1. Anwendungsbereich dieses Dokuments
Das vorliegende Dokument enthält die Akzeptierungsvoraussetzungen und -verfahren für Zertifizierungsstellen, die beabsichtigen, die antragstellende Organisation bzw. die nach GMP+ zertifizierten Unternehmen zu zertifizieren. In dem Dokument werden außerdem das seitens GMP+ International durchgeführte Compliance-Assessment in Bezug auf Zertifizierungsstellen / Critical Locations definiert. Ausserdem wird in diesem Dokument der jeweilige Auditzeitaufwand in Tagen angegeben, wobei 1 Tag 8 Stunden entspricht.
2. Normative Verweisungen
Die nachstehenden Dokumente(n), ganz oder teilweise, werden im vorliegenden Dokument als normativ bezeichnet und sind zwingend zu erfüllen,. Im Falle von Verweisen mit Datumsangabe findet ausschließlich die zitierte Ausgabe Anwendung. Im Falle undatierter Verweise gilt die letzte Ausgabe des Dokuments, auf das verwiesen wird (einschließlich alle Änderungen).
- ISO/IEC 17021-1:2015 Konformitätsbewertung - Anforderungen an Stellen, die Managementsysteme auditieren und zertifizieren
- ISO 22003-1:2022(E) Anforderungen an Stellen, die Managementsysteme für die Lebensmittelsicherheit auditieren und zertifizieren.
- F0.1 Rechte und Pflichten
- F0.2 Definitionsverzeichnis
- F0.3 Anwendungsbereiche für die Zertifizierung
- CR2.0 Bewertung und Zertifizierung
- CR3.0 Bewertung und Zertifizierung zusätzlicher Anwendungsbereiche
3. Grundsätze
Es gelten die zutreffenden Anforderungen aus: | |
ISO/IEC 17021-1:2015 | Artikel 4.1 |
4. Akzeptierung
4.1. Allgemeines
Eine Zertifizierungsstelle, die eine antragstellende Organisation bzw. ein nach GMP+ zertifiziertes Unternehmen nach einem oder mehreren GMP+-Anwendungsbereichen zertifizieren möchte, muss nachweislich zusätzlich zu den Anforderungen aus den in Abschnitt 2 genannten Dokumenten die im vorliegenden Dokument gestellten Anforderungen erfüllen. Sofern die Zertifizierungsstelle die Anforderungen erfüllt, wird GMP+ International die betreffende Zertifizierungsstelle akzeptieren.
4.2. Akzeptierungsverfahren
4.2.1. Anwendung
Die antragstellende Zertifizierungsstelle reicht bei GMP+ International mit Hilfe eines Antragsformulars (Appendix 1) einen Antrag ein. Der Antrag wird in Bearbeitung genommen, sofern:
- das Antragsformular vollständig ausgefüllt ist und alle angeforderten Dokumente empfangen sind
- die Antragsgebühren zur Bearbeitung des Antrags gezahlt worden sind (siehe CR4.0 Gebühren).
- die antragstellende Zertifizierungsstelle muss je von der Zertifizierungsstelle beantragten Anwendungsbereich über zwei zugelassene Auditoren/Inspektoren verfügen. Die antragstellende Zertifizierungsstelle muss ihre Entscheidung gemäß Appendix 2 motivieren und dokumentieren und muss während des Akzeptierungsaudits alle Informationen zur Bewertung bereithalten.
GMP+ International wird den Empfang des Antrags schriftlich bestätigen. Sofern die antragstellende Zertifizierungsstelle nicht innerhalb einer Frist von 26 Wochen nach dem ersten Antrag von GMP+ International akzeptiert werden kann, wird GMP+ International das Akzeptierungsverfahren beenden. Die antragstellende Zertifizierungsstelle darf dann innerhalb eines Jahres kein neues Akzeptierungsverfahren einleiten. Für jedes zusätzliche Akzeptierungsaudit zur Vervollständigung des Akzeptierungsverfahrens wird GMP+ International der antragstellenden Zertifizierungsstelle Kosten in Rechnung stellen.
4.2.2. Desk-Assessment
Das Desk-Assessment der angeforderten Dokumente dauert mindestens 4 und höchstens 6 Wochen. GMP+ International informiert die antragstellende Zertifizierungsstelle über die Ergebnisse. Nur nach einem positiven Ergebnis des Desk-Assessments wird ein Akzeptierungsaudit durchgeführt.
4.2.3. Akzeptierungsaudit
Ein Akzeptierungsaudit ist ausschließlich nach einem positiven Ergebnis des Desk-Assessments möglich. Die Dauer des Akzeptierungsaudits vor Ort beträgt mindestens 1 Tag.
Die Auditfeststellungen werden im von GMP+ International erstellten und überprüften Bericht beschrieben.
Die antragstellende Zertifizierungsstelle kann erst nach der Behebung der Auditfeststellungen akzeptiert werden.
4.2.4. Antragstellende Zertifizierungsstellen, die mit Critical Locations arbeiten
Sofern während des Antragsverfahrens festgestellt wird, dass die Zertifizierungsstelle mit einer oder mehr Critical Location(s) arbeitet, gilt Folgendes:
- Die Bewertung der Critical Location(s) gehört zum Akzeptierungsverfahren der antragstellenden Zertifizierungsstelle.
- Für das Akzeptierungsaudit vor Ort bei der Critical Location wird GMP+ International der antragstellenden Zertifizierungsstelle Kosten in Rechnung stellen.
- Die Akzeptierung der antragstellenden Zertifizierungsstelle kann ausschließlich erfolgen, sofern die Critical Location(s) die entsprechenden Anforderungen aus dem GMP+ Feed Certification scheme erfüllen.
