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S9.37 FRA Module FAQ

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Dieses Dokument ist in 3 verschiedenen Sprachen verfügbar

Ausführung: 7 Juli 2022

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1. Allgemeines

1.1. Was ist eine „GMP+ FRA“-Zertifizierung?

FRA steht für „Feed Responsibility Assurance“. Als Teil des GMP + Feed Certification scheme regelt das „GMP+ FRA“-Modul die Voraussetzungen für die Gewährleistung der Herstellung und/oder des Vertriebs (Handels) von nachhaltigen Futtermitteln. Durch die unabhängige Zertifizierung kann das zertifizierte Unternehmen nachweisen, dass er die Voraussetzungen für die Herstellung und/oder den Vertrieb von nachhaltigen Futtermitteln erfüllt.

Die „GMP+ FRA“-Zertifizierung ist insbesondere für Unternehmen interessant, die bereits ein „GMP+ FSA“-Zertifikat (Feed Safety Assurance) haben. Denn die Systemvoraussetzungen für die Gewährleistung von nachhaltigen Futtermitteln sind denen für die Gewährleistung unbedenklicher Futtermittel sehr ähnlich. Dadurch ist die Kombination beider Zertifizierungen sehr interessant. Beide Zertifikate können in einem Durchgang erworben werden (die sogenannte „one-stop-shop multiple certification“), d.h. nur ein Auditor deckt durch eine Auditierung beide Zertifikate ab. Das spart Zeit und Geld. Die Zertifizierung ist aber auch in Kombination mit einer anderen Zertifizierung für die Futtermittelsicherheit oder als Stand-Alone-Zertifikat nutzbar.

1.2. Welche Dokumente gehören zum „GMP+ FRA“-Modul?

Das „GMP+ FRA“-Modul besteht aus zwei Teilen:

  1. GMP+ FRA Framework

Das GMP+ Framework enthält Systemvoraussetzungen für die Gewährleistung nachhaltiger Futtermittel. Diese Voraussetzungen überschneiden sich teilweise mit denen der „GMP+ FSA“-Standards, beispielsweise im Bereich der Verfahren und Aufzeichnungen für das Tracking & Tracing und für die Auswahl und Evaluierung von Lieferanten.

Daneben sind allgemeine Systemvoraussetzungen (z.B. Managementverantwortung, Personalangelegenheiten, interne Audits usw.) auch für die ständige Einhaltung der Anforderungen an nachhaltige Futtermittel einzuhalten, genau wie bei der Gewährleistung der Anforderungen an die Unbedenklichkeit von Futtermitteln.

Das GMP+ FRA Framework besteht derzeit aus R 5.0 Feed Responsibility Management Systems Requirements.

  1. „GMP+ MI“-Dokumente

Die „GMP+ MI“-Dokumente regeln die einzelnen Anwendungsbereiche (Scopes) und Kriterien für nachhaltige Futtermittel. Diese „MI“-Dokumente wurden in Kooperation mit der Marktinitiative erstellt, die auf ihrem Vorblatt und in der Einführung jeweils genannt ist. Diese Marktpartei hat definiert, was unter nachhaltigen Futtermitteln zu verstehen ist, und hat GMP+ International beauftragt, hierfür eine unabhängige Zertifizierung anzubieten.

Unternehmen, die sich für einen Anwendungsbereich aus einem der MI-Dokumente zertifizieren lassen möchten, tun dies stets in Kombination mit R 5.0. In dem jeweiligen „MI“-Dokument ist angegeben, welche Teile des Standards R 5.0 anwendbar sind.

1.3. Wie funktioniert die kombinierte Verwendung von R 5.0 und der MI-Dokumente?

Sämtliche MI-Dokumente enthalten einen deutlichen Verweis auf das Dokument R 5.0 Feed Responsibility Management Systems Requirements. Sämtliche genannten Elemente von R 5.0 müssen implementiert werden, um sicherzustellen, dass die Anforderungen aus den MI-Dokumenten erfüllt werden. Der Auditor wird während des Audits die Erfüllung der Anforderungen aus beiden Dokumenten überprüfen.

1.4. Wie kann ich eine „GMP+ FRA“-Zertifizierung mit einer „GMP+ FSA“-Zertifizierung kombinieren?

Obwohl die „GMP+ FRA“-Zertifizierung ohne eine ergänzende (Futtermittelsicherheits-) Zertifizierung möglich ist, werden die meisten Futtermittelunternehmen die „GMP+ FRA“-Zertifizierung als Ergänzung zur Zertifizierung von Anwendungsbereichen des „GMP+ Feed Safety Assurance (FSA)“-Moduls verwenden.

