglich, bei der Beschaffung der folgenden Futtermittelerzeugnisse als Torwächter aufzutreten:

  • Mischfuttermittel
  • Vormischungen
  • Spezifische Nebenprodukte aus der Öl- und Fettindustrie:

Verordnung (EG) Nr. 68/2013 einschließlich der Änderungen dieser Verordnung

Nummer

Bezeichnung

13.6.1

Fettsäuren aus der chemischen Raffination

13.6.2

Fettsäuren, die mit Glycerol verestert wurden

13.6.3

Mono-, Di- und Triglyceride von Fettsäuren

13.6.4

Fettsäuresalze

13.6.5

Aus physikalischer Raffination erhaltene Fettsäuredestillate

13.6.6

Rohe Fettsäuren

13.6.7

Reine destillierte Fettsäuren

13.6.9

Mit organischen Säuren veresterte Mono- und Diglyceride von Fettsäuren

13.6.10

Zuckerester (von Fettsäuren)

13.6.11

Zuckerglyceride von Fettsäuren

13.11.2

Monoester von Propylenglykol und Fettsäuren

4.3. Torwächteranforderungen zur Beschaffung spezifischer Futtermittelinhaltsstoffe

Dieses Kapitel enthält spezifische Torwächteranforderungen für die Beschaffung spezifischer Futtermittelerzeugnisse, die nicht aus einer GMP+- oder gleichwertigen Quelle stammen.

4.3.1. Beschaffung unbearbeiteter Agrarerzeugnisse von einem landwirtschaftlichen Erzeuger zur Verwendung in oder als Futtermittel

Geltender Anwendungsbereich

Futtermittelerzeugnis


Unbearbeitete Agrarerzeugnisse, einschließlich Heu und Stroh, von einem landwirtschaftlichen Erzeuger

Heu und Stroh, von einem landwirtschaftlichen Erzeuger-Erfasser

Herkunft:

Alle Länder

Angewendet von

nach GMP+ zertifiziertem Unternehmen mit einem Anwendungsbereich Herstellung oder Handel.

Gilt bis

Keine Frist

Anforderungen an den Torwächter

Allgemeines

Siehe § 4.1

Spezifische Anforderungen

  • Sofern der Transport von landwirtschaftlichen Erzeugers/Erzeugers-Erfassern und als Bestandteil des Auftrags „Ernte einschließlich Transport zum Lager“ organisiert wird, braucht der Transport nicht nach GMP+ oder gleichwertig zertifiziert zu sein.


  • Sofern die Lagerung und/oder der Transport von Torwächtern organisiert wird, müssen die zutreffenden Anforderungen an die Beschaffung aus Abschnitt 3 und/oder 4 von TS 1.2 beachtet werden.

Lieferantenbewertung



  1. Gefahrenanalyse


Ja


Hinweis: Die Ergebnisse des Benchmarkverfahrens der Zertifizierungssysteme für Erzeuger können als Input verwendet werden. Siehe die GMP+-Website/Kooperationen/Erzeugersysteme

  1. Lieferantenaudit

Empfohlen

  1. Probenahme


Jede Charge gemäß den Anforderungen, die in Dokument TS 1.6 Beprobung aufgeführt sind.

Für eine Definition von „Charge“ siehe F 0.2 Definitionsverzeichnis

  1. Analyse

Auf Basis von HACCP

Aufzeichnungen


Der Torwächter muss Folgendes festlegen:

  • Namens- und Anschriftdaten des Erzeugers/Erfassers, von dem die Erzeugnisse beschafft werden.
  • die beschafften Partien unbearbeiteter Agrarerzeugnisse, einschließlich Heu und Stroh
  • Analyseergebnisse


Daten und Dokumentation im Zusammenhang mit der Anwendung dieses Protokolls müssen dokumentiert werden. Diese Angaben müssen für den Auditor und – auf Anfrage – für GMP+ International verfügbar sein.


Hinweis: Die vorgenannten Informationen sind eventuell (teilweise) nicht immer verfügbar. Im Rahmen der Anwendung von HACCP-Grundsätzen kann dieser Mangel an Information dazu führen, dass weitere Lenkungs- und Überwachungsmaßnahmen festgelegt werden.

Mitteilung über die Anwendung dieses Protokolls

Mitteilung an die Zertifizierungsstelle

Ja

Mitteilung an GMP+ International

Nein

4.3.2. Beschaffung von unbearbeiteten Getreiden, (Öl-)Saat und Hülsenfrüchten aus einer Erfassungskette

Geltender Anwendungsbereich

Futtermittelerzeugnis


Unbearbeitete Getreide, (Öl-)Saat und Hülsenfrüchte (vom Erfasser)


Bitte beachten Sie, dass Anforderungen an die Beschaffung bei landwirtschaftlichen Erzeugern in 4.3.1 festgelegt sind.

Herkunft:


Die unbearbeiteten Getreide, (Öl-)Saat und Hülsenfrüchte werden außerhalb der nachstehenden Länder angebaut

  • Österreich
  • Belgien
  • Kanada
  • Dänemark
  • Frankreich
  • Deutschland
  • Griechenland
  • Irland
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Vereinigtes Königreich

Interventionsgetreide aus jedem EU-Land

Angewendet von

nach GMP+ zertifiziertem Unternehmen mit einem Anwendungsbereich Herstellung oder Handel.

Gilt bis

Keine Frist

Anforderungen an den Torwächter

Allgemeines

Siehe § 4.1

Spezifische Anforderungen

Wenn das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen eine Partie Einzelfuttermittel von einem nicht nach GMP+ zertifizierten Unternehmen abnimmt und diese Partie FOB an einen nach GMP+ zertifizierten Abnehmer verkauft, dann muss dieser Abnehmer die Anforderungen dieses Protokolls erfüllen.

Lieferantenbewertung



  1. Gefahrenanalyse

Ja

  1. Lieferantenaudit

Empfohlen

  1. Probenahme

Siehe nachstehend

  1. Analyse

Siehe nachstehend

Als dokumentierte Informationen aufbewahren


Der Torwächter muss Folgendes registrieren :


  • Namens- und Anschriftdaten des Erzeugers/Erfassers, von dem die Erzeugnisse beschafft werden.
  • die beschafften Partien unbearbeiteter Getreide, (Öl-)Saat oder Hülsenfrüchte
  • Analyseergebnisse


Daten und Dokumentation im Zusammenhang mit der Anwendung dieses Protokolls müssen dokumentiert werden. Diese Angaben müssen für den Auditor und – auf Anfrage – für GMP+ International verfügbar sein

Hinweis: Die vorgenannten Informationen sind eventuell (teilweise) nicht immer verfügbar. Im Rahmen der Anwendung von HACCP-Grundsätzen kann dieser Mangel an Information dazu führen, dass weitere Lenkungs- und Überwachungsmaßnahmen festgelegt werden.

Probenahme und Analyse

Probenahme

  • Gemäß den Anforderungen, die in Dokument TS 1.6 Beprobung aufgeführt sind. Für eine Definition von „Charge“ siehe F 0.2 Definitionsverzeichnis.
  • Beim transport per Schiff oder Schiene oder bei Lagerungmuss die Probenahme durch eine unabhängige Prüforganisation (Control Organisation, CO) erfolgen,die gemäß der aktuellen Fassung von ISO 17020 akkreditiert ist, wobei die Probenahme dem Anwendungsbereich der Akkreditierung unterliegt.