4.2.5. GMP+ Feed Certification scheme License Agreement
Sofern die antragstellende Zertifizierungsstelle die Akzeptierungsanforderungen erfüllt:
- fertigt GMP+ International für die antragstellende Zertifizierungsstelle ein GMP+ Feed Certification scheme License Agreement (siehe Appendix 8 dieses Dokuments) aus, das unterzeichnet werden muss
- sendet die Zertifizierungsstelle eines der Originalexemplare nach der Unterzeichnung an GMP+ International zurück. Die Akzeptierung ist vollständig abgerundet, sobald das unterzeichnete und mit einem Datum versehene GMP+ Feed Certification scheme License Agreement vorliegt
- wird GMP+ International die akzeptierte Zertifizierungsstelle und gegebenenfalls deren Critical Location(s) im öffentlichen Bereich der GMP+-Unternehmensdatenbank mit einer Spezifikation der Anwendungsbereiche, für welche die Akzeptierung gilt, veröffentlichen (siehe Appendix 7).
4.3. Akzeptierungsanforderungen
4.3.1. Akkreditierungsanforderungen
Eine Zertifizierungsstelle und ihre kritische(n) Stelle(n) müssen über ein akkreditiertes Qualitätsmanagementsystem für Lebens-/Futtermittel auf der Grundlage von ISO/IEC17021 und ISO22003-1. Ausschließlich sofern die Zertifizierungsstelle und deren Critical Location(s) nur Binnenschifffahrts- oder Küstenschifffahrtstransporte von Futtermitteln zertifizieren, müssen Sie über ein akkreditiertes Managementsystem gemäß ISO/IEC 17020 verfügen.
4.3.4. Management der Unparteilichkeit
Es gelten die zutreffenden Anforderungen. | |
ISO/IEC 17021-1:2015 | Artikel 5.2 |
4.3.5. Vertraulichkeit
Es gelten die zutreffenden Anforderungen. | |
ISO/IEC 17021-1:2015 | Artikel 8.4 |
4.3.6. Haftung und Finanzierung
Es gelten die zutreffenden Anforderungen aus: | |
ISO/IEC 17021-1:2015 | Artikel 5.3 |
Außerdem gilt Paragraph 12 des GMP+ Feed Certification scheme License Agreement.
4.3.7. Strukturelle Anforderungen
Es gelten die zutreffenden Anforderungen aus: | |
ISO/IEC 17021-1:2015 | Artikel 6 |
4.3.8. Anforderungen an Ressourcen
4.3.8.1. Kompetenz des Personals
Es gelten die zutreffenden Anforderungen aus: | |
ISO/IEC 17021-1:2015 | Artikel 7.1 bis einschließlich 7.4 |
ISO 22003-1:2022(E) | Artikel 7.1.1 bis einschließlich 7.1.3 |
Zusatzanforderungen an den GMP+-Koordinator/stellvertretenden GMP+-Koordinator, GMP+-Auditor, GMP+-Inspektor und GMP+ technical Reviewer sind in Appendix 2 aufgeführt; Zertifizierungsstellen müssen sicherstellen, dass diese Anforderungen erfüllt werden. Die Zertifizierungsstelle muss ihre Entscheidung gemäß Appendix 2 motivieren und dokumentieren und muss während des Zertifizierungsstellen-Audits alle Informationen zur Bewertung bereithalten.
Ein GMP+-Auditor darf erst GMP+-Audits durchführen, wenn der GMP+-Auditor für den betreffenden Anwendungsbereich in der GMP+-Datenbank zugelassen ist.
Die Zertifizierungsstelle muss eine Person als GMP+-Koordinator für die GMP+-Zertifizierung ernennen, die als Kontaktperson für GMP+ International fungiert. Sie kann auch eine Person als stellvertretenden GMP+-Koordinator für diese Funktion ernennen. Ein Zulassungsantrag für einen GMP+-Koordinator und einen stellvertretenden GMP+-Koordinator muss bei GMP+ International mit Hilfe des in Appendix 5 des vorliegenden Dokuments genannten Antragsformulars eingereicht werden.
4.3.8.2. Outsourcing
Es gelten die zutreffenden Anforderungen aus: | |
ISO/IEC 17021-1:2015 | Artikel 7.5 |
Außerdem gelten die zutreffenden Paragraphen aus dem GMP+ Feed Certification scheme License Agreement.
4.3.8.3. Verantwortlichkeiten des GMP+-Koordinator/stellvertretenden GMP+-Koordinator
Die Verantwortlichkeiten sind:
- Kontaktperson bei GMP+ International
- Koordinierung der Examinierung
- Verantwortlichkeit für den interne Erfahrungsaustausch, ein physischer Erfahrungsaustausch ist mindestens einmal in 2 Jahren verpflichtet. Die Teilnahme muss dokumentiert werden. Der Inhalt des internen Erfahrungsaustauschs muss über eine Präsentation oder ein Protokoll nachgewiesen werden
- Verantwortlichkeit für die Aktualisierung der GMP+-Unternehmensdatenbank (siehe Appendix 7)
- Zulassung von GMP+ Auditor, Inspektor und Technical Reviewer.
- Verantwortlichkeit für die Erteilung einer Reduzierung des Auditzeitaufwands.
Die Zertifizierungsstelle muss für den Fall, dass der GMP+-Koordinator/stellvertretende GMP+-Koordinator Verantwortlichkeiten an eine befugte Person delegiert, ein Verfahren festlegen.