Um diese Mehrfachzertifizierung zu möglichen, hat GMP+ International die Zertifizierung sowohl zur Gewährleistung der Futtermittelsicherheit als auch zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit von Futtermitteln in einem einzigen Zertifizierungssystem (dem GMP+ Feed Certification scheme) zusammengefasst. Damit lässt sich eine Überschneidung von Anforderungen vermeiden, wird die Einheitlichkeit der Normen und Anforderungen bewirkt und lassen sich die (verwaltungstechnischen) Lasten des Audit- und Zertifizierungsaufwands beschränken. Ein einziges (erfolgreiches) Audit kann zur Zertifizierung mehrerer Anwendungsbereiche führen.

Es obliegt jedoch der Verantwortung des Futtermittelunternehmens, die Überschneidungen zwischen dem „GMP+ FSA“-Modul und den Anforderungen aus dem Dokument R 5.0 Feed Responsibility Management Systems Requirements festzustellen und alle zutreffenden Anforderungen in einem Managementsystem zu implementieren, das sowohl die Erfüllung der Futtermittelsicherheitsnormen als auch der Anforderungen aus dem FRA-Modul sicherstellt. Die Erfüllung der Anforderungen wird während des Audits überprüft.

1.5. Muss ich an meinem System viel ändern, um nach dem „GMP+ FRA“-Modul zertifiziert werden zu können?

Auch wenn insbesondere in R 5.0 viele Anforderungen geregelt sind, ist es recht einfach, die „GMP+ FRA“-Anforderungen umzusetzen. Eigentlich müssen Sie dazu nur Ihr vorhandenes „Feed Safety Management“-System aus einem anderen Blickwinkel betrachten. Das bedeutet zum Beispiel, dass Ihr Handbuch ein Verfahren zur Information Ihrer Kunden über den Status der Futtermittel zu enthalten hat.

Alle Anforderungen, die in Abschnitt 4 von R 5.0 stehen, stimmen mit Anforderungen der „GMP+ FSA“-Standards überein. In Appendix 1 dieses Dokuments finden Sie eine Referenztabelle, in der Sie die Herkunft dieser Anforderungen nachvollziehen können.

Neu im „GMP+ FRA“-Modul (im Vergleich zur „GMP+ FSA“-Zertifizierung) ist das „Material Accounting“-System. Dabei handelt es sich um eine erweiterte Version eines „Tracking & Tracing“-Systems, in dem Sie buchhalterisch festhalten, welche Mengen nachhaltiges Futtermittel bei Ihnen eingehen und welche Mengen Sie verkauft haben. Dabei muss sich am Ende ein Ausgleich ergeben.

2. MI documente

2.1. Welches „MI“-Dokument ist für mich anwendbar?

Die „GMP+ FRA“-Zertifizierung ist nicht vorgeschrieben, kann aber von Ihren Kunden gefordert werden. Welches „MI“-Dokument für Sie anwendbar ist, wird daher zum größten Teil dadurch festgelegt, was Ihr Kunde von Ihnen verlangt. Ungeachtet dessen finden Sie nachstehend eine kurze Übersicht verschiedener Unternehmenstypen mit den ihnen zugeordneten (möglichen) „MI“-Dokumenten. All dies ergibt sich aus folgender schematischer Darstellung, die eine Brücke zwischen dem „Chain of Custody“-Zertifikat und der Lieferung an weitere Glieder in der Lieferkette herstellt:

In der „Chain of Custody“ (Lieferkette) ist nicht bekannt, wofür ein individuelles Ausgangserzeugnis letztlich verwendet werden kann. Für die „Chain of Custody“ wird deshalb auf ein Zertifikat für nachhaltigen Anbau abgestellt.

In der „Chain of Custody“ wird gewährleistet, dass der nachhaltig angebautes Ausgangserzeugnis die Lieferkette auf korrekte Weise durchläuft. Erst im Zeitpunkt der Lieferung eines Futtermittels oder eines Mischfutters an den Viehhalter kann eine Koppelung zu einer Marktinitiative hergestellt werden. Der Umschlagpunkt liegt daher bei der direkten Lieferung an den Viehhalter.

2.2. Welche Funktion hat GMP+ International bei der Festlegung der Anforderungen in den „MI“-Dokumenten?

GMP+ International arbeitet mit einem Plug-In-Modell für die Gewährleistung von nachhaltigen Futtermitteln. Dazu bietet GMP+ International ein sogenanntes GMP+ FRA Framework an, in dem Grundanforderungen für die Gewährleistung von nachhaltigen Futtermitteln geregelt sind. Dieses GMP+ FRA Framework besteht aus einem Managementsystem für nachhaltige Futtermittel (Feed Responsibility Management System) und aus Zertifizierungsanforderungen. In dieses GMP+ FRA Framework können dann verschiedene Marktinitiativen eingefügt werden.

