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R5.0 Feed Responsibility Management Systems Requirements

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Dieses Dokument ist in 3 verschiedenen Sprachen verfügbar

Ausführung: 1 Januar 2024

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1. Anwendungsbereich dieses Dokuments

Das vorliegende Dokument ermöglicht es einem Unternehmen, die Ziele im Bereich der Nachhaltigkeit von Futtermitteln zu verwirklichen. Es enthält die Anforderungen an ein Feed Responsibility Management System (FRMS), mit dem ein Unternehmen in die Lage versetzt wird, nachhaltige Futtermittelprodukte und -dienstleistungen zu liefern beziehungsweise zu erbringen.

Alle in diesem Standard enthaltenen Anforderungen sind generisch und dafür gedacht, auf alle Unternehmen mit Tätigkeiten in der Futtermittelkette Anwendung zu finden, ungeachtet ihrer Größe und Komplexität. Das Spektrum reicht von Unternehmen, die Zusatzstoffe, Einzelfuttermittel, Vormischungen, Mischfutter oder Heimtierfuttermittel produzieren, bis zu Unternehmen, die sich mit dem Handel, der Lagerung und dem Umschlag solcher Produkte und ihrem Transport auf der Straße oder per Bahn befassen.

Mit diesem Dokument können alle Unternehmen, einschließlich kleinerer Unternehmen, ein robustes und zuverlässiges Feed Responsibility Management System einrichten. Zudem können interne und/oder externe Ressourcen genutzt werden, um die in diesem Standard enthaltenen Anforderungen zu erfüllen.

Das vorliegende Dokument muss immer in Kombination mit einem MI-Dokument verwendet werden, das die Anforderungen enthält, die an die Nachhaltigkeit von Futtermitteln und Futtermitteldienstleistungen gestellt werden. Die kombinierte Verwendung ermöglicht es einem Unternehmen, nachhaltige Futtermittelprodukte und Futtermitteldienstleistungen gemäß den Vorgaben der Marktinitiative zu liefern beziehungsweise zu erbringen.

Wenn ein Unternehmen nachweislich die Anforderungen aus diesem Standard erfüllt, kann die Zertifizierungsstelle ein „GMP+ FRA“-Zertifikat ausstellen.

2. Normative Verweisungen

Mit der Umsetzung der Anforderungen aus dem vorliegenden Dokument wird die Implementierung der Feed Responsibility Management Systems Requirements (FRMS-Requirements) sichergestellt. Die Dokumente der jeweiligen Marktinitiative (MI-Dokumente) enthalten die Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Futtermitteln und Futtermitteldienstleistungen, die von einer bestimmten Marktinitiative festgelegt worden sind. Die kombinierte Verwendung jener Dokumente ermöglicht es einem Unternehmen, nachhaltige Futtermittelprodukte und Futtermitteldienstleistungen gemäß den Vorgaben der Marktinitiative zu liefern beziehungsweise zu erbringen.

Sowohl die Feed Responsibility Management Systems Requirements als auch die Dokumente der Marktinitiativen müssen als normative Elemente des „GMP+ FRA“-Moduls betrachtet werden.

Das zertifizierte Unternehmen muss die Vorschriften der geltenden Futtermittelgesetzgebung erfüllen.

3. Begriffe und Definitionen

Siehe F 0.2 Definitionsverzeichnis.

4. Systemanforderungen

4.1. Feed Responsibility Management System

4.1.1. Führung und Verpflichtung

Die (oberste) Leitung eines nach GMP+ zertifizierten Unternehmens muss in Bezug auf das Feed Responsibility Management System (FRMS) Führung und Verpflichtung zeigen, indem sie:

  1. sicherstellt, dass die Politik für nachhaltige Futtermittel und die Ziele des FRMS festgelegt sind;
  2. sicherstellt, dass die für das FRMS erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stehen;
  3. die Bedeutung eines wirksamen FRMS sowie die Wichtigkeit der Erfüllung der Anforderungen des FRMS und der mit dem Kunden vereinbarten Anforderungen in Bezug auf nachhaltige Futtermittel vermittelt;
  4. sicherstellt, dass das FRMS bewertet und aufrechterhalten wird, um sein beabsichtigtes Resultat (oder seine beabsichtigten Resultate) zu erzielen.

4.1.2. Verantwortlichkeiten und Befugnisse der obersten Leitung


Die (oberste) Leitung muss sicherstellen, dass die Verantwortlichkeiten und Befugnisse für relevante Rollen zugewiesen und innerhalb der gesamten Organisation bekannt gemacht und verstanden werden. Die (oberste) Leitung trägt die Endverantwortung für das Feed Safety Management System.

Die (oberste) Leitung muss die Verantwortlichkeit und Befugnis zuweisen für:

  1. das Sicherstellen, dass das FRMS die Anforderungen dieses Dokuments erfüllt;
  2. das Berichten an die (oberste) Leitung über die Leistung und die eventuelle Notwendigkeit zur Verbesserung des FRMS;
  3. das Sicherstellen, dass in der gesamten Organisation ein Bewusstsein für die Herstellung von und/oder den Handel mit nachhaltigen Futtermitteln gefördert wird.

4.1.3. Festlegen des Anwendungsbereichs des Feed Responsibility Management System

Das zertifizierte Unternehmen muss entsprechend den Anforderungen der GMP+-Dokumente ein Feed Responsibility Management System erstellen, verwirklichen, aufrechterhalten, aktualisieren und fortlaufend verbessern. Das zertifizierte Unternehmen muss die Vorschriften der geltenden Futtermittelgesetzgebung erfüllen und gemäß anderen Entwicklungen vorgehen, die mit ihrer Verantwortung zusammenhängen.

Das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen muss in dem Feed Responsibility Management System (FRMS) alle Tätigkeiten, Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen beschreiben, für die es verantwortlich ist.

Das zertifizierte Unternehmen muss den Anwendungsbereich des FRMS festlegen, indem es Folgendes spezifiziert:

  1. alle Tätigkeiten, Prozesse, Produkte und Dienstleistungen mit Bezug auf nachhaltige Futtermittel, dazu gehören diejenigen Tätigkeiten, Prozesse, Produkte und Dienstleistungen, die für oder durch Dritte ausgeführt werden;
  2. alle Standorte – gleichgültig, ob sie sich im Eigentum des Unternehmens befinden – inklusive relevanter Verwaltungsstandorte;
  3. welche Tätigkeiten, Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen in Bezug auf die Herstellung, den Vertrieb, die Lagerung und den Transport von nachhaltigen Futtermitteln unter die GMP+-Zertifizierung fallen.