Analyse

  • Jede Charge muss mindestens in Bezug auf die nachstehend aufgeführten Verunreinigungen analysiert werden. Ergibt die Gefahrenanalyse, dass weitere Verunreinigungen zu beachten sind, müssen auch diese analysiert werden.
  • Bei kleinen Chargen können die jeweiligen Mengen zusammengefasst werden, und die Tests müssen mindestens alle 500 Tonnen durchgeführt werden.


Hinweis:

  • Zugelassene Chargen müssen von anderen Chargen getrennt werden, es sei denn, diese sind ebenfalls geprüft/zugelassen oder bereits GMP+-gesichert.
  • Ab dem Zeitpunkt der Probenahme/Analyse wird die Partie als nach GMP+ gesichert eingestuft. Der Torwächter muss ab diesem Zeitpunkt die Erfüllung aller GMP+-Anforderungen an die Lagerung/den Transport bis zum Zeitpunkt der Lieferung gewährleisten.
  • Wenn keine repräsentative Probe auf dem Seeschiff genommen wurde oder wenn keine Analyseergebnisse verfügbar sind, können Erzeugnisse, die in verschiedenen Silos gelagert werden, nicht mehr als eine einzelne Partie eingestuft werden.

Parameter

Bemerkung

Rückstände von Pestiziden

Das Screening muss alle relevanten Pestizide auf der Grundlage von Informationen über Folgendes umfassen:

  • vor Ort verwendete Pestizide
  • lokale Gesetzgebung zu anwendbaren Pestiziden
  • RASFF-Mitteilungen
  • Sonstige zutreffende Informationen

Mykotoxine:


Aflatoxin B1

Gilt mindestens für Mais

Deoxynivalenol (DON)

Gilt mindestens für alle Getreide

Zearalenon (ZEA)

Gilt mindestens für alle Getreide und Sojabohnen

Ochratoxin A (OTA)

Gilt mindestens für alle Getreide

Schwermetalle:

  • Arsen
  • Blei
  • Quecksilber
  • Cadmium


  • Dioxine
  • Summe aus Dioxinen und dioxinähnlichen PCB
  • Nicht dioxinähnliche PCB
  • PAK

Wenn das Erzeugnis nicht getrocknet ist oder wenn der Torwächter den Nachweis dokumentiert hat, dass beim Trocknungsvorgang:

  • keine Verbrennung angewendet wurde, oder
  • Erdgas verwendet wurde, oder
  • indirekte Trocknung angewendet wurde,


dann kann die 100%ige Überwachung reduziert werden (gemäß den HACCP-Grundsätzen, die im GMP+-Standard beschrieben sind).

Blausäure

Gilt nur für Leinsamen

Salmonellen


Freies Gossypol

Baumwollsaat

Mitteilung über die Anwendung dieses Protokolls

Mitteilung an die Zertifizierungsstelle

Ja

Mitteilung an GMP+ International


Ja, bevor Sie dieses Protokoll verwenden, unter diesem LINK.


Es ist vorgeschrieben, GMP+ International jedes Mal zu benachrichtigen, wenn Sie dieses Torwächterprotokoll in einem anderen Ursprungsland anwenden.

4.3.3. Beschaffung von Zusatzstoffen, Lebensmitteln, Arzneimitteln, Kräutern und Gewürzen

Geltender Anwendungsbereich

Erzeugnis


Zusatzstoffe, Kräutern und Gewürzen müssen für die Verwendung in Futtermitteln genehmigt sein:


  • sofern der Torwächter Hersteller ist: in dem Land, in dem der Torwächter ansässig ist
  • sofern der Torwächter ein Händler ist: in dem Land, in dem der Zusatzstoff in den Handel gebracht wird.


Siehe F 0.2 Definitionsverzeichnis für die Definition von Zusatzstoffen

Lebensmittel, hergestellt gemäß:

  • einem von GFSI anerkannten Futtermittelsicherheitssystem
  • einem von der zuständigen nationalen Behörde genehmigten Hygienekodex.


Siehe F 0.2 Definitionsverzeichnis für die Definition von Lebensmitteln.

Hinweis: Das Lebensmittel braucht nicht in die TS 1.3 Produktliste aufgenommen zu werden.

Arzneimittel, hergestellt gemäß den europäischen Arzneibuch oder gleichwertig.

Ausgeschlossen von diesem Anwendungsbereich sind:

  • Nebenprodukte aus der Lebensmittelindustrie und Ausgangserzeugnisse für die Herstellung von Lebensmitteln

Herkunft:

Alle Länder

Angewendet von

nach GMP+ zertifiziertem Unternehmen mit einem Anwendungsbereich Herstellung oder Handel.

Gilt bis

Keine Frist

Anforderungen an den Torwächter

Allgemeines

Siehe § 4.1


Hinweis: Bei der Anwendung dieses Protokolls ist es nicht erforderlich, die Analyse in die GMP+ Monitoring database aufzunehmen.

Spezifische Anforderungen

Beschaffte Zusatzstoffe, müssen Lebensmitte- oder Futtermittelqualität beziehungsweise pharmazeutische Qualität aufweisen.

Für die Verwendung dieser Erzeugnisse in Futtermitteln gelten eventuell spezielle Futtermittelgesetze (z.B. Kennzeichnung).


Bei der Beschaffung von Lebensmitteln oder Zusatz-stoffen für Lebensmittel muss der Torwächter unter-suchen, ob und wie das Erzeugnis in Futtermitteln verwendet werden kann und welche Futtermittelgesetze gelten.

Lieferantenbewertung

  1. Gefahrenanalyse

Ja

  1. Lieferantenaudit

Empfohlen

  1. Probenahme


Jede Charge gemäß den Anforderungen, die in Dokument TS 1.6 Beprobung aufgeführt sind.

Für eine Definition von „Charge“ siehe F 0.2 Definition list

  1. Analyse

Basierend auf HACCP

Als dokumentierte Informationen aufbewahren


Der Torwächter muss Folgendes registrieren:


  • die Ausgangserzeugnisse, die Herstellungsmethoden, den Prozessstrom und die Umgebung, aus denen das Erzeugnis stammt, um die Risikobewertung für jedes Erzeugnis abschließen zu können.
  • Name und Adresse des Herstellers
  • beschafftes Erzeugnis
  • Analyseergebnisse
  • sonstige zutreffende Informationen


Daten und sonstige Dokumentation im Zusammenhang mit der Anwendung dieses Protokolls müssen dokumentiert werden. Diese Angaben müssen für den Auditor und – auf Anfrage – für GMP+ International verfügbar sein.


Hinweis: Die vorgenannten Informationen sind eventuell (teilweise) nicht immer verfügbar. Im Rahmen der Anwendung von HACCP-Grundsätzen kann dieser Mangel an Information dazu führen, dass weitere Lenkungs- und Überwachungsmaßnahmen festgelegt werden.

Mitteilung über die Anwendung dieses Protokolls

Mitteilung an die Zertifizierungsstelle

Ja

Mitteilung an GMP+ International


bevor Sie dieses Protokoll verwenden, unter diesem LINK.