GMP+ International hilft dabei, die weiteren Anforderungen zu formulieren, die die Marktinitiative an nachhaltige Futtermittel stellt. Denn diese Anforderungen müssen auch soweit konkretisiert sein, dass sie umgesetzt und von einem Auditor überprüft werden können. Die Marktinitiative ist jedoch die Partei, die bestimmt, was ein nachhaltiges Futtermittel ist und was in das MI-Dokument aufzunehmen ist.

Das Subcommittee Responsible Feed prüft dann das „MI“-Dokument anhand einiger Voraussetzungen, wonach es in das „GMP+ FRA“-Modul aufgenommen werden kann. Die Voraussetzungen für die Aufnahme eines „MI“-Dokuments in das „GMP+ FRA“-Modul finden sich unter „Feed Responsibility Assurance Policy“.

3. MI 5.1 Herstellung und Handel mit RTRS Soja

3.1. Welchen Anwendungsbereich hat das Dokument MI 5.1?

Das Dokument MI 5.1 enthält die Anforderungen an die Herstellung von und/oder Handel mit nach RTRS zertifiziertem Soja in der Lieferkette. Nach RTRS zertifiziertes Soja kann gemäß dem Lieferkettenmodellen Mass Balance oder Segregation hergestellt und/oder vertrieben werden.

3.2. Was wird im RTRS-Standard als nachhaltiges Futtermittel betrachtet?

RTRS-Soja erfüllt nicht nur die höchsten Umweltanforderungen (einschließlich einer von Dritten verifizierten Garantie, dass keine Rodung oder Landnutzungsumwandlung erfolgt), jedoch auch eine umfassende Reihe von sozialen und Beschäftigungsbedingungen.

Die RTRS-Zertifizierung basiert auf fünf Prinzipien:

  • Gesetzeskonformität und gute Geschäftspraxis
  • verantwortungsvolle Beschäftigungsbedingungen
  • verantwortungsvoller Umgang mit der lokalen Bevölkerung
  • Umweltverantwortung
  • gute landwirtschaftliche Praxis.

3.3. Wer verlangt Futtermittel, die MI 5.1 entsprechen?

Futtermittelhersteller, die RTRS Segregated Soja oder RTRS Mass Balance Soja kaufen möchten, suchen einen Lieferanten, der nach dem entsprechenden Anwendungsbereich zertifiziert ist. Der Futtermittelhersteller kann sich dafür entscheiden, die Produkte bei einem nach RTRS Chain of Custody zertifizierten Lieferanten oder einem nach (GMP+) MI 5.1 zertifizierten Lieferanten zu beschaffen.

3.4. Wie verhält sich MI 5.1 zur RTRS Zertifizierung?

Das RTRS-Zertifizierungssystem bietet zwei Zertifizierungen:

  1. RTRS Standard for Responsible Soy Production (zielt auf die Primärproduktion von RTRS-Soja)
  2. RTRS Chain of Custody Standard (zielt auf die weiteren Glieder der Lieferkette)

Die Anwendungsbereiche Mass Balance und Segregation nach MI 5.1 Herstellung von und Handel mit RTRS-Soja sind gleichwertig zu den Anwendungsbereichen Mass Balance und Segregation nach dem RTRS Chain of Custody Standard. Dies ist auch in einer Vereinbarung zwischen RTRS und GMP+ International bestätigt.

Daher sind Teilnehmer an MI 5.1 auch berechtigt, das RTRS-Logo zu nutzen und an RTRS-Teilnehmer zu liefern.

4. MI 5.2 Nachhaltiges Schweine- & Geflügelfutter

4.1. Welchen Anwendungsbereich hat das Dokument MI 5.2?

Das Dokument MI 5.2 enthält:

  • die Anforderungen an die Herstellung von und/oder den Handel mit nachhaltigem Soja und
  • die Anforderungen an die Herstellung von und/oder den Handel mit nachhaltigen Mischfuttermitteln.

Die nachhaltigen Futtermittel sind zur Verfütterung an Schweine und/oder Geflügel .

4.2. Was betrachtet SMK als nachhaltiges Futtermittel?

Bei allem Soja (einschließlich Sojabohnen, Sojaprodukte und Sojaderivaten) in nachhaltigem Schweine- und Geflügelfutter muss es sich um nachhaltiges Soja handeln.Gemäß der Definition der „Stichting Milieukeur“ (SMK) handelt es sich bei nachhaltigem Soja um Soja, das gemäß den Anforderungen aus dem MI 5.2 Dokument hergestellt und vertrieben wird.