4.3.9. Informationsanforderungen
4.3.9.1. Öffentliche Informationen
Es gelten die zutreffenden Anforderungen aus: | |
ISO/IEC 17021-1:2015 | Artikel 8.1 |
Beim Abschluss eines GMP+-Zertifizierungsvertrags mit einer antragstellenden Organisation muss die Zertifizierungsstelle und/oder Critical Location unverzüglich die nachstehenden Unternehmensdaten in der GMP+-Unternehmensdatenbank eingeben (siehe Appendix 7):
- den offiziellen Firmennamen, die Geschäftsadresse des Unternehmens (einschließlich der offiziellen Registriernummer der Industrie- und Handelskammer oder einer ähnlichen formellen Firmenregistrierung), die Postanschrift, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Website, eine Notfallrufnummer des Unternehmens, den Schiffsnamen, die EU-Schiffsnummer und sämtliche sonstigen Informationen im Sinne der GMP+-CR-Dokumente
- den Betriebsstandort, an dem das Unternehmen seinen Tätigkeiten ausführt
- im Falle einer Matrixzertifizierung oder einer Zertifizierung eines Zugmaschinen mit Fahrer, die im QM-Handbuch des GMP+ zertifizierten Unternehmens enthalten ist, muss der Hauptstandort in der GMP+- Unternehmensdatenbank registriert und an den Matrixzertifizierungsstandort bzw. Zugmaschinen mit Fahrer gekoppelt werden.
- Nach einem erfolgreichen Erstzertifizierungsaudits müssen die Zertifizierungsanwendungsbereiche hinzugefügt werden.
Die Zertifizierungsstelle und/oder Critical Location muss GMP+ International (über die GMP+-Datenbank) innerhalb von 2 Wochen über eine Änderung der vorstehenden Unternehmensdaten informieren.
Sofern sich der Firmenname und/oder der Sitz der Zertifizierungsstelle oder ihrer Critical Location ändern oder sofern ein Standort geschlossen wird, ist die Zertifizierungsstelle verpflichtet, GMP+ International darüber 1 Monat zuvor zu informieren.
4.3.9.2. Informationsaustausch zwischen einer Zertifizierungsstelle und ihren Kunden
Es gelten die zutreffenden Anforderungen aus: | |
ISO/IEC 17021-1:2015 | Artikel 8.5.1 und 8.5.2 |
Die Zertifizierungsstelle muss sämtliche zutreffende Dokumentation bzw. Information zur Zertifizierung während mindestens sechs Jahren aufbewahren.
4.3.10. GMP+ International Harmonisierung
GMP+ International veranstaltet zweimal jährlich ein Harmonisierungstreffen.
Bei jedem Harmonisierungstreffen muss der GMP+-Koordinator oder stellvertretende GMP+-Koordinator der akzeptierten Zertifizierungsstelle anwesend sein. Sofern es für eine Zertifizierungsstelle nicht genug relevante Tagesordnungspunkte gibt, kann GMP+ International eine individuelle Befreiung von der Anwesenheitspflicht beschließen.
Jede Zertifizierungsstelle ist verpflichtet, GMP+ International jährlich rechtzeitig mindestens eine Fallstudie vorzulegen, die während des Harmonisierungstreffens besprochen werden kann.
4.3.11. Verfahren und Dokumente zur GMP+-Zertifizierung
Die Zertifizierungsstelle muss über (ein) aktuelle(s) dokumentierte(s) Verfahren verfügen, in dem/denen die Art und Weise der GMP+-Zertifizierung beschrieben wird (Antrag bis zur Ausstellung des Zertifikats). Die Zertifizierungsstelle muss diese(s) Verfahren im QM-System integriert haben.
Im Falle von Änderungen der Zertifizierungsanforderungen muss die Zertifizierungsstelle diese spätestens am Implementierungsdatum verwirklichen.
5. Compliance-Assessment
5.1. Allgemeines
GMP+ International beaufsichtigt die Einhaltung der in den zutreffenden CR-Dokumenten und F-Dokumenten festgelegten Anforderungen durch die Zertifizierungsstellen.
Die im vorliegenden Dokument festgelegten Kriterien werden für Compliance-Assessments und zur Festlegung von Sanktionen verwendet.
5.2. Compliance-Assessment von Zertifizierungsstellen, Critical Location(s) und GMP+-Auditoren/Inspektoren
Das Compliance-Assessment der Zertifizierungsstellen und Critical Location(s), die GMP+ International ausführt, beinhaltet Folgendes:
5.2.1. Compliance-Desk-Assessment
Das Compliance-Desk-Assessment ist um zu bestimmen, ob die Zertifizierungsstelle und die Critical Location(s) die im GMP+ Feed Certification scheme festgelegten Anforderungen erfüllen.
5.2.2. Compliance-Audits:
Die Compliance-Audits werden auf Risikobasis ausgewählt. Dies gilt nicht für Zertifizierungsstellen-Audits, Critical-Location-Audits und Ad-hoc-Audits.
5.2.2.1. Witness-Audits (WA-Bericht)
GMP+ International beaufsichtigt die GMP+-Auditors/Inspektoren, indem sie deren Arbeitsweise und deren Methode zur Klassifizierung ihrer Non-Conformities während der Durchführung ihres Audits bewerten. Sofern der Auditor von GMP+ International feststellt, dass während des Audits ein Futtermittelsicherheitsrisiko nicht identifiziert worden ist, wird der GMP+-Auditor vor dem Abschlussgespräch vom Auditor von GMP+ International informiert, um das Vorliegen eines Futtermittelsicherheitsrisikos zu bestätigen. Während eines Wiederholungsaudits bzw. einer Wiederholungsinspektion kann GMP+ International beschließen, ein Witness-Audit zu dem betreffenden Auditor/Inspektor durchzuführen.