Es ist vorgeschrieben, GMP+ International jedes Mal zu benachrichtigen, wenn Sie dieses Torwächterprotokoll für eine neue Kombination aus Hersteller und Erzeugnis anwenden.

4.3.4. Beschaffung ehemaliger Lebensmittel

Geltender Anwendungsbereich

Futtermittelerzeugnis


  • Ehemaliges Lebensmittel (das für die Verwendung als Futtermittel vorgesehen ist)
  • Lebensmittel, nichthergestellt gemäß
    • einem vom GFSI anerkannten Lebensmittelsicherheitssystem oder
    • von der nationalen zuständigen Behörde genehmigten Leitlinien für die gute Verfahrenspraxis


Siehe F 0.2 Definitionsverzeichnis für die Definition ehemaliger Lebensmittel.

Ausgeschlossen vom Anwendungsbereich

  • Nebenprodukte aus der Nahrungsmittelindustrie (z.B. Zuckerrübenpulpe, Brauergetreide usw.) und hergestellt für Futtermittel
  • Ausgangserzeugnis für Lebensmittel

Herkunft:

Alle Länder

Direkt bei einem Lebensmittelunternehmen beschafft, das mindestens über einen schriftlichen HACCP-Plan verfügt. Dieser HACCP-Plan:

  • basiert auf HACCP-Grundsätzen, und
  • beinhaltet die Lenkung von Gefahren im Zusammenhang mit dem ehemaligen Lebensmittel, das geliefert wird.


Die Beschaffung bei einem Lebensmittel-Zwischenhändler ist gestattet, sofern

  • der Händler das ehemalige Lebensmittel ausschließlich einkauft und anschließend verkauft, und
  • das Lieferantenaudit bei dem Lebensmittelunternehmen durchgeführt wird, bei dem sich der Status des Lebensmittels in den Status eines ehemaligen Lebensmittels ändert, und
  • sämtliche erforderlichen Informationen zu dem ehemaligen Lebensmittel unmittelbar beim Lebensmittelunternehmen eingezogen werden.


Angewendet von

Nach GMP+ zertifiziertem Unternehmen mit einem Anwendungsbereich Herstellung oder Handel.


Unter dem Anwendungsbereich „Handel“ darf das Erzeugnis nur einen Schritt weiter in der Kette:

  • an ein Unternehmen mit dem Anwendungsbereich Herstellung oder
  • direkt an den Viehhalter verkauft werden.

Es müssen zutreffende Informationen bereitgestellt werden. Siehe auch „Spezifische Anforderungen“.


Gilt bis

Keine Frist

Anforderungen an den Torwächter

Allgemeines

Siehe § 4.1

Spezifische Anforderungen

  • Der Torwächter muss mit dem Lieferanten eine deutliche und eindeutige Vereinbarung treffen über:
    • die Erfüllung der zutreffenden Anforderungen dieses Torwächterprotokolls
    • die Verantwortlichkeit des Lieferanten und des Torwächters im Zusammenhang mit den beschafften Erzeugnis oder der beschafften Dienstleistung
    • Austausch zutreffender Informationen
    • jede andere Frage, die für die Gewährleistung der Sicherheit des Futtermittels relevant ist.


  • Der Torwächter, der das ehemalige Lebensmittel beschafft, das noch nicht als Einzelfuttermittel geeignet ist, muss das Erzeugnis erst zu einem Einzelfuttermittel verarbeiten. Es muss eine validierte Behandlung oder Reinigung ausgeführt werden, um physikalische Verunreinigungen (z.B. mit Glas, Kunststoff oder Metall) zu beseitigen, bevor die ehemaligen Lebensmittel als Futtermittel verwendet werden können. Die Behandlungs- oder Reinigungsmethode muss den Anforderungen des Systems entsprechen.


  • Ein Weiterverkauf ehemaliger Lebensmittel, die einer validierten Behandlung oder Reinigung unterzogen werden mussten, um physikalische Verunreinigungen (z.B. mit Glas, Kunststoff oder Metall) zu beseitigen, bevor sie als Futtermittel geeignet sind, ist gemäß den folgenden Anforderungen möglich:
    • Unter dem Anwendungsbereich Handel
    • An ein Unternehmen mit einem Anwendungsbereich Herstellung zur Weiterverarbeitung zu einem Einzelfuttermittel
    • Aufgrund eines deutlichen Vertrags, der Garantien bietet für
      • die Verantwortlichkeiten für die Beschaffung gemäß den Anforderungen dieses Protokolls, und über
      • die richtige Verarbeitung zu einem Einzelfuttermittel
    • Alle zutreffenden Informationen über die erforderliche Verarbeitung des ehemaligen Lebensmittels zu einem Einzelfuttermittel müssen bereitgestellt werden (= dem ehemaligen Lebensmittel liegen das FSDS sowie alle benötigten Informationen gemäß den Anforderungen bei, die in Anlage VIII zu Verordnung (EG) Nr. 767/2009) festgelegt sind
    • Der Verarbeiter des ehemaligen Lebensmittels muss am Lieferantenaudit beteiligt sein.


  • Ein Weiterverkauf ehemaliger Lebensmittel, die keiner validierten Behandlung oder Reinigung unterzogen zu werden brauchen, um physikalische Verunreinigungen (z.B. mit Glas, Kunststoff oder Metall) zu beseitigen, bevor sie als Futtermittel geeignet sind, ist direkt an den Viehhalter möglich.


  • GMP+ International behält sich das Recht vor, an einem Lieferantenaudit, das vom Torwächter ausgeführt wird, teilzunehmen.




Lieferantenbewertung


  1. Gefahrenanalyse


Ja


Im Rahmen der Lieferantenbewertung müssen dokumentierte Informationen über die Risikoanalyse verfügbar sein. Siehe das Support Dokument S 9.10 Praktiken zu Unternehmensdokumenten.

  1. Lieferantenaudit


Ja


  • Bei der ersten Lieferung und danach jährlich
  • Von einer dafür qualifizierten Person auszuführen. Siehe diesbezüglich den GMP+-Standard
  1. Probenahme

Jede Charge gemäß den Anforderungen, die in Dokument TS 1.6 Beprobung aufgeführt sind.

Für eine Definition von „Charge“ siehe F 0.2 Definitionsverzeichnis

  1. Analyse

Basierend auf HACCP

Als dokumentierte Informationen aufbewahren


Daten und sonstige Dokumentation im Zusammenhang mit der Anwendung dieses Protokolls müssen dokumentiert werden. Das beinhaltet das vorstehende FSDS.

Diese Informationen müssen für den Auditor und – auf Anfrage – für GMP+ International verfügbar sein.


Hinweis: Die vorgenannten Informationen sind eventuell (teilweise) nicht immer verfügbar. Im Rahmen der Anwendung von HACCP-Grundsätzen kann dieser Mangel an Information dazu führen, dass weitere Lenkungs- und Überwachungsmaßnahmen festgelegt werden.

Mitteilung über die Anwendung dieses Protokolls

Mitteilung an die Zertifizierungsstelle

Ja

Mitteilung an GMP+ International


Ja, bevor Sie dieses Protokoll verwenden, unter diesem LINK.


Es ist vorgeschrieben, GMP+ International jedes Mal zu benachrichtigen, wenn Sie dieses Torwächterprotokoll für eine neue Kombination aus Hersteller und Erzeugnis anwenden.