Es ist möglich, Tätigkeiten, Prozesse, Produkte oder Dienstleistungen in Bezug auf die Herstellung, den Vertrieb, die Lagerung und den Transport von nachhaltigen Futtermitteln von der GMP+-Zertifizierung auszuschließen.

  1. andere Tätigkeiten, Prozesse, Produkte und Dienstleistungen (in Bezug auf nachhaltige und reguläre Futtermittel), die in a) definiert sind und einen Effekt auf die Nachhaltigkeit von Futtermitteln haben können. Das zertifizierte Unternehmen muss sicherstellen, dass alle diese Tätigkeiten, Prozesse, Produkte und Dienstleistungen keine negativen Auswirkungen auf nachhaltige Futtermittel haben. Dies muss durch eine HACCP-Analyse nachgewiesen werden.

Wenn ein zertifiziertes Unternehmen beschließt, eine Tätigkeit auszulagern, die möglicherweise Auswirkungen auf die Herstellung von und/oder den Handel mit nachhaltigen Futtermitteln hat, muss das zertifizierte Unternehmen sicherstellen, dass diese Tätigkeit auch gemäß den Anforderungen des vorliegenden GMP+-Standards ausgeführt wird.

Der Anwendungsbereich des FRMS muss als dokumentierte Information verfügbar und auf aktuellem Stand gehalten sein.

4.1.4. Dokumentierte Information

Das zertifizierte Feed Responsibility Management System des Unternehmens muss beinhalten:

  1. die nach dem GMP+-Standard geforderte dokumentierte Information;
  2. alle zutreffende dokumentierte Information, die durch nationale und internationale Überwachungsbehörden und Kunden gefordert wird;
  3. dokumentierte Informationen über den Anwendungsbereich des FRMS (§ 4.1.3).

Beim Erstellen und Aktualisieren dokumentierter Information muss die Organisation:

  1. angemessene Kennzeichnung und Beschreibung (z. B. Titel, Datum, Autor oder Referenznummer);
  2. angemessenes Format (z. B. Sprache, Softwareversion, Graphiken) und Medium (z. B. Papier, elektronisch);
  3. angemessene Überprüfung und Genehmigung der Hinblick auf Eignung und Angemessenheit sicherstellen.

Die für das FRMS erforderliche und von diesem Dokument geforderte dokumentierte Information muss gelenkt werden, um sicherzustellen, dass sie:

  1. verfügbar und für die Verwendung geeignet ist, wo und wann sie benötigt wird;
  2. angemessen geschützt wird (z. B. vor Verlust der Vertraulichkeit, unsachgemäßem Gebrauch oder Verlust der Integrität).

Zur Lenkung der dokumentierten Information muss die Organisation, falls zutreffend, folgende Tätigkeiten berücksichtigen:

  1. Verteilung, Zugriff, Auffindung und Verwendung;
  2. Ablage/Speicherung und Erhaltung, einschließlich Erhaltung der Lesbarkeit;
  3. Überwachung von Änderungen (z. B. Versionskontrolle);
  4. Aufbewahrung und Verfügung über den weiteren Verbleib. Dokumentierte Informationen müssen mindestens drei Jahre aufbewahrt werden, sofern nach der geltenden Futtermittelgesetzgebung oder nach anderen Vorschriften nicht eine längere Aufbewahrungsfrist gilt.

4.2. Präventivprogramme (PRPs)

4.2.1. Personen

Das zertifizierte Unternehmen muss sicherstellen, dass die für den Betrieb und die Aufrechterhaltung eines wirksamen FRMS erforderlichen Personen die nötige Kompetenz besitzen.

Das zertifizierte Unternehmen muss:

  1. verständlich beschreiben, wie es seine Personalressourcen mit Bezug auf das FRMS managt;
  2. die notwendigen Befugnisse von Personen - dazu zählen auch externe Lieferanten - festlegen, die solche Tätigkeiten unter seiner Kontrolle durchführen, die Einfluss auf die Leistungen im Bereich der Nachhaltigkeit von Futtermitteln und die Wirksamkeit des FRMS haben können;
  3. wenn erforderlich, Maßnahmen einleiten, um die benötigte Kompetenz zu erwerben, und die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen bewerten;
  4. angemessene dokumentierte Information als Nachweis der Kompetenz aufbewahren.

Ein befugtes Feed-Responsibility-Team verfügt über fachübergreifende Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Entwicklung und Implementierung des FRMS. Diese umfassen (jedoch nicht ausschließlich) die Produkte, Verfahren, Ausrüstung und Risiken in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Futtermitteln der Organisation im Rahmen des FRMS.

Das zertifizierte Unternehmen muss sicherstellen, dass die relevanten Personen, die unter Aufsicht des zertifizierten Unternehmens Tätigkeiten verrichten, sich:

  1. der für ihre Aufgabe(n) relevanten Ziele des FRMS;
  2. ihres persönlichen Beitrags zur Wirksamkeit des FRMS, einschließlich der Vorteile einer verbesserten Leistung in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Futtermitteln;
  3. der Folgen einer Nichterfüllung der Anforderungen des FRMS bewusst sind.

4.2.2. Rückverfolgbarkeitssystem

Das zertifizierte Unternehmen muss über ein dokumentiertes Verfahren verfügen, das nachweist, dass das zertifizierte Unternehmen in der Lage ist, sicherzustellen, dass als nicht konform identifizierte Produkte rechtzeitig zurückgenommen bzw. zurückgerufen werden.

Alle Produkte, die Einfluss auf die Nachhaltigkeit von Futtermitteln haben können (für nach GMP+ FRA gesicherte oder nicht nach GMP+ FRA gesicherte Futtermittel), müssen in allen Phasen ihrer Produktion, Verarbeitung und Vertreibung rückverfolgbar sein. Das Rückverfolgbarkeitssystem muss es ermöglichen, eingehende Lieferungen von Lieferanten und die erste Phase des Vertriebswegs des Endproduktes eindeutig zu identifizieren.

Die erforderlichen Informationen müssen innerhalb von vier Stunden für GMP+ International und die zuständigen Behörden verfügbar sein, sofern die Behörden nicht eine kürzere Frist setzen.

Dokumentierte Informationen als Nachweis des Rückverfolgbarkeitssystems müssen für einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden, wie in § 4.1.4 angegeben. Das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen muss die Zweckmäßigkeit des Rückverfolgbarkeitssystems verifizieren.