Das MI 5.2 Dokument erkennt diverse Standards für die Primärproduktion und den Vertrieb von Sojabohnen und für die Herstellung und den Vertrieb von Futtermitteln an. Anerkannt sind Standards für die Primärproduktion von Sojabohnen, wobei die Anforderungen in der nachstehenden Reihenfolge geprüft worden sind:

  1. FEFAC Soy Sourcing Guidelines 2023.
  2. Inspektionssystem auf der Grundlage der EU-Leitlinien für eine gute Praxis für freiwillige Qualitätszertifizierungssysteme für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel.
  3. „Cut-off date“ spätestens Mai 2009

Für die Beschaffung des nachhaltigen Sojas akzeptiert SMK die folgenden 5 Lieferkettenmodelle:

  • Identity Preserved
  • Segregation
  • Mass Balance
  • Area Mass Balance
  • Book & Claim

4.3. Wer fordert Futtermittel, die MI 5.2 entsprechen?

SMK nimmt in die Beschaffungsanforderungen des Zertifizierungssystems für tierische Erzeugnisse „On the way to PlanetProof“ für Eier (Legehennen) die Anforderung auf, dass Halter von Legegeflügel ihre Futtermittel bei Unternehmen beschaffen müssen, die nach dem MI 5.2 Dokument zertifiziert sind. Diese Halter von Legegeflügel verlangen denn auch einen entsprechenden Nachweis.

Selbstverständlich ist es möglich, dass auch andere Marktinitiativen oder Schweine- und Geflügelhalter (die sich nicht an der Milieukeur-Zertifizierung beteiligen) eine Zertifizierung nach MI 5.2 verlangen.

4.4. Welche Futtermittel können nach MI 5.2 zertifiziert werden?

MI 5.2 eignet sich für die Herstellung und den Vertrieb von nachhaltigem Soja und nachhaltigen Mischfuttermitteln für Schweine und Geflügel. Da die Anforderungen sich auf die Herstellung von und den Handel mit nachhaltigem Soja und nachhaltigen Mischfuttermitteln beziehen, bezieht sich die Zertifizierung nur auf den Teil des Futtermittels, das nachhaltiges Soja enthält.

4.5. Wie lange sind die Credits gültig?

Hinsichtlich der Gültigkeit der Credits orientiert sich das MI 5.2 Dokument an den Anforderungen aus den im MI 5.2 Dokument genannten anerkannten Standards.

Die Gültigkeit der Credits hängt vom jeweiligen Sojastandard ab.

4.6. Zählt die Einlösung von Credits zum Erwerb?

Ja, sofern im MI 5.2 document auf den Erwerb von Credits verwiesen wird, bezieht sich dies auf den „Einlösungsschritt“, der zum Kaufprozess gehört.

5. MI 5.3 Nachhaltiges Milchviehfutter

5.1. Welchen Anwendungsbereich hat das Dokument MI 5.3?

Das Dokument MI 5.3 enthält:

  • die Anforderungen an die Herstellung von und/oder den Handel mit nachhaltigem Soja und
  • die Anforderungen an die Herstellung von und/oder den Handel mit nachhaltigen Mischfuttermitteln.

Das nachhaltige Futtermittel ist für Milchvieh gedacht.

5.2. Was betrachtet der Verband Duurzame Zuivelketen als nachhaltiges Futter?

Bei allem Soja (einschließlich Sojabohnen, Sojaprodukte und Sojaderivaten) in nachhaltigem Milchviehfutter muss es sich um nachhaltiges Soja handeln. Nachhaltiges Soja wird vom Verband Duurzame Zuivelketen als RTRS-Soja definiert.

Für die Beschaffung des nachhaltigen Sojas akzeptiert der Verband Duurzame Zuivelketen die folgenden drei Lieferkettenmodelle:

  • Segregation
  • Mass Balance
  • Book & Claim

5.3. Wer fordert Futtermittel, die MI 5.3 entsprechen?

Gemäß den Anforderungen der Initiative „Duurzame Zuivelketen“ müssen Milchviehhalter ihre Futtermittel von Unternehmen beziehen, die nach dem Standard MI 5.3 zertifiziert sind. Diese Milchviehhalter werden daher hiernach fragen.

Die Initiative „Duurzame Zuivelketen“ hat angegeben, dass die Anforderung, dass nach MI 5.3 zertifizierte Futtermittelzu beziehen sind, für alle Futtermittel gilt, die an den Milchviehhalter gehen (nicht nur für Milch produzierende Kühe). Der Milchviehhalter wird konkret angeben, für welche Futtermittel er diese Zertifizierung verlangt.

Selbstverständlich ist es möglich, dass auch andere Marktinitiativen oder Milchviehhalter (die kein Mitglied der „Duurzame Zuivelketen“ sind) eine Zertifizierung nach MI 5.3 verlangen.

5.4. Welche Futtermittel können nach MI 5.3 zertifiziert werden?

MI 5.3 eignet sich für die Herstellung und den Vertrieb nachhaltigem Soja und nachhaltigen Mischfuttermitteln für Milchvieh. Da die Anforderungen auf nachhaltiges Soja und nachhaltige Mischfuttermittel abzielen, bezieht sich die Zertifizierung ausschließlich auf den Teil des Futtermittels, der nachhaltiges Soja enthält.