4.3.5. Beschaffung von Palmöl

Geltender Anwendungsbereich

Futtermittelerzeugnis

Rohes, raffiniertes und/oder fraktioniertes Palm(kern)öl, wie unter Nr. 2.20.1 EU-Katalog der Einzelfuttermittel 68/2013 definiert (einschließlich Änderungen dieser Verordnung)

Herkunft:

Alle Länder

Angewendet von

nach GMP+ zertifiziertem Unternehmen mit einem Anwendungsbereich Herstellung oder Handel

Gilt bis

Keine Frist

Anforderungen an den Torwächter

Allgemeines

Siehe § 4.1

Spezifische Anforderungen

Das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen beschafft die vorstehenden Erzeugnisse auf Grundlage der FOSFA-Verträge 53, 54, 80 oder 81. Diese Verträge basieren auf dem Handbuch „FOSFA-Qualifikationen und Verfahren für Schiffe, die zum Massenguttransport von Ölen und Fetten als Nahrungsmittel und zur oleochemischen Verwendung eingesetzt werden“

Folgende Dokumente müssen, wie in den FOSFA-Verträgen festgelegt, zur Verfügung stehen:

  • FOSFA-Vertrag (verkürztes Format)
  • Frachtschein
  • FOSFA-Zertifikat der Konformität, Hygiene und Eignung des Schiffstanks
  • Analysezertifikat mit FFA, sowohl zum Zeitpunkt des Versands als auch im Bestimmungshafen im Bestimmungsland


Lieferantenbewertung

  1. Gefahrenanalyse

Ja


  1. Lieferantenaudit

Empfohlen


  1. Probenahme


Jede Charge gemäß den Anforderungen, die in Dokument TS 1.6 Beprobung aufgeführt sind.

Für eine Definition von „Charge“ siehe F 0.2 Definitionsverzeichnis


Probenahme gemäß NEN-EN-ISO-Verfahren 5555 durch einen FOSFA Member Superintendent.



  1. Analyse

Siehe nachstehend

Als dokumentierte Informationen aufbewahren


Der Torwächter muss pro Palmölherstellungsstandort Folgendes festlegen:

  • Name, Adresse usw.
  • Die ausgeführten Prozesse
  • Die hergestellten Ölprodukte


Ferner müssen von jeder erhaltenen Partie folgende Daten registriert werden:

  • Die Gesamtmasse
  • Das Seeschiff
  • FFA im Ladehafen
  • FFA im Bestimmungshafen


Daten und Dokumentation im Zusammenhang mit der Anwendung dieses Protokolls müssen dokumentiert werden. Diese Angaben müssen für den Auditor und – auf Anfrage – für GMP+ International verfügbar sein.


Hinweis: Die vorgenannten Informationen sind eventuell (teilweise) nicht immer verfügbar. Im Rahmen der Anwendung von HACCP-Grundsätzen kann dieser Mangel an Information dazu führen, dass weitere Lenkungs- und Überwachungsmaßnahmen festgelegt werden.

Probenahme und Analyse

Analyse


Die Proben werden auf jeden Fall im Hinblick auf die Parameter und mit der Häufigkeit analysiert, die nachstehend zusammengefasst werden. Wenn aus der Gefahrenanalyse hervorgeht, dass andere Parameter zu beachten sind, müssen diese Parameter analysiert werden.


Parameter

Turnus

Bemerkung

Free Fatty Acids (FFA)

Jede Charge

Zulassungsgrenzwert

  • wenn FOB im Ladehafen max. 7 %
  • wenn CIF im Bestimmungshafen max. 10 %

Rückstände von Pestiziden

Alle 6 Monate

Ablehnungsgrenzwert: nachsehen im

TS 1.5 Spezifische Grenzwerte für unbedenkliche Futtermittel.


Screening auf Pestizide

Das Screening muss auf folgenden Informationen basieren:


  • vor Ort verwendete Pestizide
  • lokale Gesetzgebung zu anwendbaren Pestiziden
  • RASFF-Mitteilungen
  • Sonstige zutreffende Informationen

Schwermetalle:

  • Arsen
  • Blei
  • Quecksilber
  • Cadmium

Auf der Grundlage einer Gefahrenanalyse, jedoch mindestens einmal alle 12 Monate

Ablehnungsgrenzwert: nachsehen im

TS 1.5 Spezifische Grenzwerte für unbedenkliche Futtermittel.


Dioxine

Einmal alle 3 Monate, diverse Ursprünge

Ablehnungsgrenzwert: nachsehen im TS 1.5 Spezifische Grenzwerte für unbedenkliche Futtermittel.

Summe aus Dioxinen und dioxinähnlichen PCB

Einmal alle 3 Monate, diverse Ursprünge

Ablehnungsgrenzwert: nachsehen im TS 1.5 Spezifische Grenzwerte für unbedenkliche Futtermittel.

Mineralöl-Kohlenwasserstoffe (C10-C40)

Jede Charge

Ablehnungsgrenzwert: nachsehen im TS 1.5 Spezifische Grenzwerte für unbedenkliche Futtermittel.

Mitteilung über die Anwendung dieses Protokolls

Mitteilung an die Zertifizierungsstelle

Ja

Mitteilung an GMP+ International


Ja, bevor Sie dieses Protokoll verwenden, unter diesem LINK.


GMP+ International muss jeweils informiert werden, sobald dieses Torwächterprotokoll für eine neue Erzeuger-Anbauland-Kombination verwendet wird.

4.3.6. Beschaffung von Einzelfuttermitteln mineralischen Ursprungs

Einzelfuttermittel mineralischen Ursprungs dürfen im Rahmen eines Torwächterprotokolls nicht beschafft werden. Es muss ein spezifisches Protokoll erstellt werden. In der Zwischenzeit kann das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen eine Befreiung beantragen.

4.3.7. Beschaffung von bearbeiteten Einzelfuttermitteln

Geltender Anwendungsbereich

Futtermittelerzeugnis

Bearbeiteten Einzelfuttermitteln


  • nicht von einem der anderen Protokolle für Beschaffung bearbeiteter Einzelfuttermittel abgedeckt
  • nicht mineralischen Ursprungs (siehe ferner unter § 4.3.6)

Hinweis:


  • Das Einzelfuttermittel muss in der TS 1.3 Produktliste registriert sein.
  • In § 4.2 aufgeführte Einzelfuttermittel können nicht gemäß diesem Torwächterprotokoll beschafft werden.

Herkunft:

Die bearbeiteten Einzelfuttermittel werden außerhalb der nachstehenden Länder hergestellt und – sofern es einen Händler zwischen Hersteller und Torwächter gibt – ist dieser Händler außerhalb der nachstehend aufgeführten Länder ansässig, es sei denn, der Verkauf erfolgt gemäß FOB-Anforderungen.