Das Dokument Leitfaden zur Rückverfolgbarkeit ist sehr praxisnah und vermittelt weitere Informationen zur Einrichtung eines internen Rückverfolgbarkeitssystems.

Zertifizierte Unternehmen müssen die folgenden Informationen als dokumentierte Information für alle Produkte und Dienstleistungen aufbewahren:

  1. Namens- und Adressdaten von Lieferanten und Kunden;
  2. Datum der Lieferung;
  3. Art des Produkts oder der Dienstleistung;
  4. Menge des Produkts/Zahl der Produkte;
  5. Chargennummer (falls zutreffend); dies kann auch die Chargennummer des Herstellers oder eine Referenznummer sein;
  6. Transport- und Vertriebsdaten wie Kennzeichnung und Code der Frachträume (sofern das zertifizierte Unternehmen für den Transport verantwortlich ist).

Wenn das zertifizierte Unternehmen eines der Lieferkettenmodelle aus Abschnitt 5 verwendet, müssen die Aufzeichnungen zur Rückverfolgbarkeit erweitert werden, sodass alle Anforderungen aus dem Material Accounting System erfüllt werden (siehe § 5.1).

4.3. Risikobewertung

Das zertifizierte Unternehmen muss eine Risikobewertung durchführen, um die Risiken im Zusammenhang mit der Herstellung von und/oder dem Handel mit nachhaltigen Futtermitteln zu lenken.

Dabei gelten folgende HACCP-Grundsätze:

  1. die Durchführung einer Gefahrenanalyse;
  2. die Festlegung kritischer Lenkungspunkte (Critical Control Points; kurz: CCPs);
  3. die Festlegung kritischer Grenzwerte für die CCPs;
  4. die Festlegung und Verwirklichung eines Aufsichtssystems für die CCPs;
  5. die Definition von Korrekturmaßnahmen;
  6. die Validierung und Verifizierung des HACCP-Plans;
  7. die Dokumentierung und Aufzeichnung des HACCP-Plans.

Auch wenn HACCP normalerweise zur Lenkung von Risiken in Bezug auf die Futtermittelsicherheit zum Einsatz gelangt, gibt es auch Risiken, die an der Herstellung, der Lagerung und dem Transport von und/oder den Handel mit Futtermitteln haften. Im Falle des vorliegenden Standards muss das Risiko der unkontrollierten Vermischung von nachhaltigen Futtermitteln mit regulären Futtermitteln mit Hilfe eines HACCP-Plans identifiziert und gelenkt werden. Selbiges gilt für den unkontrollierten Austausch von nachhaltigen Futtermitteln durch reguläre Futtermittel.

Um die HACCP-Grundsätze erfolgreich anwenden zu können, muss das zertifizierte Unternehmen zunächst eine Reihe anderer Bedingungen erfüllen, und zwar u.a.:

  1. die Einrichtung eines Feed-Responsibility-Teams;
  2. die Spezifizierung von Produkten und Verfahren einschließlich deren Verwendung;
  3. die Erstellung und Verwirklichung eines Präventivprogramms (siehe § 4.2).

Der HACCP-Leitfaden (S9.4 Applying HACCP assessment) bietet eine brauchbare Beispielmethodik für eine Risikobewertung. Zertifizierte Unternehmen können diese oder eine andere Methodik verwenden, um die Risikobewertung durchzuführen. Der Schwerpunkt jenes Dokuments liegt zwar auf der Futtermittelsicherheit, es lässt sich jedoch auch für die Nachhaltigkeit von Futtermitteln verwenden. Das Resultat der Anwendung der HACCP-Grundsätze kann in einem sogenannten HACCP-Plan festgelegt werden. Ein HACCP-Plan ist ein Dokument, das gemäß den HACCP-Grundsätzen erstellt wurde. Mischfutterhersteller müssen das Risiko der Vermischung bzw. des Austauschs von nachhaltigen und regulären Futtermitteln bei der Wiederverwendung im Herstellungsprozess berücksichtigen.

4.4. Beschaffung

4.4.1. Auswahl von Lieferanten

Das zertifizierte Unternehmen muss sicherstellen, dass das beschaffte Futtermittel und andere Produkte und/oder Dienstleistungen die vorgegebenen Anforderungen an die Beschaffung aus dem jeweiligen MI-Dokument erfüllen.

Das zertifizierte Unternehmen muss die Leistungen der Lieferanten mindestens einmal jährlich bewerten.

4.4.2. Verifizierung eingehender Produkte und/oder Dienstleistungen

Zertifizierte Unternehmen müssen Kriterien für die Entgegennahme eingehender Produkte und Dienstleistungen festlegen, umsetzen, aufrechterhalten und aktualisieren. Die Ergebnisse der Eingangskontrollen müssen als dokumentierte Information aufbewahrt werden.

Alle eingehenden Lieferungen müssen auf der Grundlage der Spezifikationen verifiziert werden. Die Produkte müssen den Spezifikationen entsprechen. Das zutreffende Lieferkettenmodell muss dokumentiert werden.

4.5. Informierung des Kunden

4.5.1. Informierung des Kunden über den Status des Futtermittels

Das zertifizierte Unternehmen muss dem Abnehmer den Status des gelieferten Futtermittels oder der erbrachten Dienstleistung über eine Positivkennzeichnung ersichtlich machen. Darin muss angegeben werden, welche spezifischen Anwendungsbereiche das Futtermittel oder die Dienstleistung erfüllt.

Das zertifizierte Unternehmen darf selbst entscheiden, wie es dem Kunden den Status des Futtermittels mitteilt. Das zertifizierte Unternehmen muss den Kunden wie folgt informieren:

  1. Der Status des Futtermittels muss deutlich auf den verwendeten Anwendungsbereich verweisen;
  2. Der Status des Futtermittels muss dem Kunden spätestens bei der Lieferung mitgeteilt werden;
  3. Nur zertifizierte Unternehmen, die in Übereinstimmung mit dem geltenden Anwendungsbereich zertifiziert sind, dürfen eine Erklärung zum Status des Futtermittels abgeben;
  4. Die Informierung des Kunden ist nur dann obligatorisch, wenn das Futtermittel an Kunden geliefert wird, die es zur Bedingung gemacht haben, dass das Futtermittel einem spezifischen Anwendungsbereich entspricht.

Das zertifizierte Unternehmen ist dafür verantwortlich, dem Kunden den Status des gelieferten Futtermittels oder der erbrachten Dienstleistung ersichtlich zu machen.