5.5. Wie lange sind die RTRS-Credits gültig?

Das MI 5.3 document hält sich in Bezug auf die Gültigkeitsdauer der RTRS-Credits an die Vorgaben von RTRS.

Ab dem Moment, da das erste Unternehmen die RTRS-Credits vom Primärerzeuger des Sojas bezieht, sind die RTRS-Credits zwei Kalenderjahre gültig. Die Gültigkeit der RTRS-Credits erlischt zum Ende des Jahres nach der Beschaffung.

5.6. Zählt die Einlösung von RTRS-Credits zum Erwerb?

Ja, sofern im MI 5.3 document auf den Erwerb von RTRS-Credits verwiesen wird, bezieht sich dies auf den „Einlösungsschritt“, der zum RTRS-Kaufprozess gehört.

6. MI 5.4 GMO controlled

6.1. Welchen Anwendungsbereich hat das Dokument MI 5.4?

Der Anwendungsbereich des Standards ist als „GMO Controlled“ definiert und kann verwendet werden für:

  • Herstellung von Mischfuttermitteln, Einzelfuttermitteln, Zusatzstoffe und Vormischungen mit „GMO Controlled“-Status
  • Handel mit Mischfuttermitteln und/oder Einzelfuttermitteln mit „GMO Controlled“-Status
  • Lagerung und Umschlag von Mischfuttermitteln und/oder Einzelfuttermitteln mit „GMO Controlled“-Status
  • Transport von Mischfuttermitteln und/oder Einzelfuttermitteln mit „GMO Controlled“-Status

6.2. Was wird nach dem VLOG-Standard als nachhaltiges Futtermittel betrachtet?

Der VLOG-Standard beruht auf dem GVO-Kennzeichnungsvorschriften der Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003. Die Kontaminierung mit GVO-Material, das in der EU gesetzlich zugelassen ist, erfordert keine Kennzeichnung gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003, sofern zwei Anforderungen erfüllt sind:

  • Der Schwellenwert des GVO-Gehalts von 0,9 % pro Futtermittel wird nicht überschritten und
  • das Vorhandensein des GVO-Gehalts ist „unerwartet oder technisch unvermeidbar“.

Mit einer Zertifizierung nach VLOG oder (GMP+) MI 5.4 wird die Erfüllung dieser gesetzlichen Vorgaben nachgewiesen.

6.3. Wer verlangt Futtermittel, die MI 5.4 entsprechen?

Viehhaltende Betriebe, die Nicht-GVO-Lebensmittelerzeugnisse (Fleisch/Milch/Eier) an den Markt liefern, fordern von ihren Futtermittellieferanten die Lieferung von Nicht-GVO-Futtermittelerzeugnissen. Für solche viehhaltenden Betriebe gilt die Verpflichtung, Nicht-GVO-Futtermittel an ihre landwirtschaftlichen Nutztiere zu verfüttern, sodass im Markt der Nicht-GVO-Status von deren Lebensmittelerzeugnissen, wie Milcherzeugnisse, Eier und Fleisch, gewährleistet ist.

6.4. Müssen alle Futtermittel unter die MI105-Zertifizierung fallen?

Nein, nur das Futtermittel, zu dem das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen angeben möchte, dass es sich um ein Futtermittel mit „GMO Controlled“-Status handelt. Die MI 5.4 Zertifizierung ist auf alle Mischfuttermittel, Einzelfuttermittel, Zusatzstoffe und Vormischungen. Sämtliche Futtermittel, die unter den Anwendungsbereich der Zertifizierung fallen, müssen die Anforderungen des MI 5.4 Dokuments erfüllen.

6.5. Muss ich eine Risikobewertung für andere Erzeugnisse als Einzelfuttermittel erstellen?

Nein, diese Anforderung gilt nur für Einzelfuttermittel. Mischfuttermitteln, Futtermittelzusatzstoffe und Vormischungen sind von diesen Anforderungen ausgeschlossen.

Wenn ein Mischfuttermittelhersteller Einzelfuttermittel verwendet, um Mischfuttermittel herzustellen, dann wird das Ergebnis der Risikobewertung der diversen Einzelfuttermittel verwendet, um Risiken für das Mischfuttermittel zu verwalten.

Genau wie bei der „GMP+ FSA“-Zertifizierung gelten die Anforderungen in MI 5.4 nicht für andere Erzeugnisse als Futtermittel. Wenn ein Händler also (zum Beispiel) Stroh als Streu an Viehhalter verkauft, fällt dies nicht unter die Zertifizierung.

6.6. Warum veröffentlicht GMP+ International oder VLOG keine Liste mit risikobehafteten/nicht-risikobehafteten Einzelfuttermitteln?

Es ist für GMP+ International nicht möglich, eine generische Risikobewertung für alle Einzelfuttermittel zu erstellen, die in jeder Situation anwendbar ist.