Land

Torwächter ist nicht gestattet für

Österreich

Alle bearbeiteten Einzelfuttermittel

Belgien

Alle bearbeiteten Einzelfuttermittel

Deutschland

Alle bearbeiteten Einzelfuttermittel

Luxemburg

Alle bearbeiteten Einzelfuttermittel

Niederlande

Alle bearbeiteten Einzelfuttermittel

Vereinigtes Königreich

Alle bearbeiteten Einzelfuttermittel



Argentinien

Ölsaatenmehl

Brasilien

Ölsaatenmehl und Zitrustrester

Indonesien

Palmkernkuchen

Malaysia

Palmkernkuchen

Pakistan

Melasse

Peru

Fischmehl

Hinweis: Anhand einer jährlichen Evaluierung der Entwicklungen können spezifische Länder (oder Erzeugnis-Land-Kombinationen) zu dieser Liste hinzugefügt werden. Wenn entschieden wird, ein Land (oder eine Erzeugnis-Land-Kombination) zur Liste hinzuzufügen, wird dies weit im Vorfeld angekündigt.




Die folgenden Länder werden mit dem Ziel evaluiert, sie zur Liste der Länder hinzuzufügen, in denen das Torwächterprinzip nicht angewendet werden kann:

Land

Bearbeitete Einzelfuttermittel

Polen

Alle bearbeiteten Einzelfuttermittel

Frankreich

Alle bearbeiteten Einzelfuttermittel

Italien

Alle bearbeiteten Einzelfuttermittel

Spanien

Alle bearbeiteten Einzelfuttermittel


Angewendet von

nach GMP+ zertifiziertem Unternehmen mit einem Anwendungsbereich Herstellung oder Handel.

Gilt bis

Der Torwächter muss eine Entscheidung zwischen 2 Optionen treffen:

  1. Gilt unbefristet mit Analyse jeder Partie anhand einer festen Liste mit Parametern

oder

  1. Gilt für 1,5 Jahre, optional mit HACCP-basierter Überwachung. In diesem Fall gelten folgende Anforderungen:
    • Für diesen Zeitraum ist vorgesehen, dass der Hersteller sich um eine „GMP+ FSA“- oder gleichwertige Zertifizierung kümmert. Diesbezüglich muss ein deutlicher Nachweis vorliegen.
    • Nur wenn der Produktstrom getrennt gehalten wird, beginnend beim nicht zertifizierten Hersteller bis zur Lieferung („geschlossene Kette“)


Hinweis: Wenn der Hersteller aus irgendeinem Grund auch nach 18 Monaten nicht zertifiziert ist, muss jede Partie analysiert werden.

Anforderungen an den Torwächter

Allgemeines

Siehe § 4.1

Spezifische Anforderungen


Lieferantenbewertung

  1. Gefahrenanalyse

Ja

  1. Lieferantenaudit


Empfohlen


  1. Probenahme


Jede Charge gemäß den Anforderungen, die in Dokument TS 1.6 Beprobungaufgeführt sind.

Für eine Definition von „Charge“ siehe F 0.2 Definitionsverzeichnis

  1. Analyse


Option 1: Siehe § 4.3.7.1.

---------------------------------------

Option 2: Auf Basis von HACCP

Als dokumentierte Informationen aufbewahren


Der Torwächter muss Folgendes registrieren:

  • die Ausgangserzeugnisse, die Herstellungsmethoden, den Prozessstrom und die Umgebung, aus denen das Erzeugnis stammt, um die Risikobewertung für jedes Erzeugnis abschließen zu können.
  • Name und Adresse des Herstellers
  • beschafftes Einzelfuttermittel
  • Analyseergebnisse
  • sonstige zutreffende Informationen


Daten und sonstige Dokumentation im Zusammenhang mit der Anwendung dieses Protokolls müssen dokumentiert werden. Diese Angaben müssen für den Auditor und – auf Anfrage – für GMP+ International verfügbar sein.


Hinweis: Die vorgenannten Informationen sind eventuell (teilweise) nicht immer verfügbar. Im Rahmen der Anwendung von HACCP-Grundsätzen kann dieser Mangel an Information dazu führen, dass weitere Lenkungs- und Überwachungsmaßnahmen festgelegt werden.

Mitteilung über die Anwendung dieses Protokolls

Mitteilung an die Zertifizierungsstelle

Ja

Mitteilung an GMP+ International


Ja, bevor Sie dieses Protokoll verwenden, unter diesem LINK (Option 1).

Bevor ein Torwächter Option 2 LINK nutzt, muss er GMP+ International mittels eines speziellen Formulars informieren. Eine Validierung ist Bestandteil des Meldeverfahrens. Für weitere Informationen zum Verfahren siehe die Liste mit häufig gestellten Fragen.

Es ist vorgeschrieben, GMP+ International jedes Mal zu benachrichtigen, wenn Sie dieses Torwächterprotokoll für eine neue Kombination aus Hersteller und Erzeugnis anwenden.

4.3.7.1. Anlage 1: Analyse
  • Alle Proben werden auf jeden Fall im Hinblick auf die Parameter analysiert, die nachstehend zusammengefasst werden. Wenn aus der Gefahrenanalyse hervorgeht, dass andere Parameter zu beachten sind, müssen diese Parameter analysiert werden.
    Anmerkung: Zur Unterstützung bei der Einstufung eines individuellen Einzelfuttermittels in die richtige Kategorie können Sie dieses Dokument zurate ziehen.
  • Wenn die Tabelle keine Informationen über Parameter enthält, muss der Torwächter auf Basis der Gefahrenanalyse die Parameter ermitteln, die für jede Charge analysiert werden müssen. Der Torwächter muss unter diesem LINK den Überwachungsplan bei GMP+ International zur Validierung einreichen, bevor das Torwächterprotokoll angewendet werden darf.

Gefährdung


Kategorie Einzelfuttermittel

Pestizide

Rückstand

Aflatoxin

B1

DON

ZEA

Fumonisine

OTA

T2/HT2

Schwermetalle 4

(As, Cd, Pb, Hg)

Dioxine

DL-PCB

NDL-PCB

PAK4

Salmonellen

Blausäure
Antibiotika

(Neben-)Produkte von Getreide einschl. Stärkeherstellung

X

Xb

X

X

Xb

X

Xa

X

X

X


X



(Neben-)Produkte aus der Kartoffelstärkeherstellung

X







X

X

X

Xd

Xf



(Neben-)Produkte von Ölsaaten, Ölfrüchten, ölhaltigen Pflanzen (Mehl, Expeller)

X

X


X




X

X

X


X

Xc

(Neben-)Produkte aus der Zuckerherstellung

X



X




X

X

X

Xd

X



(Neben-)Produkte aus der Bierherstellung (Hefe, Futterbier)

X







X

Xd

Xd


X


Xg

(Neben-)Produkte von Malzen (Malzwurzeln, Malz), einschl. Biertreber und DDGS

X

Xb

X

X

Xb

X

Xa

X

X

X


X



Hülsenfrüchte, ihre Erzeugnisse und Nebenprodukte

X





X

Xd

Xd

Xd

X





Getrocknetes Grasmehl

X







X

X

X

X

X



Nebenprodukte/Erzeugnisse aus der Obstverarbeitung

X

Xi






X

X

X

X


Xi

Gefährdung


Kategorie Einzelfuttermittel

Pestizide

Rückstand

Schwermetalle 4

(As, Cd, Pb, Hg)

Dioxine

DL-PCB

NDL-PCB

PAK4

Salmonellen

Nickel

Antibiotika

Methanol

Unlösliche Unreinheiten

(Neben-)Produkte aus der Milch- und Eierherstellung


X

Xh

Xh


X





Fette, Öle (einschließlich Tierfetten) und Glyzerin, mit Ausnahme von Erzeugnissen, die aufgeführt sind in Abschnitt 4.2