Diese Statusangabe kann über die Dokumentation erfolgen, indem beispielsweise:


  1. in einem Vertrag mit dem Kunden festgelegt wird, welchen spezifischen Anwendungsbereich das Futtermittel erfüllt;
  2. der Status des Futtermittel auf dem Lieferschein bestätigt wird;
  3. angegeben wird, dass ein bestimmtes Futtermittelrezept die Anforderungen des spezifischen Anwendungsbereichs erfüllt.

4.5.2. Lieferbedingungen

Zertifizierte Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Rechnungen, die für Lieferungen versendet werden, die in Übereinstimmung mit den Anforderungen des vorliegenden Standards erfolgt sind, folgende Informationen enthalten:

  1. Namens- und Adressdaten von Lieferanten und Kunden;
  2. Datum der Lieferung;
  3. Art des Produkts oder der Dienstleistung;
  4. Produktmenge / Zahl der Produkte;
  5. die verwendeten Lieferkettenmodelle (siehe Abschnitt 5). Das zertifizierte Unternehmen muss das Volumenprozent bzw. den Massenanteil zu jedem der verwendeten Lieferkettenmodelle für die spezifische Lieferung angeben.

4.6. Verifizierung

4.6.1. Externe Kommunikation

Das zertifizierte Unternehmen muss ein wirkungsvolles Kommunikationssystem über die Nachhaltigkeit von Futtermitteln in Bezug auf Feedback (einschließlich Beschwerden) mit dem Kunden einrichten, durchführen und pflegen.

4.6.2. Internes Audit

Das zertifizierte Unternehmen muss in geplanten Abständen interne Audits durchführen, um Informationen darüber bereitzustellen, ob das FRMS:

  1. Folgendes erfüllt:
  1. die eigenen Anforderungen des zertifizierten Unternehmens an sein FRMS;
  2. die Anforderungen dieses GMP+-Standards;
  1. effektiv umgesetzt und aufrechterhalten wird.

Das zertifizierte Unternehmen muss (ein) zertifizierte(s) Auditprogramm(e) mit einer Häufigkeit von mindestens einem Audit pro Jahr planen, erstellen, verwirklichen und aufrechterhalten.

Das zertifizierte Unternehmen muss bei der Entwicklung des Auditprogramms / der Auditprogramme Folgendes berücksichtigen:

  1. kompetente Auditoren auswählen und Audits so durchführen, dass die Objektivität und Unparteilichkeit des Auditprozesses sichergestellt sind;
  2. sicherstellen, dass die Ergebnisse der Audits dem Feed- Responsibility-Team und gegenüber der zuständigen Leitung berichtet werden;
  3. dokumentierte Information als Nachweis der Implementierung des Auditprogramms und der Ergebnisse der Audits aufbewahren;
  4. die erforderlichen Korrekturen und Korrekturmaßnahmen innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens durchführen.

Zur weiteren Information kann die Audit-Checkliste von GMP+ International während des internen Audits herangezogen werden (www.gmpplus.org).

4.6.3. Managementbewertung

Die (oberste) Leitung muss das FRMS des zertifizierten Unternehmens in geplanten Abständen, mindestens jedoch einmal pro Jahr (neu) bewerten, um dessen fortdauernde Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit sicherzustellen.

Die Managementbewertung muss Folgendes behandeln:

  1. Veränderungen in der Organisation, die für das FRMS relevant sind;
  2. Informationen über die Leistung und Wirksamkeit des FRMS, einschließlich Entwicklungstendenzen bei:
    1. der Erfüllung von Gesetzen und Bestimmungen;
    2. Ergebnissen von Überwachungen und Messungen;
    3. der Analyse der Ergebnisse von Verifizierungstätigkeiten im Zusammenhang mit PRPs und mit dem Gefahrenabwehrplan (intern und extern);
    4. Auditergebnissen (intern und extern);
    5. der Leistung externer Lieferanten;
    6. dem Ausmaß, in dem Ziele des FRMS erreicht wurden.
  3. die Angemessenheit von Ressourcen (z. B. Personal, Ausrüstung);
  4. durch externe und interne Kommunikation gewonnene relevante Informationen, einschließlich Anfragen und Beschwerden interessierter Parteien (beispielsweise Kunden und Lieferanten) in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Futtermitteln;
  5. Möglichkeiten zur fortlaufenden Verbesserung.

5. Lieferkettenmodelle (Supply chain models)

Dieser Standard umfasst verschiedene Lieferkettenmodelle. Die Anforderungen an die Anwendung dieser Lieferkettenmodelle werden in diesem Abschnitt beschrieben. Im Anwendungsbereich des jeweiligen „GMP+ MI“-Dokuments wird erläutert, welche Lieferkettenmodelle verwendet werden können.

Alle Lieferkettenmodelle sind im Material Accounting System dokumentiert. Die allgemeinen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Material Accounting System finden Sie in § 5.1. Alle zusätzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Material Accounting System werden im entsprechenden Paragraphen (§) des jeweiligen Lieferkettenmodells beschrieben.

In jenen Paragraphen (§) werden folgende Lieferkettenmodelle genannt:

§

Lieferkettenmodell

5.2

Segregation

5.3

Mass Balance

5.4

Area Mass Balance

5.5

Book & Claim

Dieser Abschnitt ist ein generischer Abschnitt, der für sämtliche FRA-Anwendungsbereiche (für verschiedene Unternehmenstypen) verwendet wird. Infolgedessen können Anforderungen genannt werden, die nicht für das diesen Standard anwendende zertifizierte Unternehmen gelten. In diesem Fall können die fraglichen Anforderungen ignoriert werden.


Es gibt beispielsweise einen Verweis auf Konversionsfaktoren im Material Accounting System. Dieser Verweis ist nur für Hersteller bzw. Verarbeiter von Einzelfuttermitteln zutreffend.

5.1. Material Accounting System

Das zertifizierte Unternehmen muss alle Bearbeitungsschritte identifizieren und dokumentieren, in denen sich das Volumen oder das Gewicht des Materials ändert. Grundlage kann die Erfassung der tatsächlichen Menge aller folgenden Teile bei der Spezifizierung eines oder mehrerer Konversionsfaktoren für jeden Verarbeitungsschritt sein. Wenn es nicht möglich ist, jeden Verarbeitungsschritt zu messen, können Mengen für den gesamten Prozess verwendet werden.