5.2.2.2. Parallel-Audits (PA-Bericht)
GMP+ International führt bei nach GMP+ zertifizierten Unternehmen Parallel-Audits durch, um die Methode zur Planung, Ausführung und Berichterstattung eines Audits durch die Zertifizierungsstelle zu verifizieren. Das Parallel-Audit erfolgt, nachdem die Zertifizierungsstelle ihr Audit durchgeführt hat. Es gilt das Referenzdokumente zur Beschreibung der Feststellungen für nach GMP+ zertifizierte Unternehmen (Appendix 6.3).
5.2.2.3. CB-Office-Audits (CB-Bericht)
GMP+ International führt bei den Zertifizierungsstellen mindestens einmal jährlich ein Audit durch, um die Implementierung der Anforderungen aus dem GMP+ Feed Certification scheme zu bewerten. Dieses Audit umfasst eine vollständige Überprüfung hinsichtlich sämtlicher Anforderungen. Der Mindestzeitaufwand beträgt einen Tag. Es gilt das Referenzdokument zur Beschreibung von NCRs (Appendix 6.2).
5.2.2.4. Critical-Location(s)-Audit (CL- Bericht)
GMP+ International führt mindestens einmal in 2 Jahren ein Audit der Critical Location(s) durch, um die Implementierung der Anforderungen aus dem GMP+ Feed Certification scheme zu bewerten. Der Mindestzeitaufwand beträgt einen Tag.
5.2.2.5. Non-Critical Location(s) Audit (NCL Bericht)
Auf der Grundlage objektiver Nachweise aus einem CB-Office-Audit kann GMP+ International ein Non-Critical Location-Audit durchführen, um die Implementierung der Anforderungen aus dem GMP+ Feed Certification scheme zu bewerten. Der Mindestzeitaufwand beträgt einen Tag.
5.2.2.6. Ad-hoc-Audit (AH-Bericht)
GMP+ International kann anlässlich einer EWS-Meldung, Beschwerden oder Zwischenfällen bei nach GMP+ zertifizierten Unternehmen Ad-hoc-Audits ausführen. Dieses Audit konzentriert sich auf die spezifischen Themen der EWS-Meldung, Beschwerden oder Zwischenfälle. Trotzdem können dabei alle Anforderungen des GMP+ Feed Certification scheme bewertet werden.
5.2.3. Analyse
5.2.3.1. Retrospektive Analyse
Retrospektive Analyse des nach GMP+ zertifizierten Unternehmens bzw. GMP+-Auditors, die aufgrund spezieller Ereignisse und auf nicht regelmäßiger Grundlage erfolgt:
a. Retrospektive Analyse des Zertifizierungsverfahrens (RAC-Bericht)
Es handelt sich um eine Analyse der Berichte zu allen Zertifizierungsaudits und, sofern verfügbar, auch zu den Compliance-Audits, die in den vergangenen 36 Monaten bei einem bestimmten Unternehmen durchgeführt worden sind.
b. Retrospektive Analyse eines GMP+-Auditors (RAA-Bericht)
Es handelt sich um eine Analyse der Berichte zu allen von einem bestimmten GMP+-Auditor durchgeführten Zertifizierungsaudits für eine Reihe von GMP+ International festzulegenden Berichte, die sich auf einen oder mehr zutreffende Anwendungsbereiche beziehen.
5.2.3.2. Overall Analysis
Overall Analysis der Zertifizierungsleistung (OA-Bericht).
Es handelt sich um eine jährliche Analyse der Leistung einer Zertifizierungsstelle während der letzten drei Kalenderjahre auf der Grundlage mindestens folgender Parameter:
- Festgestellte Non-conformities je GMP+-Auditor
- Feststellungen/NCRs aus GMP+-Compliance-Audits
- Teilnahme an und Eingaben für Harmonisierungstreffen
- Prüfungsergebnisse von GMP+-Auditoren
- Compliance-Assessment der Critical Location(s), sofern zutreffend.
Das Endergebnis der Overall Analysis kann zu einem zusätzlichen Compliance-Assessment der Zertifizierungsstelle und/oder Critical Location(s) führen. Die Kosten für das zusätzliche Compliance-Assessment können der Zertifizierungsstelle in Rechnung gestellt werden. Sofern GMP+ International eine Maßnahmeplan bzw. ein Verbesserungsplan fordert, ist die Zertifizierungsstelle verpflichtet, eine solche Maßnahmeplan bzw. einen solchen Verbesserungsplan innerhalb der von GMP+ International erbetenen Frist einzusenden.
5.2.4. Prüfung
Die Prüfung von GMP+-Auditoren, technical Reviewers und Inspektoren ist ein Instrument zur Messung des Fachwissens und Wissensanwendung der GMP+-Auditoren, technical Reviewers und Inspektoren gemäß den Anforderungen des GMP+ Feed Certification scheme einschließlich der Klassifizierung von Non-conformities.
5.2.5. Bewertung der Berichte
Auf der Grundlage willkürlicher Stichproben bewertet GMP+ International den GMP+-Auditbericht bzw. die Checkliste zu den Audits, welche die Zertifizierungsstellen im Rahmen des GMP+ Feed Certification scheme durchgeführt haben. Die Zertifizierungsstelle muss die Informationen sofort auf entsprechende Aufforderung hin zur Verfügung stellen.
5.3. Feststellung und Aufzeichnung der Non-conformities
Ergänzend zu den Paragraphen 5.2.1, 5.2.2, 5.2.3.1 und 5.2.5 aus Appendix 6 gilt Folgendes:
Nachdem GMP+ International das Compliance-Assessment ausgeführt hat, erstellt der Auditor von GMP+ International die NCRs und übermittelt er diese dem GMP+-Koordinator und/oder dem stellvertretenden GMP+-Koordinator der Zertifizierungsstelle. GMP+ International ist dafür verantwortlich, dass die festgestellten NCRs gerechtfertigt und ordentlich klassifiziert werden. Während des Critical-Location-Audits festgestellte Non-conformities werden immer der verantwortlichen Zertifizierungsstelle übermittelt.