X

Xn

X

X

Xj


Xk


Xn

Xm

Fisch, Meerestiere und Nebenprodukte/ Erzeugnisse

X

X

X

X

X

X


Xl



a Nur für Hafer und Hafererzeugnisse

f Für eiweißreiche Erzeugnisse

k Nur für feste Fette

b Nur für Mais und Maiserzeugnisse

g Für Hefe, wenn der Herstellungsprozess unbekannt ist

l Nur für Fisch und Garnelen aus Nicht-EU-Ländern

c Nur für Leinsamen

h Für Eiprodukte und fetthaltige Erzeugnisse

m Nur für Tierfett, gesetzlich vorgeschrieben

d Sofern getrocknet, unmittelbar

i Nur für Mandeln und Aprikosen

n Nur für Glyzerin

e Nur bei direkter Lieferung an Landwirt

j Nur für Pflanzenöl und Glyzerin


4.3.8. Beschaffung von Futtermitteln für Futtermittelversuche

Geltender Anwendungsbereich

Futtermittelerzeugnis

Futtermittel für Futtermittelversuche


Bitte beachten Sie, dass dieses Protokoll nicht auf ein spezifisches Futtermittelerzeugnis verweist, sondern auf den Zweck, zu dem das Futtermittelerzeugnis beschafft wurde.

Herkunft:

Alle Länder

Angewendet von

nach GMP+ zertifiziertem Unternehmen mit einem Anwendungsbereich Herstellung


Keine Frist

Anforderungen an den Torwächter

Allgemeines

Siehe § 4.1

Spezifische Anforderungen


Wenn spezifische Einzelfuttermittel Teil des Tests sind, brauchen sie nicht auf der TS 1.3 Produktliste zu stehen.


Wenn nicht registrierte Tierarzneimittel oder nicht zugelassene Zusatzstoffe verarbeitet werden, muss der Torwächter:

  • über eine Genehmigung der zuständigen Behörde verfügen.
  • dafür sorgen, dass das hergestellte Testfuttermittel nicht zu einer unerwünschten Kontaminierung von GMP+-Futtermittel führt.
  • dafür sorgen, dass Rückstände (aufgrund von Verschleppung) die GMP+-Grenzwerte nicht überschreiten (max. 1 ppm).

Lieferantenbewertung

  1. Gefahrenanalyse

Ja

  1. Lieferantenaudit

Empfohlen

  1. Probenahme


Jede Charge gemäß den Anforderungen, die in Dokument TS 1.6 Beprobung aufgeführt sind.

Für eine Definition von „Charge“ siehe F 0.2 Definitionsverzeichnis

  1. Analyse

Basierend auf HACCP

Als dokumentierte Informationen aufbewahren


Der Torwächter muss Folgendes registrieren:

  • die Ausgangserzeugnisse, die Herstellungsmethoden, den Prozessstrom und die Umgebung, aus denen das Erzeugnis stammt, um die Risikobewertung für jedes Erzeugnis abschließen zu können.
  • Name und Adresse des Herstellers
  • beschafftes Einzelfuttermittel
  • Analyseergebnisse
  • sonstige zutreffende Informationen

Daten und Dokumentation im Zusammenhang mit der Anwendung dieses Protokolls müssen dokumentiert werden. Diese Angaben müssen für den Auditor und – auf Anfrage – für GMP+ International verfügbar sein.


Hinweis: Die vorgenannten Informationen sind eventuell (teilweise) nicht immer verfügbar. Im Rahmen der Anwendung von HACCP-Grundsätzen kann dieser Mangel an Information dazu führen, dass weitere Lenkungs- und Überwachungsmaßnahmen festgelegt werden.

Mitteilung über die Anwendung dieses Protokolls

Mitteilung an die Zertifizierungsstelle

Ja

Mitteilung an GMP+ International


Ja, bevor Sie dieses Protokoll verwenden, unter diesem LINK.


Es ist vorgeschrieben, GMP+ International jedes Mal zu benachrichtigen, wenn Sie dieses Torwächterprotokoll für eine neue Kombination aus Hersteller und Erzeugnis anwenden.

4.4. Torwächteranforderungen für die Beschaffung von Futtermitteldienstleistungen

4.4.1. Beschaffung von Straßentransporten

Geltender Anwendungsbereich

Futtermitteldienstleistung

  • Straßentransport als Massengut
  • Straßentransport pflanzlicher Lebensmittel in den als „nur für Lebensmittel“ gekennzeichneten Frachträumen


Herkunft:

Gilt für Straßentransport mit Ausnahme der nachstehend aufgeführten Länder:

  • Österreich
  • Belgien
  • Tschechien
  • Deutschland
  • Frankreich
  • Polen
  • Niederlande
  • Vereinigtes Königreich


Dieses Torwächterprotokoll kann in den folgenden Fällen auch in jedem Land für Straßentransport angewendet werden:

  • Während der Ernte in einem Zeitraum von 90 Tagen (die nicht aufeinander folgen müssen) für den Transport unbearbeiteter Agrarerzeugnisse direkt vom landwirtschaftlichen Erzeuger.
  • Transport von Heu/Stroh auf Tieflade-/ Schiebeplanenanhängern.
  • Transport pflanzlicher Lebensmittel in als „nur für Lebensmittel” gekennzeichneten Frachträumen.


Angewendet von



  • nach GMP+ zertifiziertem Unternehmen mit einem Anwendungsbereich Herstellung oder Handel.
  • nach GMP+ zertifiziertem Unternehmen, das innerhalb eines spanischen Hafengeländes operiert, mit dem Anwendungsbereich „Lagerung und Umschlag von Futtermitteln“ und dem Anwendungsbereich „Befrachtung bei Straßentransporten“.

Gilt bis

Keine Frist

Anforderungen an den Torwächter

Allgemeines

Siehe § 4.1

Spezifische Anforderungen

Der Torwächter muss:


  1. einen Qualitäts-/Futtermittelsicherheitsvertrag mit dem nicht zertifizierten Transportunternehmen haben
  2. sofern zutreffend, einen Vertrag für den Transport von Heu und Stroh haben. Siehe zum Beispiel das Support Dokument S 9.10 Praktiken zu Unternehmensdokumenten. Diese Informationen können stattdessen auch in den CMR-Frachtbrief aufgenommen werden. Wenn die Lieferadresse zu einem anderen nach GMP+ zertifizierten Unternehmen gehört, ist dieser Vertrag nicht notwendig.
  3. feststellen, dass das Transportunternehmen alle geltenden gesetzlichen Verpflichtungen im Hinblick auf Futtermittel erfüllt
  4. Informationen empfangen über:
    • mindestens 3 vorherige Ladungen,
    • die anschließend durchgeführten Reinigungsmaßnahmen
    • jeden Transport verbotener Ladungen
  1. Anweisungen geben zu:
    • Reinigung und/oder Desinfektion gemäß der IDTF und visueller Inspektion
    • Abwicklung abweichender Ladung,
    • Abwicklung verbotener Ladungen usw.
  1. Anweisungen geben zur Dokumentation im Rahmen von Tracking & Tracing
  2. Kontrolle der Einhaltung des Vertrags.