Wenn eine zertifizierte Brechanlage zum Beispiel nachhaltiges Soja ankauft, wird die Anzahl an Soja x in mehrere Fraktionen (zum Beispiel Soja(bohnen)kuchen und Sojaöl) umgesetzt. Im Material Accounting System kann das zertifizierte Unternehmen tatsächliche Mengen oder Konversionsfaktoren verwenden, um die nachhaltige Einfuhr in nachhaltige Ausfuhr umzusetzen.

Das zertifizierte Unternehmen muss ein Material Accounting System anlegen, um Daten im Zusammenhang mit diesem Standard festzulegen, unter anderem die erhaltenen Einfuhr- und Ausfuhrmengen, die an Kunden verkauft wurden.

Das Material Accounting System muss mindestens in der Lage sein, folgende Informationen im Zusammenhang mit der Einfuhr und Ausfuhr zu erfassen:

  1. Produktbeschreibung;
  2. Mengen des zertifizierten Produkts (Volumen oder Gewicht);
  3. das verwendete Lieferkettenmodell.

Das zertifizierte Unternehmen muss einmal jährlich Volumenzusammenfassungen mit Mengen (Volumen oder Gewicht) für jede Produktsorte und jedes Produktsystem erstellen. Diese Volumenübersicht muss Folgendes enthalten:

  1. eingegangene Einfuhr;
  2. für die Herstellung verbrauchte Einfuhr (sofern zutreffend));
  3. Einfuhr noch auf Lager;
  4. Ausfuhr noch auf Lager;
  5. Ausgelieferte Ausfuhr.

NB: Wenn Konversionsfaktoren verwendet werden, dann muss das zertifizierte Unternehmen das Verfahren für die Berechnung des oder der Konversionsfaktoren definieren und festlegen. Das zertifizierte Unternehmen muss sicherstellen, dass die Konversionsfaktoren angepasst werden, wenn Änderungen am Herstellungsprozess stattfinden. Dies hat mindestens einmal pro Jahr zu erfolgen

Ein Material Accounting System ist eindeutig an ein „Tracking & Tracing“-System gekoppelt. Zertifizierte Unternehmen, die bereits ein „Tracking & Tracing“-System von GMP+ verwenden (für das „GMP+ FSA“-Modul vorgeschrieben), werden keine Probleme haben, diese Anforderungen zu erfüllen.

5.2. Segregation

Das zertifizierte Unternehmen muss sicherstellen, dass das dem Kunden gelieferte nachhaltige Einzelfuttermittel am physischen Standort physisch von dem regulären Einzelfuttermitteln getrennt war. Dies umfasst jede andere Phase, die unter die Regie des zertifizierten Unternehmens fällt.

Abb. 1: Schematische Darstellung der Segregation (vereinfacht)

Mit dem separaten System kann das zertifizierte Unternehmen sichergehen, dass die Substanz von zertifizierten Landwirtschaftsbetrieben stammt.


Bei diesem System handelt es sich allerdings nicht um ein „Identity-Preserved (IP)“-System bzw. das System wurde nicht entwickelt, um Produkte zu einem bestimmten landwirtschaftlichen Erzeuger zurückverfolgen zu können

5.2.1. Beschaffung

Nachhaltige Einzelfuttermittel müssen direkt von zertifizierten landwirtschaftlichen Erzeugern oder von Lieferanten bezogen werden, die das Lieferkettenmodell Identity Preserved oder Segregation verwenden.

Wenn das zertifizierte Unternehmen Futtermittel über verschiedene Lieferkettenmodelle bezieht, muss das zertifizierte Unternehmen sicherstellen, dass die Einfuhr in jedem Lieferkettenmodell mit den Beschaffungsbedingungen aus dem zutreffenden „GMP+ MI“-Dokument übereinstimmt.

5.2.2. Bearbeitung

Sofern „Identity Preserved“-zertifizierte Produkte mit „Segregation“-Produkten gemischt werden, ohne dass die Rückverfolgbarkeit der Partie gewährleistet ist, wird das Endprodukt als „Segregation“-Produkt betrachtet.

Das zertifizierte Unternehmen muss ein wirksames System anwenden, das entwickelt wurde um sicherzustellen, dass keine Vermischung von getrenntem nachhaltigem Einzelfuttermittel und nicht getrenntem nachhaltigem Einzelfuttermittel möglich ist.

In einem solchen System können zum Beispiel Anpassungen bei der Zuweisung (zum Beispiel dahingehend, dass der erste Strom an Produkten durch das System nach einer Umstellung von nachhaltigen Einzelfuttermitteln auf reguläre Einzelfuttermittel als nicht nachhaltig eingestuft wird) oder andere Systeme zum Einsatz gelangen. Das Spülen der Bearbeitungs- oder Lagerungsanlagen zwischen Strömen von nachhaltigen Einzelfuttermitteln und regulären Einzelfuttermitteln kann als solch ein System verwendet werden; allerdings ist die physische Reinigung keine Anforderung in diesem Standard.

5.2.3. Material Accounting System

Einfuhr

Das zertifizierte Unternehmen muss die Nachhaltigkeitsdaten und die Menge (Volumen oder Gewicht) aller nachhaltigen, getrennten Einfuhrsubstanzen im Material Accounting System festlegen, aber nur, nachdem er gesetzlicher Eigentümer der Einfuhrsubstanzen geworden ist und sich vergewissert hat, dass die unterstützenden Dokumente die korrekten Daten enthalten. Die Daten werden als „Ausfuhreinheiten“ bezeichnet.

Wenn bei der Verarbeitung/Herstellung Nebenprodukte anfallen, muss das zertifizierte Unternehmen die Menge (Volumen oder Gewicht) festlegen, indem es unterschiedliche Kategorien für diese Nebenprodukte verwendet. In diesem Fall müssen ein oder mehrere Konversionsfaktoren als Verarbeitungseinheit oder die tatsächlich gemessenen Ausfuhrmengen verwendet werden.

Ausfuhr

Das zertifizierte Unternehmen muss die Daten zur an den Kunden gelieferten Menge anhand der tatsächlich gelieferten physischen Substanz von seinem Material Accounting System abziehen.

Zuweisung von Nachhaltigkeitsdaten

Das zertifizierte Unternehmen muss sicherstellen, dass die Zuweisung von Daten zu Kunden dem tatsächlich gelieferten physischen Produkt entspricht.

