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F0.4 Richtlinien zu Handelssanktionen

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Ausführung: 1 Januar 2023

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1. Einführung

  1. Die internationale Gemeinschaft wendet aufgrund einer Verletzung oder Bedrohung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit Maßnahmen für Länder, Personen und Organisationen („Sanktionierte Länder, Personen und Organisationen“) an. Zweck dieser Maßnahmen ist es, Verhaltensänderungen in Sanktionierten Ländern, Personen und Organisationen herbeizuführen und unerwünschtes Verhalten in oder seitens der Sanktionierten Länder, Personen und Organisationen zu verhindern.

  2. Die GMP+ International B.V. („GMP+ International“) strebt die Einführung eines Zertifizierungsprogramms an, mit dem Unternehmen weltweit die Möglichkeit haben, durch Zertifizierung („GMP+ Zertifizierung“) zur Sicherheit von Tierfutter beizutragen. Die GMP+ International verpflichtet sich zur Einhaltung der Gesetze und Handelsbeschränkungen, wie sie die Vereinten Nationen, die Europäische Union und die Amerikanische Kontrollbehörde Office of Foreign Assets Controls („Sanktionsregelungen“) auferlegt haben.

  3. Für den Fall, dass die GMP+ International -Lieferanten und -Banken zusätzliche Richtlinien oder Beschränkungen auferlegen, wird die GMP+ International von Fall zu Fall entscheiden, was in die Liste der Sanktionsregelungen aufgenommen wird und dies in der Appendix erwähnen.

  4. Die GMP+ International hat diese Handelssanktionspolitik (die „Politik“) eingeführt, damit die Sanktionsregelungen eingehalten werden.

  5. Die GMP+ International wendet in Bezug auf die Einhaltung durch die GMP+ International selbst, ihre Mitarbeiter und Dritte einen Nulltoleranzansatz an. Alle Verletzungen dieser Politik werden von der GMP+ International ernst genommen und führen womöglich zu Disziplinarmaßnahmen.

2. Geltung

Diese Politik gilt für alle Geschäftsführungsmitglieder, Führungskräfte und Mitarbeiter („Mitarbeiter“) und für Vermittler, Zertifizierungsstellen, Ländervertreter, registrierte Berater und andere verbundene Personen, die Tätigkeiten in Bezug auf die GMP+ Zertifizierung ausüben („Dritte“).

3. GMP+ Politik

Die GMP+ International, ihre Mitarbeiter und Dritte sind verpflichtet, die Sanktionsregelungen einzuhalten und zu erfüllen, wenn sich diese Regelungen auf Finanzgeschäfte mit und auf GMP+ Zertifizierung von Unternehmen und Personen in den im nachstehenden Artikel 4 besprochenen Ländern beziehen.

4. Sanktionsregelungen und Sanktionierte Länder, Personen und Organisationen

  1. Sanktionsregelungen umfassen mehrere Beschränkungen und Verbote, einschließlich allgemeiner oder bestimmter Handelsembargos (Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen) und finanzieller Beschränkungen.

  2. Es ist möglich, dass die GMP+ International auf Sanktionsregelungen stößt, wenn die GMP+ mittelbar oder unmittelbar mit Sanktionierten Ländern, Personen und Organisationen konfrontiert wird. Aufgrund der Sanktionsregelungen ist es möglich, dass es der GMP+ International verboten ist, Tätigkeiten auszuüben, die sich auf die GMP+ Zertifizierung von Unternehmen beziehen, wenn es sich um bestimmte, in die schwarze Liste eingetragene, Sanktionierte Länder, Personen und Organisationen handelt.

  3. Es ist möglich, dass die Sanktionsregelung und die Sanktionierten Länder, Personen und Organisationen nach einiger Zeit geändert werden. Um dafür zu sorgen, dass aktuelle Informationen verwendet werden, wurde als Appendix zu dieser Politik eine Liste der Informationsquellen beigefügt, die zu Rate gezogen werden muss, ehe Geschäfte gemacht oder abgeschlossen werden, die sich auf GMP+ Zertifizierung beziehen.