VLOG stellt die Anforderung, eine Risikobewertung zu erstellen, um risikobehaftete/nicht-risikobehaftete Einzelfuttermittel festzulegen (GMP+ International schließt sich dem in diesem MI 5.4 Dokument an), aber stellt ihren Teilnehmern ebenfalls keine Liste mit risikobehafteten Einzelfuttermitteln zur Verfügung. VLOG hat allerdings im folgenden Dokument einige Richtlinien formuliert:

Eine „Bewertungshilfe – Risikobehaftete Futtermittel“ ist auf der Homepage von VLOG (unter „Weiter Dokumente/Merkblätter“) verfügbar, um die Futtermittelindustrie zu unterstützen. Dieses Dokument enthält eine Tabelle, die eine Übersicht darüber bietet, wo der Anbau genetisch modifizierter Pflanzen zulässig ist, und in der somit kritische Futtermittelherkünfte gelistet werden.

GMP+ International empfiehlt den Teilnehmern, dieses Dokument (zusammen mit allen verfügbaren Informationen) zu verwenden, um selbst eine Risikobewertung zu erstellen.

6.7. Muss ich eingehende Futtermittel, Einzelfuttermittel, Zusatzstoffe und/oder Vormischungen beproben und analysieren, die ich als „nicht risikobehaftet“ eingestuft habe?

Nein, für Mischfuttermittel, Zusatzstoffe, Vormischungen und die meisten Einzelfuttermittel ist dies im Rahmen der GMP+ (und VLOG) Zertifizierung nicht erforderlich.

Für bestimmte Einzelfuttermittel, die als „nicht risikobehaftet“ eingestuft sind, ist jedoch eine Probenahme und Analyse vorgeschrieben.

Es handelt sich um Händler, die Soja, Rapssaat, Mais, Zuckerrüben oder Baumwolle „ohne Risikobehaftung“ von einem nicht zertifizierten Lieferanten beziehen und diese direkt mit „GMO controlled“-Status an den Kunden liefern. Jährlich wird mindestens 1 Probenahme und 1 Analyse durchgeführt.

6.8. Kann ich bei nicht zertifizierten Lieferanten einkaufen?

Ja, solange das zertifizierte Unternehmen eine Bestätigung des Lieferanten über den GVO Controlled-Status des erworbenen Futtermittels hat.

6.9. Was muss ich tun, wenn mein Unternehmen aktuell ein VLOG-Zertifikat für Futtermittel mit „GMO Controlled“-Status hat?

Wenn ein Unternehmen aktuell für den VLOG-Standard zertifiziert ist, dann besteht die Möglichkeit, diese Zertifizierung in den FRA-Standard MI 5.4 umzuwandeln.

Das kann mit der Zertifizierungsstelle geregelt werden, die das VLOG-Zertifikat erteilt hat und für MI 5.4 GMO Controlled zugelassen ist. Wenden Sie sich an Ihre Zertifizierungsstelle für weitere Informationen zum Wechsel.

6.10. Ist eine Matrixzertifizierung für MI 5.4 möglich?

Ja, es ist möglich eine Matrixzertifizierung zu erhalten. Die Anforderungen sind im CR 2.0 Bewertung und Zertifizierung enthalten. Ihre Zertifizierungsstelle kann Ihnen weitere Informationen zu dieser Option geben.

6.11. Einzelfuttermittel, in denen sich GVO nicht über eine PCR-Analyse nachweisen lassen, dürfen nicht bei nicht zertifizierten Lieferanten beschafft werden und mit dem „GMO Controlled“-Status verkauft werden. Wann ist es nicht möglich, GMO mit Hilfe einer PCR-Analyse in Einzelfuttermitteln nachzuweisen?

Es ist nicht möglich, GVO mit Hilfe einer PCR-Analyse in einem Einzelfuttermittel nachzuweisen, wenn:

  1. das Einzelfuttermittel keine ausreichende Menge an DNA (Erbsubstanz) enthält; gemäß dem VLOG-Dokument „Analysierbarkeit von Rohstoffen, Futtermitteln- und Lebensmittel-Zutaten auf GV-Bestandteile“ ist dies für stark verarbeitete Einzelfuttermittel der Fall, wie etwa Sojaöl, Rapsöl und Glyzerin
  1. das Einzelfuttermittel nicht mehr über genug analysierbare DNA verfügt. Dabei handelt es sich um Einzelfuttermittel, die im Prinzip zwar einer PCR-Analyse unterzogen werden können, bei denen die DNA-Menge jedoch infolge von Prozessschritten schwankend ist. Gemäß dem VLOG-Dokument „Analysierbarkeit von Rohstoffen, Futtermitteln- und Lebensmittel-Zutaten auf GV-Bestandteile“ betrifft dies beispielsweise Sojalecithin und Zuckerrüben(press)schnitzel.