5.3. Mass Balance

Das zertifizierte Unternehmen muss mithilfe eines Continuous Accounting System oder eines festen Inventarisierungszeitraums sicherstellen, dass die Ausfuhr von nachhaltigen Einzelfuttermitteln, die an Kunden geliefert werden, die Einfuhr von nachhaltigen Einzelfuttermitteln, die am Standort entgegengenommen werden, nicht überschreitet.

Abb. 2: Schematische Darstellung der Mass Balance (vereinfacht)

5.3.1. Beschaffung

Im Falle eines Mass-Balance-Systems darf das zertifizierte Unternehmen reguläre Einzelfuttermittel mit nachhaltigen Einzelfuttermitteln vermischen. Es ist also auch gestattet, bei Lieferanten reguläre Einzelfuttermittel zu beschaffen. Nachhaltige Einzelfuttermittel müssen direkt von zertifizierten landwirtschaftlichen Erzeugern oder Lieferanten, die ebenfalls das Lieferkettenmodell, Identity Preserved, Segretation oder Mass Balance verwenden.

Wenn das zertifizierte Unternehmen Futtermittel über verschiedene Lieferkettenmodelle bezieht, muss es sicherstellen, dass die Einfuhr in jedem Lieferkettenmodell mit den Beschaffungsbedingungen aus dem zutreffenden „GMP+ MI“-Dokument übereinstimmt.

5.3.2. Verarbeitung

Sofern „Identity Preserved“-zertifizierte Produkte und/oder „Segregation“-Produkte mit „Mass Balance“-Produkten gemischt werden, ohne dass die Rückverfolgbarkeit der Partie gewährleistet ist, wird das Endprodukt als „„Mass Balance“-Produkt betrachtet

5.3.3. Material Accounting System

Einfuhr

Das zertifizierte Unternehmen muss die Menge (Volumen oder Gewicht) aller nachhaltigen Einfuhrsubstanzen im Material Accounting System festlegen, aber nur, nachdem es gesetzlicher Eigentümer der Einfuhrsubstanzen geworden ist und sich vergewissert hat, dass die unterstützenden Dokumente die korrekten Daten enthalten. Diese Daten müssen als „Ausfuhreinheiten“ festgelegt werden.

Sofern im Bearbeitungs- bzw. Herstellungsprozess Nebenprodukte anfallen, muss das zertifizierte Unternehmen die Menge (Volumen oder Gewicht) unter Anwendung verschiedener Kategorien für diese Nebenprodukte festlegen. In diesem Fall müssen ein oder mehrere Konversionsfaktoren als Verarbeitungseinheit oder die tatsächlich gemessenen Ausfuhrmengen verwendet werden.

Wenn diese ergänzenden Nachhaltigkeitsdaten an die „Mass Balance“-Einfuhr gekoppelt sind, müssen diese Daten mithilfe verschiedener Kategorien für jede identische Gruppe Nachhaltigkeitsdaten im Material Accounting System verknüpft bleiben sowie kombiniert und festgelegt werden.

Ausfuhr

Wenn im Bearbeitungs- bzw. Herstellungsprozess Nebenprodukte anfallen, muss das zertifizierte Unternehmen die Menge der Daten, die dem Kunden bereitgestellt wurden, von den jeweiligen Nebenproduktkategorien im Material Accounting System abziehen. Das zertifizierte Unternehmen darf die Daten, die für die Herstellung eines Nebenprodukts erstellt wurden, nicht für andere Nebenprodukte verwenden.

Wenn diese ergänzenden Nachhaltigkeitsdaten an die „Mass Balance“-Einfuhr gekoppelt sind, muss das zertifizierte Unternehmen die Menge der an den Kunden bereitbestellten Daten von der jeweiligen Kategorie der verknüpften Daten im Material Accounting System abziehen.

Das zertifizierte Unternehmen darf Kunden für sonstige Einzelfuttermittel keine Nachhaltigkeitsdaten bereitstellen. Für lose Produkte dürfen die Nachhaltigkeitsdaten nur im Verhältnis zum entsprechenden Einzelfuttermittel angewandt werden.

Zuweisung von Nachhaltigkeitsdaten

Die gleichmäßige Verteilung der Einfuhr und Ausfuhr von Nachhaltigkeitsdaten muss als Bestandteil des Material Accounting System implementiert werden. Dokumente mit Nachhaltigkeitsdaten, die für eine Zuweisung an die Ausfuhr verfügbar sind, sind für die zuständigen Personen deutlich zu erkennen und werden ständig aktualisiert.

Das zertifizierte Unternehmen muss Kunden mithilfe eines Continuous Balancing System oder eines festen Inventarisierungszeitraums Nachhaltigkeitsdaten zuweisen.

Im „Mass Balance“-System ist es möglich, den Nachhaltigkeitsstatus einer Partie einer anderen Partie zuzuweisen, solange das zertifizierte Unternehmen nicht mehr nachhaltige Futtermittel verkauft als es einkauft.

5.3.4. Continuous Balancing System

Wenn ein Continuous Balancing System verwendet wird, muss das zertifizierte Unternehmen sicherstellen, dass die Ein- und Ausfuhrmenge an physischer „Mass Balance“-Substanz (Volumen und Gewicht) am physischen Standort in Echtzeit überwacht wird.

Das zertifizierte Unternehmen muss sicherstellen, dass die Menge der Substanz (Volumen oder Gewicht) am physischen Standort mindestens mit der Menge an nachhaltigem Futtermittel (Volumen oder Gewicht) übereinstimmt, die für eine Zuweisung zur Ausfuhr im Material Accounting System verfügbar ist.

Das zertifizierte Unternehmen muss sicherstellen, dass das Material Accounting System zu keinem Zeitpunkt einen negativen Saldo aufweist. Nur Nachhaltigkeitsdaten, die im Material Accounting System festgelegt sind, müssen der von das zertifizierte Unternehmen gelieferten Ausfuhr zugewiesen werden.

Nachhaltigkeitsdaten sind für einen Zeitraum von vierundzwanzig Monaten nach dem Datum gültig, an dem die Daten im Material Accounting System festgelegt wurden. Wenn das zertifizierte Unternehmen die verfügbare Menge an Nachhaltigkeitsdaten innerhalb eines Zeitraums von vierundzwanzig Monaten nicht der Ausfuhr zuweist, dann werden die Daten ungültig und vom Material Accounting System abgezogen.

5.3.5. Fester Inventarisierungszeitraum

Wenn ein fester Inventarisierungszeitraum gilt, muss das zertifizierte Unternehmen sicherstellen, dass die Ein- und Ausfuhrmenge an „Mass Balance“-Substanz (Volumen oder Gewicht – wie im Credit angegeben) in einem festen Inventarisierungszeitraum von höchstens einem Jahr (12 Monate) gleichmäßig verteilt wird.