NCRs können nur aufgehoben werden, wenn die betreffende Zertifizierungsstelle eine Ursachenanalyse durchführt und Korrekturmaßnahmen und/oder Vorbeugungsmaßnahmen ergreift. Erforderlichenfalls muss die betreffende Zertifizierungsstelle GMP+ International objektive Beweise vorlegen.
GMP+ International bezeichnet diese Maßnahmen als den Corrective Action Report (im Folgenden als CAR bezeichnet).
Minor und/oder Major Non-conformities:
Der Auditor von GMP+ International und der (technical) Reviewer von GMP+ International sind für die Vervollständigung des Compliance-Berichts, die Beurteilung des/der CAR(s) und die Aufhebung des/der NCR(s) verantwortlich.
Critical Non-conformities:
GMP+ International ist für das Treffen der Entscheidung zur Aufhebung und/oder Herauf- oder Herabstufung der NCR(s) und für die Festlegung des endgültiges Assessment-Reports verantwortlich.
5.4. Berichterstattung
Für alle in Paragraph 5.2 genannten Bewertungen (außer der Bewertung aus Paragraph 5.2.4) wird der Zertifizierungsstelle ein Bericht in der englischen Sprache übermittelt. Außerdem kann der Compliance-Report für alle in Paragraph 5.2 genannten Audittypen (außer dem Audittyp aus Paragraph 5.2.4) auch in der deutschen oder niederländischen Sprache an die Zertifizierungsstelle übermittelt werden.
5.5. Maßnahmen und Sanktionen
Sofern GMP+ International feststellt, dass eine Zertifizierungsstelle die Anforderungen und Verpflichtungen aus dem GMP+ Feed Certification scheme oder dem GMP+ Feed Certification scheme Licence Agreement, nicht erfüllt, wird sie der Zertifizierungsstelle eine der nachstehend zu Buchstabe a. bis e. genannten Maßnahmen oder Sanktionen auferlegen. Die Zertifizierungsstelle wird erforderlichenfalls über ein offizielles Schreiben informiert.
- eine Frist, innerhalb derer die Zertifizierungsstelle / Critical Location die Anforderungen aus dem GMP+ Feed Certification scheme erfüllen muss, und die Aufforderung an die Zertifizierungsstelle, innerhalb einer festgelegten Frist einen Corrective Action Report vorzulegen;
- dass das GMP+ Feed Certification scheme Licence Agreement mit der Zertifizierungsstelle nicht verlängert wird;
- dass das GMP+ Feed Certification scheme Licence Agreement für einen Zeitraum von höchstens 3 Monaten ausgesetzt wird, wodurch es für die Critical Location, Non-Critical Location und Outsourcing Party automatisch nicht gestattet ist, während die gleiche Periode GMP+-Tätigkeiten durchzuführen;
- dass das GMP+ Feed Certification scheme Licence Agreement möglicherweise nach der Aussetzung beendet wird, wodurch die Critical Location, Non-Critical Location und Outsourcing Party automatisch keine GMP+-Aktivitäten mehr durchführen dürfen;
- dass die zu den Buchstaben b, c und d genannte Nichtverlängerung, Aussetzung und Beendigung veröffentlicht wird.
Während einer Aussetzung im Sinne von Buchstabe c. muss die Zertifizierungsstelle sicherstellen, dass alle ihre Verpflichtungen im Rahmen des GMP+ Feed Certification scheme von einer anderen nach GMP+ akzeptierten Zertifizierungsstelle übernommen werden.
Infolge der Nichtverlängerung/Beendigung im Sinne der Buchstaben b. und d. wird die betreffende Zertifizierungsstelle für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr von der Teilnahme am GMP+ Feed Certification scheme ausgeschlossen. GMP+ International informiert die beteiligten nach GMP+ zertifizierten Unternehmen.
Appendix 1: Antragsformular zur Akzeptierung einer Zertifizierungsstelle
Verwenden Sie für die Beantragung das auf der Website von GMP+ International veröffentlichte Antragsformular.
Appendix 2: Kompetenz des Personals
Appendix 2.1 GMP+ Auditor FSA
Stellung: GMP+ Auditor FSA | ||
| Anwärter | Zugelassen |
Ausbildung |
| Siehe Anwärter |
Kenntnisse |
Außerdem:
| Siehe Anwärter |
Auditfertigkeiten |
| Siehe Anwärter |
Auditerfahrung |
und
|
|
Berufserfahrung |
Ausnahme:
| Siehe Anwärter |
Interner Erfahrungsaustausch | Jeder GMP+-Auditor-Anwärter muss nachweislich eine erstmalige Schulung in Bezug auf den/die betreffenden Anwendungsbereich(e) absolviert haben. |
|
Prüfung | Erfolgreiche Absolvierung der entsprechenden Prüfungen. Es gelten die GMP+-Prüfungsvorschriften und Appendix 3.1. | Siehe Anwärter |
* gilt auch für den Technischen Experten |
Appendix 2.2 GMP+ Auditor FRA
Stellung: GMP+ Auditor FRA | ||
| Anwärter | Zugelassen |
Ausbildung |
| Siehe Anwärter |
Kenntnisse | Kenntnisse und Fertigkeiten in Bezug auf Methoden und Techniken, welche sich auf die Bewertung von:
Für Audits von MI5.1, MI5.2, MI5.3 und MI5.6 muss der GMP+-Auditor:
Zum Auditieren von MI5.4 GMO Controlled muss der GMP+-Auditor über:
Die FRA-Schulung muss mindestens alle Themen enthalten, die in der FRA-Schulung enthalten waren, die in der Vergangenheit von GMP+ International gegeben worden sind: - „GMP+ FRA“- Zertifizierung,
| Siehe Anwärter |
Auditfertigkeiten |
| Siehe Anwärter |
Auditerfahrung |
und
|
|
Berufserfahrung |
| Siehe Anwärter |
Interner Erfahrungsaustausch | Jeder GMP+-Auditor-Anwärter muss nachweislich eine erstmalige Schulung in Bezug auf den/die betreffenden Anwendungsbereich(e) absolviert haben. Siehe „Kenntnisse“. |
|
Prüfung | Nicht zutreffend | Nicht zutreffend |
1 Anforderungen an den Trainer: Der Trainer muss über ein Zeugnis der FRA-Schulung verfügen, die in der Vergangenheit von GMP+ International gegeben worden ist, und/oder der Trainer hat die „RTRS endorsed“-Schulung (MI5.1, MI5.2, MI5.3 und MI5.6) erfolgreich absolviert und/oder muss immer im Besitz eines gültigen VLOG „Ohne Gentechnik“-Schulungszeugnisses sein (MI5.4).