Das VLOG-Dokument „Analysierbarkeit von Rohstoffen, Futtermitteln- und Lebensmittel-Zutaten auf GV-Bestandteile“ ist auf der VLOG-Website verfügbar (unter „Weiter Dokumente/Merkblätter“).

6.12. Gemäß MI 5.4 muss ich meinen Kunden über den Status des Futtermittels informieren. Darf ich die Bezeichnungen „GMO free“ oder „Non-GMO“ verwenden?

Nein, die Angaben „GMO free“ und „Non-GMO“ weisen auf die Abwesenheit von GVO hin. Es ist technisch unmöglich, festzustellen, dass sich in einer Probe kein GVO befindet. Deshalb bestätigt der Begriff „GMO Controlled“ die Tatsache, dass das Futtermittel gemäß den Anforderungen aus MI 5.4 hergestellt, vertrieben, gelagert oder transportiert wird.

6.13. Als nach GMP+ zertifiziertes Unternehmen möchte ich meine Erzeugnisse mit dem „VLOG geprüft“-Siegel kennzeichnen. Ist dies gestattet?

Ja, das ist gestattet. Weitere Informationen über die Nutzung des „VLOG geprüft“-Siegels lassen sich auf der VLOG-Website finden unter:

https://www.ohnegentechnik.org/fuer-unternehmen/vlog-geprueft-siegel-futtermittel/vorteile

6.14. Darf die Angabe „GMO controlled“ in Belgien verwendet werden?

Ja, uns erreichten Fragen, ob es gestattet sei, die Angabe „GMO controlled“ in Belgien zu verwenden (da man meint, dies würde gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen). Aus der nachstehenden Bestätigung der belgischen Autorität FASNK (Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette) ist ersichtlich, dass in Belgien keine juristischen Bedenken gegen die Angabe „GMO controlled“ vorliegen:

„Ich habe mich mit unseren lokalen Prüfstellen in Verbindung gesetzt und gemäß meinen Informationen habe ich keinerlei Feedback erhalten, das bestätigen würde, dass die Inspektoren der Meinung wären, dass die nach GMP+ zertifizierten Futtermittelunternehmen in Belgien die Angabe ´GMO controlled` nicht verwenden könnten.

Die FASNK überprüft Angaben zu Futtermitteln gemäß Artikel 13 von VO (EG) Nr. 767/2009. Im Rahmen des GMP+-Standards MI 5.4 GMO Controlled ist die Angabe ´GMO controlled` objektiv und nachprüfbar.

Wir haben diese Information an unsere lokalen Prüfstellen weitergeleitet.“

7. MI 5.5 CO2 Fußabdruck von Futtermitteln

7.1. Welchen Anwendungsbereich hat das Dokument MI 5.5?

Das MI 5.5 Dokument enthält die Anforderungen an die Berechnung der Produkt-CO2-Fußabdruck (engl. carbon footprint of a product; kurz: CFP) von Futtermitteln und an die Weitergabe dieser Werte an Kunden oder Dritte.

Das MI 5.5 Dokument gewährleistet die Berechnung des CFP von Futtermitteln gemäß der Methodik des Nevedi-Protokolls.

Das MI 5.5 Dokument gilt für Mischfutterunternehmen mit Sitz in den Niederlanden, die Mischfuttermittel herstellen und diese an Abnehmer liefern.

7.2. Was wird als nachhaltiges Futtermittel betrachtet?

Futtermittel, deren CFP gemäß der Methodik des Nevedi-Protokolls berechnet werden.

7.3. Wer verlangt Futtermittel, die MI 5.5 entsprechen?

Milchviehhalter, die Informationen über den CFP des Futtermittels wünschen, um diese in die zentrale „Kringloopwijzer“-Datenbank einzuspeisen.

Selbstverständlich ist es möglich, dass andere Viehhalter, die gerne Angaben zum CFP des Futtermittels hätten, eine Zertifizierung verlangen.

7.4. Welche Futtermittel können über MI 5.5 zertifiziert werden?

Derzeit kann MI 5.5 ausschließlich für Mischfuttermittel angewandt werden.

8. MI 5.6 Herstellung von und Handel mit nachhaltigen Futtermitteln

8.1. Welchen Anwendungsbereich hat das Dokument MI 5.6?

Das Dokument MI 5.6 enthält:

  • die Anforderungen an die Herstellung von und/oder den Handel mit nachhaltigem Einzelfuttermitteln, und
  • die Anforderungen an die Herstellung von und/oder den Handel mit nachhaltigen Mischfuttermitteln.

Das nachhaltige Futtermittel ist für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere und oder Heimtiere gedacht.