Diese Kontrolle erfolgt mittels einer Erstinspektion sowie regelmäßigen Inspektionen, die von einem Ladungsinspektor ausgeführt werden.

Wenn verbotene Ladungen transportiert wurden, muss das Freigabeverfahren angewendet werden. Siehe dazu den Abschnitt „Verfahren“ auf der IDTF-Website.


Außerdem müssen als „nur für Lebensmittel“ gekennzeichnete Frachträume als solche auf eine deutlich sichtbare und nicht entfernbare Art und Weise gekennzeichnet werden, wenn sie für den Transport pflanzlicher Lebensmittel zur Verwendung in Futtermitteln eingesetzt werden. Als „nur für Lebensmittel“ gekennzeichnete Frachträume müssen unter die HACCP-Zertifizierung des Transporteurs fallen.


Lieferantenbewertung

  1. Gefahrenanalyse

Ja

  1. Lieferantenaudit


Ja, mittels einer Erstinspektion und regelmäßigen Inspektionen

  1. Probenahme

Nicht zutreffend

  1. Analyse

Nicht zutreffend

Als dokumentierte Informationen aufbewahren


Der Torwächter muss Folgendes registrieren:

  • Name, Adresse und Sitz aller von ihm gesicherten Transporteure.
  • individuelle Kennzeichnung gesicherter Frachträume (Kennzeichen usw.)
  • Qualitätssicherungsvereinbarung
  • Vertrag über den Transport von Heu und Stroh
  • Anweisungen an den Verantwortlichen
  • Berichte über Erst- und regelmäßige Inspektionen


Daten und Dokumentation im Zusammenhang mit der Anwendung dieses Protokolls müssen dokumentiert werden. Diese Angaben müssen für den Auditor und – auf Anfrage – für GMP+ International verfügbar sein.

Mitteilung über die Anwendung dieses Protokolls

Mitteilung an die Zertifizierungsstelle

Ja

Mitteilung an GMP+ International


Ja, bevor Sie dieses Protokoll verwenden, unter diesem LINK.


Es ist vorgeschrieben, GMP+ International zu benachrichtigen, wenn Sie dieses Torwächterprotokoll in einem anderen Land anwenden.

4.4.2. Beschaffung von Binnenschifffahrtstransporten

Geltender Anwendungsbereich

Futtermitteldienstleistung

Binnenschifffahrtstransporte von Massengut

Herkunft:

Gilt für Binnenschifffahrtstransporte mit Ausnahme der nachstehend aufgeführten Länder:

  • Österreich
  • Belgien
  • Tschechien
  • Deutschland
  • Frankreich
  • Polen
  • Niederlande

Angewendet von

nach GMP+ zertifiziertem Unternehmen mit mindestens dem Anwendungsbereich Befrachtung von Binnenschifffahrtstransporten

Gilt bis

Keine Frist

Anforderungen an den Torwächter

Allgemeines

Siehe § 4.1

Spezifische Anforderungen

Der Torwächter muss:

  1. einen Qualitäts-/Futtermittelsicherheitsvertrag mit dem nicht zertifizierten Binnenschiff haben
  2. feststellen, dass das Binnenschiff alle geltenden gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Futtermitteln erfüllt
  3. Informationen empfangen über:
    • mindestens 3 vorherige Ladungen,
    • die anschließend durchgeführten Reinigungsmaßnahmen
    • jeden Transport verbotener Ladungen
  1. Anweisungen geben zu:
  1. die Einhaltung der Verträge mittels einer Erstinspektion kontrollieren, die von GMP+ (oder gleichwertige) -Auditoren/Inspektoren durchgeführt wird, die für den Anwendungsbereich Befrachtung bei Binnen- und Küstenschifffahrtstransporten zugelassen sind.
    Wenn verbotene Ladungen transportiert wurden, dann muss das Freigabeverfahren für Binnenschifffahrtstransporte ausgeführt werden. Siehe diesbezüglich TS 3.3 Binnen- und Küstenschifffahrtstransporten von Futtermitteln.
  1. Für jede Ladung Futtermittel eine Frachtrauminspektion (LCI/FRI) durch eine Inspektionsstelle (CO) gemäß den GMP+-Anforderungen aus TS 3.3 Binnen- und Küstenschifffahrtstransporten von Futtermitteln regeln.

Für die Definition von CO siehe F 0.2 Definitionsverzeichnis

Lieferantenbewertung

  1. Gefahrenanalyse

Ja

  1. Lieferantenaudit

Ja, mittels einer Erstinspektion

  1. Probenahme

Nicht zutreffend

  1. Analyse

Nicht zutreffend

Als dokumentierte Informationen aufbewahren


Der Torwächter muss Folgendes registrieren:

  • Name, Adresse und Sitz aller von ihm gesicherten Eigentümer von Binnenschiffen.
  • individuelle Kennzeichnung gesicherter Binnenschiffe
  • Qualitätssicherungsvereinbarung
  • Anweisungen an den Verantwortlichen
  • Bericht über Erstinspektion
  • LCI/FRI-Berichte


Daten und Dokumentation im Zusammenhang mit der Anwendung dieses Protokolls müssen dokumentiert werden. Diese Angaben müssen für den Auditor und – auf Anfrage – für GMP+ International verfügbar sein.

Mitteilung über die Anwendung dieses Protokolls

Mitteilung an die Zertifizierungsstelle

Ja

Mitteilung an GMP+ International


Ja, bevor Sie dieses Protokoll verwenden, unter diesemLINK.


Es ist vorgeschrieben GMP+ International, jedes Mal zu benachrichtigen, wenn Sie dieses Torwächterprotokoll in einem anderen Land anwenden.

4.4.3. Beschaffung von Lagerungs- und Umschlagdienstleistungen

Geltender Anwendungsbereich

Futtermitteldienstleistung

Lagerung und Umschlag

Herkunft:

Gilt für Lagerung und Umschlag mit Ausnahme der nachstehend aufgeführten Länder:

  • Österreich
  • Belgien
  • Deutschland
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Vereinigtes Königreich

Dieses Torwächterprotokoll kann in den folgenden Fällen auch in allen Ländern angewendet werden:

  • Lose Lagerung beim landwirtschaftlichen Erzeuger unmittelbar nach der Ernte unbearbeiteter Agrarerzeugnisse
  • Vorübergehende (bis zur nächsten Ernte) Lagerung pflanzlicher Primärerzeugnisse, die direkt nach der Ernte siliert werden.
  • Vorübergehende (weniger als 6 Monate hintereinander) lose Lagerung oder Umschlag unmittelbar nach der Ernte pflanzlicher Primärerzeugnisse.
  • Lagerung und Umschlag verpackter Futtermittel.

Angewendet von

nach GMP+ zertifiziertem Unternehmen mit einem Anwendungsbereich Herstellung oder Handel.