|
Appendix 2.3 GMP+ Technical Reviewer FSA/FRA
Stellung: GMP+Technical Reviewer FSA/FRA | ||
| Anwärter | Zugelassen |
Ausbildung |
| Siehe Anwärter |
Kenntnisse |
Ergänzend zu FSA:
Ergänzend zu FRA:
| Siehe Anwärter |
Auditfertigkeiten | Schulung zum Lead-Assessor oder FSSC-Lead-Assessor (mindestens 40 Stunden, IRCA-Anerkennung oder nachweislich gleichwertig) Gilt nicht für die Berichtsprüfung zu TS3.3 Binnen- und Küstenschifffahrtstransporten von Futtermitteln | Siehe Anwärter |
Review-/Auditerfahrung |
| Durchführung/Beobachtung von mindestens 5 Audits je Anwendungsbereich pro Jahr, für den der technical Reviewer zugelassen ist, oder Prüfung von 5 Berichten / Inspektionschecklisten für den betreffenden Anwendungsbereich. |
Berufserfahrung |
Ausnahme:
| Siehe Anwärter |
Interner Erfahrungsaustausch | Jeder Technical-Reviewer-Anwärter für GMP+ muss nachweislich eine erstmalige Schulung in Bezug auf den/die betreffenden Anwendungsbereich(e) absolviert haben. |
|
Prüfung | Erfolgreiche Absolvierung der entsprechenden Prüfungen. Es gelten die GMP+-Prüfungsordnung und Appendix 3.1. | Siehe Anwärter |
Appendix 2.4 GMP+-Inspektor
Stellung: GMP+-Inspektor | ||
| Anwärter | Zugelassen |
Ausbildung | Erfolgreich absolvierte Ausbildung an einer mittleren berufsbildenden Schule oder mindestens ein gleichwertiges Erfahrungsniveau. | Siehe Anwärter |
Kenntnisse |
| Siehe Anwärter |
Inspektionserfahrung |
| Mindestens 5 Vor-Ort-Inspektionen pro Jahr
|
Berufserfahrung | Berufserfahrung in der Futtermittel- oder Lebensmittelwirtschaft in einer relevanten Funktion (beispielsweise Durchführung einer LCI). | Siehe Anwärter |
Interner Erfahrungsaustausch | Jeder Inspektor-Anwärter muss nachweislich eine erstmalige Schulung absolviert haben. | Jeder Inspektor wohnt je Kalenderjahr mindestens 8 Stunden einen internen Erfahrungsaustausch bei, der von der Zertifizierungsstelle veranstaltet wird.
|
Prüfung | Erfolgreiche Absolvierung der entsprechenden Prüfungen. Es gelten die GMP+-Prüfungsordnung. | Siehe Anwärter |
Appendix 2.5 GMP+-Koordinator
Stellung: GMP+-Koordinator, der keine GMP+-Audits durchführt | ||
| Anwärter | Zugelassen |
Ausbildung | Bachelor-Zeugnis oder mindestens gleichwertiges Erfahrungsniveau. | Siehe Anwärter |
Kenntnisse |
| Siehe Anwärter |
Auditfertigkeiten | Schulung zum Lead-Assessor oder FSSC-Lead-Assessor (mindestens 40 Stunden, IRCA-Anerkennung oder nachweislich gleichwertig) | Siehe Anwärter |
Auditerfahrung | Es müssen 7 GMP+-Vor-Ort-Audits oder Inspektionen durchgeführt und/oder als Beobachter beigewohnt werden, es gelten außerdem Audits für Zertifizierungssysteme im Sinne von GMP+ TS1.2 Beschaffung. | Pro 24 Monate müssen 7 GMP+-Audits /Inspektionen durchgeführt und/oder als Beobachter beigewohnt werden, es gelten außerdem Audits für Zertifizierungssysteme im Sinne von GMP+ TS1.2 „Beschaffung“. |
Berufserfahrung | Berufserfahrung in der Futtermittel- oder Lebensmittelwirtschaft in einer relevanten Funktion (beispielsweise Qualitätssicherung, Produktion, Beratung zu Feed Safety Management Systems, Labor). | Siehe Anwärter |
Interner Erfahrungsaustausch | Jeder Koordinator/stellvertretende Koordinator muss nachweislich eine erstmalige Schulung absolviert haben. | Der Koordinator stellvertretende Koordinator muss pro Kalenderjahr je nach der Anzahl Anwendungsbereiche, für welche die betreffende Zertifizierungsstelle akzeptiert ist, einen Erfahrungsaustausch von mindestens 8 und höchstens 24 Stunden beiwohnen. Diese Schulung kann an keine andere Person delegiert werden.
|
Prüfung | Nicht zutreffend | Nicht zutreffend |
Appendix 3: Tabelle mit Befreiungen
In dieser Tabelle sind die Befreiungen in Bezug auf die Prüfung, Zulassung und interne Harmonisierung angegeben. Jeder GMP+-Anwendungsbereich, der oben in der Tabelle steht, ist mit dem zutreffenden Anwendungsbereich in der linken Spalte verbunden, der mit einem X markiert ist. Die Tabelle gilt nicht umgekehrt.