Das zertifizierte Unternehmen, darf einen negativen Saldo haben, wenn er nachweisen kann, dass die Ankäufe vertraglich für eine Lieferung im Inventarisierungszeitraum geplant sind, um die gelieferte Ausfuhrmenge abzudecken.

Nachhaltigkeitsdaten, die am Ende des Inventarisierungszeitraums keiner Ausfuhrsubstanz zugewiesen sind, können im Material Accounting System für den nächsten Inventarisierungszeitraum verarbeitet und festgelegt werden. Verarbeitete Nachhaltigkeitsdaten sind für einen Zeitraum von vierundzwanzig Monaten ab dem Datum der Inventarisierung gültig. Wenn das zertifizierte Unternehmen die verfügbare Menge an Nachhaltigkeitsdaten innerhalb eines Zeitraums von vierundzwanzig Monaten nicht der Ausfuhr zuweist, müssen die Daten als verstrichen betrachtet und vom Material Accounting System abgezogen werden.

Das zertifizierte Unternehmen muss sicherstellen, dass das Material Accounting System zum Zeitpunkt der Inventarisierung keinen negativen Saldo hat. Ausschließlich Nachhaltigkeitsdaten, die im Material Accounting System im Inventarisierungszeitraum (einschließlich der verarbeiteten Daten aus dem vorherigen Inventarisierungszeitraum) erfasst sind, müssen innerhalb des Inventarisierungszeitraums der gelieferten Ausfuhr zugewiesen werden.

5.4. Area Mass Balance

Das „Area Mass Balance“-Modell ist eine Kombination aus Mass Balance (§ 5.3) und Book & Claim (§ 5.5). Erfasser/Händler, die Einzelfuttermittel auf dem regulären Markt beschaffen, können direkt von den landwirtschaftlichen Erzeugern „Credits für nachhaltige Herstellung von Einzelfuttermitteln“ beziehen. Diese Credits müssen allerdings von landwirtschaftlichen Erzeugern stammen, die im selben Gebiet aktiv sind, in dem das Einzelfuttermittel bezogen wird. Die Zertifikate aus dem Beschaffungsgebiet sind administrativ mit der Lieferung von Einzelfuttermitteln aus diesem Gebiet über ein „Mass Balance“-Modell verknüpft.

Aus diesem Grund kann die Menge Einzelfuttermittel, die aus einem speziellen Gebiet geliefert wird, nie größer als die Menge an bezogenen Credits der landwirtschaftlichen Erzeuger aus demselben Gebiet sein.

Abb. 3: Schematische Darstellung der Area Mass Balance (vereinfacht)

Area wird als eine Region bzw. ein Bundesstaat eines Landes definiert. Im „Area Mass Balance“-Modell müssen die Credits aus demselben Gebiet stammen, aus dem auch das Einzelfuttermittel stammt.

5.4.1. Beschaffung

Im Falle eines Mass-Balance-Systems darf das zertifizierte Unternehmen Einzelfuttermittel von Lieferanten beschaffen. Credits müssen über eine Credits-Handelsplattform bezogen werden, die die Anforderungen an die Beschaffung aus dem zutreffenden MI-Dokument erfüllt. Die Credits können auch direkt bei landwirtschaftlichen Erzeugern bezogen werden. Diese Credits müssen von landwirtschaftlichen Erzeugern stammen, die im selben Gebiet (Region) aktiv sind, aus dem das Einzelfuttermittel stammt.

Sofern das zertifizierte Unternehmen Futtermittel über mehrere Lieferkettenmodelle beschafft, muss das zertifizierte Unternehmen sicherstellen, dass die Einfuhr in jedem Lieferkettenmodell die Anforderungen an die Beschaffung aus dem zutreffenden MI-Dokument erfüllt.

5.4.2. Material Accounting System

Beim „Area Mass Balance“-Modell gelten dieselben Anforderungen an das Material Accounting System wie beim „Mass Balance“-Modell. Daher finden Sie die Anforderungen an das Material Accounting System in § 5.3.2.

Der einzige Unterschied besteht darin, dass beim „Area Mass Balance“-Modell die erste Stufe in der Kette (Erfasser/Händler) Credits für die Menge beziehen kann, die er als nachhaltig verkaufen will. Es können nicht mehr „Area Mass Balance“-Einzelfuttermittel verkauft werden als über Credits beschafft wurden.

Andere Stufen in der Kette beschaffen „Area Mass Balance“-Einzelfuttermittel und legen dies entsprechend in ihrem Material Accounting System fest.

5.5. Book & Claim

Das Lieferkettenmodell Book & Claim stellt den Handel mit Credits über eine Handelsplattform für Credits dar, wobei die Zertifikate vom physischen Strom an Einzelfuttermitteln getrennt sind. Unternehmen, die Einzelfuttermittel auf dem regulären Markt beschaffen, können „Credits für nachhaltige Herstellung von Einzelfuttermitteln“ beziehen. Diese Credits entsprechen der nachhaltigen Herstellung für eine bestimmte Menge an nachhaltigen Einzelfuttermitteln. Wenn ein Unternehmen diese Credits bezogen hat, kann es öffentlich bekannt geben, dass es die nachhaltige Herstellung gleichwertiger Volumen an Einzelfuttermitteln unterstützt hat.

Über Händler:

Über Mischfutterhersteller:

Abb. 4: Schematische Übersicht über Book & Claim (vereinfacht)

5.5.1. Beschaffung

Bei Book & Claim ist es dem zertifizierten Unternehmen gestattet, reguläre Einzelfuttermittel von Lieferanten zu beziehen. Credits müssen über eine Handelsplattform für Credits bezogen werden, die die Beschaffungsbedingungen aus Abschnitt 6 erfüllt.

Wenn das zertifizierte Unternehmen Futtermittel über verschiedene Lieferkettenmodelle bezieht, muss das zertifizierte Unternehmen sicherstellen, dass die Einfuhr in jedem Lieferkettenmodell mit den Beschaffungsbedingungen aus dem zutreffenden „GMP+ MI“-Dokument übereinstimmt.