8.2. Was wird als nachhaltiges Futtermittel betrachtet?

Bei allem Soja (einschließlich Sojabohnen, Sojaprodukten und Sojaderivaten) in nachhaltigen Futtermitteln muss es sich um nachhaltiges Soja handeln. Gemäß der Definition der „Stichting Milieukeur“ (SMK) handelt es sich bei nachhaltigem Soja um Soja, das gemäß den Anforderungen aus dem MI 5.6 Dokument hergestellt und vertrieben wird.

Das MI 5.6 Dokument erkennt diverse Standards für die Primärproduktion und den Vertrieb von Sojabohnen und für die Herstellung und den Vertrieb von Futtermitteln an. Anerkannt sind Standards für die Primärproduktion von Sojabohnen, wobei die Anforderungen in der nachstehenden Reihenfolge geprüft worden sind:

  1. FEFAC Soy Sourcing Guidelines 2023.
  2. Inspektionssystem auf der Grundlage der EU-Leitlinien für eine gute Praxis für freiwillige Qualitätszertifizierungssysteme für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel.

Für die Beschaffung des nachhaltigen Sojas ist es gestattet, die folgenden drei Lieferkettenmodelle zu verwenden:

  • Segregation
  • Mass Balance
  • Book & Claim

8.3. Wer verlangt Futtermittel, die MI 5.6 entsprechen?

QS und QM Milch verpflichten Unternehmen, die Soja und Mischfuttermittel mit Soja in deren Wertschöpfungskette liefern, mit Wirkung vom 01.01.2024 zur Implementierung der Anforderungen eines anerkannten Nachhaltigkeitsstandards für Soja. Die Zertifizierung für einen anerkannten Standard für nachhaltiges Soja wird spätestens ab dem 31.12.2024 verlangt.

Nach GMP+ zertifizierte Unternehmen, die für MI 5.6 zertifiziert sind, können weiterhin Soja und/oder Mischfuttermittel an die QS- und/oder QM Milch-Wertschöpfungskette liefern. Der MI 5.6-Standard erfüllt die Anforderungen von QS und QM Milch und ist von diesen anerkannt.

Selbstverständlich ist es möglich, dass andere Marktinitiativen und/oder Unternehmen (die nicht in die QS- und/oder QM Milch-Wertschöpfungskette liefern) eine Zertifizierung nach MI 5.6 verlangen.

8.4. Welche Futtermittel können über MI 5.6 zertifiziert werden?

MI 5.6 eignet sich für die Zertifizierung der Herstellung von und des Handels mit nachhaltigem Soja und nachhaltigen Mischfuttermitteln für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere und Heimtiere. Da die Anforderungen auf die Herstellung von und den Handel mit nachhaltigem Soja und nachhaltigen Mischfuttermitteln abzielen, bezieht sich die Zertifizierung ausschließlich auf den Teil des Futtermittels, der nachhaltiges Soja enthält.

8.5. Wie lange sind die Credits gültig?

Hinsichtlich der Gültigkeit der Credits orientiert sich das MI 5.6 Dokument an den Anforderungen aus den im MI 5.6 Dokument genannten anerkannten Standards.

Die Gültigkeit der Credits hängt vom jeweiligen Sojastandard ab.

8.6. Zählt die Einlösung von Credits zur Beschaffung?

Ja, sofern im M 5.6 Dokument auf den Erwerb von RTRS-Credits verwiesen wird, bezieht sich dies auf den „Einlösungsschritt“, der zum RTRS-Kaufprozess gehört.

Appendix: Cross-reference

Cross-reference (Übersichtstabelle) zu den Systemanforderungen nach R 5.0 Feed Responsibility Management Systems Requirements und den relevanten „GMP+ FSA“- Dokumenten.

R 5.0 Feed Responsibility Management Systems Requirements

R 1.0

TS Dokument

4.1 Feed Responsibility Management System



4.1.1 Führung und Verpflichtung

5.1


4.1.2 Verantwortlichkeiten und Befugnisse der (obersten) Leitung

5.3.1


4.1.3 Festlegen des Anwendungsbereichs des Feed Responsibility Management System

4.3


4.1.4 Dokumentierte Information

7.5.1

7.5.2

7.5.3


4.2 Präventivprogramme (PRPs)



4.2.1 Personen

7.1.2

7.2

7.3


4.2.2 Rückverfolgbarkeitssystem

8.3

TS 1.1, § 10

4.3 Risikobewertung

8.5.2.2


4.4 Beschaffung



4.4.1 Auswahl von Lieferanten

7.1.5


4.4.2 Verifizierung eingehender Produkte und/oder Dienstleistungen


TS 1.1, § 9.1

4.5 Informieren des Kunden



4.5.1 Informierung des Kunden über den Status des Futtermittels

7.4.2


4.5.2 Lieferbedingungen

7.4.2


4.6 Verifizierung



4.6.1 Externe Kommunikation

7.4.2


4.6.2 Internes Audit

9.2


4.6.3 Managementbewertung

9.3.1

9.3.2