Appendix 3.1 Tabelle mit Befreiungen von der Prüfung, Zulassung und interne Harmonisierung
| Herstellung von Misch-futter-mitteln | Herstellung von Vor- mischungen | Herstellung von Zusatz-stoffen | Herstellung von Einzel-futter-mitteln | Handel mit Futter-mitteln | Lagerung und Umschlag von Futter-mitteln | Straßen-transport von Futter-mitteln | Befrachtung | Straßen-transport von Futter-mitteln & Befrachtung | Laborunter-suchungen |
Herstellung von Mischfuttermitteln - Heimtierfuttermittel Herstellung von Mischfuttermitteln - GMO Controlled | X | | | | | | | | | |
Herstellung von Vormischungen - GMO Controlled | | X | | | | | | | | |
Herstellung von Zusatzstoffen - GMO Controlled | | | X | | | | | | | |
Herstellung von Einzelfuttermitteln - Heimtierfuttermittel Herstellung von Einzelfuttermitteln - GMO Controlled | | | | X | | | | | | |
Handel mit Futtermitteln | X | X | X | X | | | | | | |
Handel mit Futtermitteln - Heimtierfuttermittel Handel an viehhaltende Betriebe Handel mit Futtermitteln - GMO Controlled | X | X | X | X | X | | | | | |
Lagerung und Umschlag von Futtermitteln | X | X | X | X | | | | | | |
Lagerung und Umschlag von Futtermitteln - GMO Controlled | X | X | X | X | | X | | | | |
Straßentransport von Futtermitteln - GMO Controlled | | | | | | | X | | | |
Befrachtung bei Küstenschifffahrtstransporten Befrachtung bei Binnenschifffahrtstransporten Befrachtung bei Seeschifffahrtstransporten Befrachtung bei Schienentransporten | | | | | | | | X | | |
Befrachtung bei Straßentransporten | | | | | | | X | | | |
Antibiotikafreie Produktionslinie(n) | X | X | X | X | | | | | | |
Antibiotikafreier Produktionssstandort | X | X | X | X | | | | | | |
Carbon footprint of feed (CO2-Bilanz) | X | X | X | X | | | | | | |
Dioxinüberwachung in Legehennenfutter | X | | | | | | | | | |
QM-Milch | X | X | X | X | X | | | | | |
RTRS Mass Balance | X | X | X | X | X | | | | | |
RTRS Segregation | X | X | X | X | X | | | | | |
Nachhaltiges Milchviehfutter | X | | | | X | | | | | |
Herstellung von und Handel mit nachhaltigen Futtermitteln | X | X | X | X | X | | | | | |
Nachhaltiges Schweine- & Geflügelfutter | X | | | | X | | | | | |
Registriertes Labor | | | | | | | | | | X |
Schienentransport von Futtermitteln | | | | | | | | | X | |
Appendix 3.2 Tabelle mit Befreiungen in Bezug auf den Auditturnus
Bezüglich des Erhalts einer Zulassung für einen Auditor / Technical Reviewer / Inspektor werden hinsichtlich der Anforderung von mindestens 5 Audits pro Jahr und pro Anwendungsbereich die Audits / Berichtsprüfungen / Inspektionen, die bei den betreffenden Unternehmen der anerkannten Zertifikate im Sinne von TS1.2 Beschaffung stattfinden, berücksichtigt. Ergänzend kann auch die nachstehende Tabelle Anwendung finden.
Ein Audit für | gilt auch als ein Audit für: |
GMP+-Anwendungsbereich
| GMP+-Anwendungsbereich
|
GMP+-Anwendungsbereich
| GMP+-Anwendungsbereich
|
GMP+ Anwendungsbereich :
| GMP+ Anwendungsbereich
|
GMP+ Anwendungsbereich :
| GMP+ Anwendungsbereich
|
GMP+ Anwendungsbereich :
| GMP+ Anwendungsbereich
|
GMP+ Anwendungsbereich :
| GMP+ Anwendungsbereich
|
GMP+-Anwendungsbereich
| GMP+-Anwendungsbereich
|
VLOG – ‘Ohne Gentechnik’ Produktions und Zertifizierungs- Standard | GMP+-Anwendungsbereich
|
OQUALIM-STNO Technical Platform “GMO free fed” | GMP+-Anwendungsbereich
|
Hinweis: Die Anwendungsbereiche in der linken Spalte dieser Tabelle gelten auch für die Anwendungsbereiche in der rechten Spalte, aber nicht umgekehrt. |
Appendix 4: Verfahren zur Akzeptierung und Bewertung von Zertifizierungsstellen
Appendix 5: Antragsformular für Koordinatoren/stellvertretende Koordinatorenim Rahmen des GMP+ Feed Certification scheme
Verwenden Sie für die Beantragung das auf der Website von GMP+ International veröffentlichte Antragsformular.
Appendix 6: Bewertungskriterien
Appendix 6.1 Bewertungskriterien und Sanktionen
Non-conformities müssen auf folgender Grundlage klassifiziert werden:
- die allgemeinen Bewertungskriterien im Sinne des vorliegenden Appendix.
- Es müssen mindestens die genannten Sanktionen auferlegt werden. GMP+ International darf strengere Sanktionen auferlegen.