Falls es notwendig ist, Credits einzutauschen / in Anspruch zu nehmen, um den Beschaffungsprozess abzuschließen, müssen die Anforderungen an den Einkauf von Credits als „Beschaffung einschließlich Eintausch / Inanspruchnahme“ ausgelegt werden. Ansonsten wird nämlich davon ausgegangen, dass die Credits nicht eingekauft wurden, weshalb sie nicht im Material Accounting System verwendet werden können.

5.5.2. Material Accounting System

Einfuhr

Das zertifizierte Unternehmen muss die Menge (Volumen oder Gewicht – wie im Credit angegeben) sämtlicher nachhaltiger Einfuhrsubstanzen im Material Accounting System festlegen. Die Daten werden als „Ausfuhreinheiten“ bezeichnet.

Sofern im Bearbeitungs- bzw. Herstellungsprozess Nebenprodukte anfallen, muss das zertifizierte Unternehmen die Menge (Volumen oder Gewicht - wie im Credit angegeben) unter Anwendung verschiedener Kategorien für diese Nebenprodukte festlegen.

In diesem Fall müssen ein oder mehrere Konversionsfaktoren als Verarbeitungseinheit oder die tatsächlich gemessenen Ausfuhrmengen verwendet werden.

Wenn diese ergänzenden Nachhaltigkeitsdaten an die eingegangene Einfuhr gekoppelt sind, müssen diese Daten mithilfe verschiedener Kategorien für jede identische Gruppe Nachhaltigkeitsdaten im Material Accounting System verknüpft bleiben sowie kombiniert und festgelegt werden.

Ausfuhr

Wenn im Bearbeitungs- bzw. Herstellungsprozess Nebenprodukte anfallen, muss das zertifizierte Unternehmen die Menge der Daten, die an den Kunden bereitgestellt wurden, von den jeweiligen Nebenproduktkategorien im Material Accounting System abziehen. Das zertifizierte Unternehmen darf die Daten, die für die Herstellung eines Nebenprodukts erstellt wurden, nicht für andere Nebenprodukte verwenden.

Wenn diese ergänzenden Nachhaltigkeitsdaten an die eingegangene Einfuhr gekoppelt sind, muss das zertifizierte Unternehmen die Menge der an den Kunden bereitgestellte Daten von der zutreffenden Kategorie oder den verknüpften Daten im Material Accounting System abziehen.

Das zertifizierte Unternehmen darf Kunden für sonstige Einzelfuttermittel keine Nachhaltigkeitsdaten bereitstellen. Für lose Produkte dürfen die Nachhaltigkeitsdaten nur im Verhältnis zum entsprechenden Einzelfuttermittel angewandt werden.

Zuweisung von Nachhaltigkeitsdaten

Die gleichmäßige Verteilung der Einfuhr und Ausfuhr von Nachhaltigkeitsdaten muss als Bestandteil des Material Accounting System implementiert werden. Dokumente mit Nachhaltigkeitsdaten, die für eine Zuweisung an die Ausfuhr verfügbar sind, sind für die zuständigen Personen deutlich zu erkennen und werden ständig aktualisiert.

Das zertifizierte Unternehmen muss Kunden mithilfe eines Continuous Balancing System oder eines festen Inventarisierungszeitraums Nachhaltigkeitsdaten zuweisen.

5.5.3. Continuous Balancing System

Wenn ein Continuous Balancing System verwendet wird, muss das zertifizierte Unternehmen sicherstellen, dass die Menge an Credits für Ein- und Ausfuhr (Volumen oder Gewicht – wie im Credit angegeben) in Echtzeit überwacht wird.

Das zertifizierte Unternehmen muss sicherstellen, dass das Material Accounting System zu keiner Zeit einen negativen Saldo aufweist. Nur Nachhaltigkeitsdaten, die im Material Accounting System festgelegt sind, müssen der vom zertifizierten Unternehmen gelieferten Ausfuhr zugewiesen werden.

Nachhaltigkeitsdaten sind für einen Zeitraum von vierundzwanzig Monaten ab dem Datum gültig, an dem die Daten im Material Accounting System festgelegt wurden. Wenn das zertifizierte Unternehmen die verfügbare Menge an Nachhaltigkeitsdaten innerhalb eines Zeitraums von vierundzwanzig Monaten nicht der Ausfuhr zuweist, müssen die Daten als verstrichen betrachtet und vom Material Accounting System abgezogen werden.

5.5.4. Fester Inventarisierungszeitraum

Wenn ein fester Inventarisierungszeitraum gilt, muss das zertifizierte Unternehmen sicherstellen, dass die Ein- und Ausfuhrmenge an Credits (Volumen oder Gewicht – wie im Credit angegeben) in einem festen Inventarisierungszeitraum von höchstens einem Jahr (12 Monate) gleichmäßig verteilt wird.

Nachhaltigkeitsdaten, die am Ende des Inventarisierungszeitraums keiner Ausfuhrsubstanz zugewiesen sind, können im Material Accounting System für den nächsten Inventarisierungszeitraum verarbeitet und festgelegt werden. Verarbeitete Nachhaltigkeitsdaten sind für einen Zeitraum von vierundzwanzig Monaten ab dem Datum der Inventarisierung gültig. Wenn das zertifizierte Unternehmen die verfügbare Menge an Nachhaltigkeitsdaten innerhalb eines Zeitraums von vierundzwanzig Monaten nicht der Ausfuhr zuweist, müssen die Daten als verstrichen betrachtet und vom Material Accounting System abgezogen werden.

Das zertifizierte Unternehmen muss sicherstellen, dass das Material Accounting System zum Zeitpunkt der Inventarisierung keinen negativen Saldo hat. Ausschließlich Nachhaltigkeitsdaten, die im Material Accounting System im Inventarisierungszeitraum (einschließlich der verarbeiteten Daten aus dem vorherigen Inventarisierungszeitraum) erfasst sind, müssen innerhalb des Inventarisierungszeitraums der gelieferten Ausfuhr zugewiesen werden.

Feed Support Products

That was a lot of information to digest and one might ask, what is the next step? Luckily we can offer support for the GMP+ Community when doing this. We provide support by means of various tools and guidances but as each company has a shared responsibility to feed safety, and therefor tailor-made solutions cannot be offered. However, we do help by explaining requirements and provide background information about the requirements.

We have developed various supporting materials for the GMP+ Community. These include various tools, ranging from Frequently Asked Questions (FAQ) lists to webinars and events.

Supporting materials related to this document (Guidelines and FAQ’s)

We have made documents available which give guidance to the GMP+ requirements as laid down in the module GMP+ FSA and GMP+ FRA. These documents give examples, answers to frequently asked questions or background information.

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