  4. Damit jederzeit aktuelle Informationen über die geltenden Sanktionsregelungen, Sanktionierte Länder, Personen und Organisationen erteilt werden, wird die Appendix zu dieser Politik ständig angepasst; Mitarbeiter müssen die Appendix jederzeit zu Rate ziehen.

5. Compliance Officer

  1. Die GMP+ International hat innerhalb ihrer Organisation einen Compliance Officer ernannt, der mit der Aufsicht über die Einhaltung dieser Politik durch die Mitarbeiter beauftragt ist. Der Compliance Officer ist zu erreichen unter complianceofficer@gmpplus.org.

  2. Der Compliance Officer fungiert auch als Ansprechpartner für die übrigen Mitarbeiter, wenn sie sich fragen, ob bestimmte Geschäfte (nicht) unter das Anwendungsgebiet dieser Politik fallen.

6. Mitteilung und Schutz von Whistleblowern

  1. Wenn ein Arbeitnehmer eine mögliche Verletzung dieser Politik zur Kenntnis nimmt, hat er/sie das sofort dem Compliance Officer mitzuteilen. Nach Eingang eines Berichts prüft der Compliance Officer die Anschuldigungen und informiert er den Managing Director der GMP+ International.

  2. Jede Form von Vergeltung gegen eine Person, die einen Missstand meldet oder an einer Untersuchung mitwirkt, ist strengstens untersagt. Disziplinarmaßnahmen werden ausschließlich erwogen, wenn deutlich festgestellt wird, dass jemand einen Missstand leichtfertig oder bösgläubig gemeldet hat. Der Bericht ist vertraulich und darf ausschließlich nach einem Beschluss des Managementteams der GMP+ International (das „Managementteam“) mit Dritten geteilt werden.

7. Nichteinhaltung

  1. Im Falle einer Verletzung der geltenden Sanktionsregelung ergreift der Compliance Officer, nach Zustimmung des Managementteams, alle erforderlichen Schritte, um gegen eine solche Verletzung vorzugehen. Dazu gehören auch Schritte zur Aufschiebung, Auflösung, vorübergehenden Aussetzung oder Beendigung des betreffenden Vertrages.

  2. Innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach der Kenntnisnahme der Verletzung der Sanktionsregelung, muss das Managementteam dem Compliance Officer bestätigen, dass die Verletzung nicht länger existiert.

8. Einhaltung der Politik

Um dafür zu sorgen, dass die Politik eingehalten wird, hat die GMP+ International die folgenden Maßnahmen eingeführt:

  1. Das Managementteam bemüht sich darum, dass alle Mitarbeiter über die Politik informiert sind und jährlich bestätigen, dass sie die Politik verstehen und einhalten.
  2. Bei der Unterschreibung von Preisangaben oder Verträgen wird geprüft, ob die Sanktionsregelung eingehalten wird.
  3. Dritte werden über das Vorhandensein dieser Politik in Kenntnis gesetzt und wenn dies für erforderlich gehalten wird, werden sie gebeten, die Einhaltung dieser Politik schriftlich zu bestätigen.
  4. In den GMP+ International Arbeitsbedingungen wird auf diese Politik verwiesen; und
  5. alle Lizenzvereinbarungen mit einer Zertifizierungsstelle umfassen eine Bestimmung, in der auf diese Politik verwiesen wird.

9. Kommunikation

  1. Mindestens einmal im Jahr informiert die GMP+ International alle Mitarbeiter über diese Politik und gegebenenfalls über deren Änderungen.

  2. Im Rahmen des integralen Sanktionsdurchsetzungsplans der GMP+ International wird diese Politik auf der Website der GMP+ veröffentlicht, damit eine mögliche Verletzung verhindert wird.

10. Verletzungen

Die GMP+ International toleriert keine Verletzungen dieser Politik. Alle Verletzungen werden mit Disziplinarmaßnahmen bestraft. Die Disziplinarmaßnahmen stehen im Verhältnis zum Ernst der Nichteinhaltung, bis zur Beendigung des (Arbeits-)Verhältnisses mit der GMP+ International.

11. Überprüfung der Politik

Der Compliance Officer wird diese Politik regelmäßig überprüfen und dem Managementteam Anpassungen vorschlagen, damit die Politik zu jeder Zeit auf den neuesten Stand ist.