Gilt bis

Keine Frist

Anforderungen an den Torwächter

Allgemeines

Siehe § 4.1

Spezifische Anforderungen

Der Torwächter muss:

  1. einen Qualitäts-/Futtermittelsicherheitsvertrag mit dem nicht zertifizierten Lagerungs- und Umschlagunternehmen haben
  2. feststellen, dass das Lagerungs- und Umschlagunternehmen alle geltenden gesetzlichen Verpflichtungen im Hinblick auf Futtermittel erfüllt.
  3. Anweisungen geben im Zusammenhang mit den zutreffenden Anforderungen (Hygiene, Dokumentation im Rahmen von Tracking & Tracing, Schädlingsbekämpfung, Maßnahmen zur Ermittlung eines abweichenden Futtermittelerzeugnisses usw.).
  4. eine Kontrolle der Einhaltung der Verträge während des Lieferantenaudits ausführen.

Lieferantenbewertung

  1. Gefahrenanalyse

Ja

  1. Lieferantenaudit


Ja, mittels einer Erstinspektion und anschließend risikobasierter regelmäßiger Inspektionen.

  1. Probenahme

Nicht zutreffend

  1. Analyse

Nicht zutreffend

Als dokumentierte Informationen aufbewahren


Der Torwächter muss Folgendes registrieren:

  • Name, Adresse und satzungsmäßige Sitze aller von ihm gesicherten Lagerungs- und Umschlagsstandorte
  • Qualitätsgarantievereinbarung
  • Anweisungen an den Verantwortlichen
  • Bericht zum Lieferantenaudit


Daten und Dokumentation im Zusammenhang mit der Anwendung dieses Protokolls müssen dokumentiert werden. Diese Angaben müssen für den Auditor und – auf Anfrage – für GMP+ International verfügbar sein.

Mitteilung über die Anwendung dieses Protokolls

Mitteilung an die Zertifizierungsstelle

Ja

Mitteilung an GMP+ International


Ja, bevor Sie dieses Protokoll verwenden, unter diesem LINK.


Es ist vorgeschrieben, GMP+ International zu benachrichtigen, wenn Sie dieses Torwächterprotokoll in einem anderen Land anwenden.

4.5. Spezielle Torwächtermöglichkeiten

4.5.1. Sonstige Erzeugnisse und Dienstleistungen

Geltender Anwendungsbereich

Futtermittelerzeugnis


Alle anderen Erzeugnisse und Dienstleistungen, die negative Auswirkungen auf die Futtermittelsicherheit haben können und die nicht in anderen Protokollen behandelt werden.

Beispiele: Siliermittel, Reinigungsmittel, Schmiermittel, Verarbeitungshilfsstoffe, Tierarzneimittel, Siloreinigungsdienstleistungen, Schädlingsbekämpfung, Ausgangserzeugnisse für Futtermittel.


Für weitere Informationen siehe S 9.3 - Explantion of GMP+ feed chain

Herkunft

Alle Länder

Angewendet von

GMP+ zertifiziertes Unternehmen

Gilt bis

Keine Frist

Anforderungen an den Torwächter

Allgemeines

Siehe § 4.1


Hinweis: Bei der Anwendung dieses Protokolls ist es nicht erforderlich, die Analyse in die GMP+ Monitoring database aufzunehmen.

Spezifische Anforderungen

Nein

Lieferantenbewertung

  1. Gefahrenanalyse

Ja

  1. Lieferantenaudit

Empfohlen

  1. Probenahme

Gemäß den Anforderungen, die in Dokument TS 1.6 Beprobung aufgeführt sind.

  1. Analyse

Basierend auf HACCP

Als dokumentierte Informationen aufbewahren


Daten und Dokumentation im Zusammenhang mit der Anwendung dieses Protokolls müssen dokumentiert werden. Diese Angaben müssen für den Auditor und – auf Anfrage – für GMP+ International verfügbar sein.


Hinweis: Die vorgenannten Informationen sind eventuell (teilweise) nicht immer verfügbar. Im Rahmen der Anwendung von HACCP-Grundsätzen kann dieser Mangel an Information dazu führen, dass weitere Lenkungs- und Überwachungsmaßnahmen festgelegt werden.

Mitteilung über die Anwendung dieses Protokolls

Mitteilung an die Zertifizierungsstelle

Nein

Mitteilung an GMP+ International

Nein

4.5.2. Ausgangserzeugnisse zur Soapstock-Spaltung

Anerkannte Zertifikate und Anwendungsbereiche

Alle in § 3.4.1 gelisteten Zertifikate und Anwendungsbereiche.


Hinweis: Die Soapstock-Spalter müssen als ein Startpunkt in der gesicherten Kette betrachtet werden. Deshalb können die Ausgangserzeugnisse auch auf der Grundlage einer Gefahrenanalyse bei nicht zertifizierten Lieferanten beschafft werden.

Zusatzanforderungen

Der Soapstock-Spalter muss für einen ordentlichen Vertrag mit den Lieferanten der Ausgangserzeugnisse sorgen, welcher eine Spezifizierung der eingehenden Ausgangserzeugnisse und die buchstäblich angegebene Negativliste mit Ausgangserzeugnissen enthalten muss.

Zu verwendende Ausgangserzeugnisse

  • Nasses Gummi aus der Verarbeitung von Öl mit Lebensmittel- / Futtermittelqualität (GMQ)
  • Soapstock aus GMQ-Öl der ersten Generation (chemische Raffination)
  • Soapstocks aus Neutralisierungsverfahren (gewonnen aus GMQ-Öl zur Verwendung in Biodieselherstellung)


Dies stammt aus rohem GMQ-Pflanzenöl mit einer Qualität, die auch zur Verarbeitung zu raffiniertem Öl für den menschlichen Verzehr verwendet wird.

Das zur Biodieselherstellung verwendete Öl ist nur teilweise raffiniert, also nur neutralisiert. Bleichung und Desodorierung gehören normalerweise nicht zum Biodieselherstellungsprozess.

Nicht zu verwendende Ausgangserzeugnisse (TS 1.4 Verbotene Produkte und Brennstoffe)



  • Nebenprodukte aus der Biodieselherstellung (beispielsweise MONG)
  • Soapstocks aus Multi-Feedstock-Biodiesel. Multi-Feedstock bedeutet Nicht-QMQ-Pflanzenöl. In diesem Fall werden außer Ölen und Fetten pflanzlichen Ursprungs auch Fette und Öle tierischen Ursprungs oder Altspeiseöl (Used Cooking Oils, kurz: UCO) zur Herstellung von Biodiesel verwendet.
  • Tankrückstände
  • Zurückgewonnenes Öl aus Bleicherde
  • Deodestillate
  • Klärfette aus Kläranlagen (z. B. Abwasser aus dem Palmölproduktionsprozess - POME)
  • Fette tierischen Ursprungs


Für die Definition von GMQ, GMQ-Öl der ersten Generation, MONG und Multi-Feedstock vgl. F 0.2 Definitionsverzeichnis

Feed Support Products

That was a lot of information to digest and one might ask, what is the next step? Luckily we can offer support for the GMP+ Community when doing this. We provide support by means of various tools and guidances but as each company has a shared responsibility to feed safety, and therefor tailor-made solutions cannot be offered. However, we do help by explaining requirements and provide background information about the requirements.

We have developed various supporting materials for the GMP+ Community. These include various tools, ranging from Frequently Asked Questions (FAQ) lists to webinars and events.

Supporting materials related to this document (Guidelines and FAQ’s)

We have made documents available which give guidance to the GMP+ requirements as laid down in the module GMP+ FSA and GMP+ FRA. These documents give examples, answers to frequently asked questions or background information.

GMP+ Monitoring database

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