Die CARs müssen GMP+ International spätestens zwei Wochen vor der Frist zugeschickt werden. GMP+ International ist für das Treffen der Entscheidung verantwortlich, ob die Non-conformities aufgehoben werden.
Klassifizierung: Minor Non-conformity | |||
Beschreibung | Konsequenz | Frist zur Behebung | |
Zertifizierungsstellen
| < 5 Non-conformities | Erfüllung der Akzeptierungsanforderugen | Innerhalb von höchstens 6 Monaten (Entscheidung durch GMP+ Int.) |
≥5 Non-conformities | Nichterfüllung der Akzeptierungsanforderungen | Innerhalb von 10 Wochen |
Klassifizierung: Major Non-conformity | ||
Beschreibung | Konsequenz | Frist zur Behebung |
Zertifizierungsstellen
| Nichterfüllung der Akzeptierungsanforderungen | Innerhalb von 6 Wochen |
Klassifizierung: Critical Non-conformity: | ||
Beschreibung | Konsequenz | Frist zur Behebung |
Zertifizierungsstellen
| Niveau 1: Die GMP+-Akzeptierung kann ausschließlich fortgesetzt werden, wenn die NCR aufgehoben wird. | Innerhalb von 1 Woche |
Niveau 2: Die GMP+-Akzeptierung wird für höchstens 3 Monate ausgesetzt. | ||
Niveau 3: Die GMP+-Akzeptierung wird beendet. | ||
Zertifizierungsstellen
| Niveau 1: Die GMP+-Akzeptierung wird für höchstens 3 Monate ausgesetzt. | |
Niveau 2: Die GMP+-Akzeptierung wird beendet. |
Appendix 6.2 Referenzdokument zur Beschreibung von NCRs für nach GMP+ akzeptierte Zertifizierungsstellen
Art.Nr. Alte C- Dokumente | Art. Nr. CR- Dokumente | Ref. Nr. | NCR’s CB audits / Compliance Desk Assessment / Report assessment / Retrospective analysis |
| | | GENERAL |
2.7/2.9 C6 | CR2.0 § 5.2.2/5.2.4 (C6 § 2.7/2.9) | 1.0 | Bewertung von EWS-Dossiers |
2.9 A5 | CR § 1.0 / Appendix 8.1 §2.9 (A5 § 2.9) | 1.1 | Bewertung von Verträgen/SLA mit Critical/Non-Critical Locations und/oder der Outsourcing Party |
3.8 C10 | CR1.0 § 4.3.9 (C10 § 3.8) | 1.2 | Nichtbeachtung der internen Verfahren der ZertStelle |
3.8 C10 | CR1.0 § 4.3.9 (C10 § 3.8) | 1.3 | Dokumente / QM-Systemdokumentation nicht aktuell |
3.3 C10 | CR1.0 § 4.3.1 (C10 § 3.3) | 1.4 | Nichterfüllung der Akkreditierungsanforderung(en) |
| | | ZERTIFIZIERUNGSVERTRAG |
2.12 C6 | CR2.0 § 5.1.3 / Appendix 2 (C6 § 2.12) | 2.0 | Kein Vertrag zwischen der ZertStelle und dem nach GMP+ zertifizierten Unternehmen |
2.12 C6 | CR2.0 § 5.1.3 / Appendix 2 (C6 § 2.12) | 2.1 | Der Vertrag ist nicht mit der richtigen juristischen Person geschlossen worden |
2.12 C6 | CR2.0 § 5.1.3 / Appendix 2 (C6 § 2.12) | 2.2 | Nichterfüllung im Rahmen des verpflichteten Mindestzeitaufwands |
2.12 C6 | CR2.0 § 5.1.3 / Appendix 2 (C6 § 2.12) | 2.3 | Nichterfüllung im Rahmen einer Neuberechnung |
2.12 C6 | CR2.0 § 5.1.3 / Appendix 2 (C6 § 2.12) | 2.4 | Die im GMP+ Feed Certification scheme genannten GMP+-Anforderungen sind im Vertrag nicht gesichert. |
2.12 C6 | CR2.0 § 5.1.3 / Appendix 2 (C6 § 2.12) | 2.5 | Nichterfüllung im Rahmen der Vergabe an Unternehmen |
3.4 C10 | CR1.0 § 4.3.2 (C10 § 3.4) | 2.6 | Nichterfüllung im Rahmen der Unparteilichkeit |
2.9/ Annex 4 A5 | CR1.0 § 4.2 / Appendix 8.1 und 8.4 (A5 § 2.9 / Annex 4) | 2.7 | Nichterfüllung in Bezug auf Key Activities |
2.12 C6 | CR2.0 § 5.1.3 / Appendix 2 (C6 § 2.12) | 2.8 | Nichterfüllung der Kriterien zur Berechnung des verpflichteten Mindestzeitaufwands |
n. zutr. | CR2.0 §5.1.2 | 2.9 | Nichterfüllung bei application review/pre-transfer review. |
| | | PLANUNG, GMP+-UNTERNEHMENSDATENBANK, ROTATION VON AUDITOREN |
2.9 C6 | F0.1 § 4.4 (C6 § 2.9) | 3.0 | Die GMP+-Unternehmensdatenbank ist nicht ist aktuell |
3.5 C10 | CR1.0 § 4.3.6.1 (C10 § 3.5) | 3.1 | Nichterfüllung im Rahmen der Auditoren-Zulassungsdokumentation |
2.8 C6 | CR2.0 § 5.1.5.1 (C6 § 2.8) | 3.2 | Nichterfüllung im Rahmen der Rotationsanforderungen |
3.5 C10 | CR1.0 § 4.3.6.1 (C10 § 3.5) | 3.3 | Nichterfüllung im Rahmen des Auditturnus |
3.5 C10 | CR1.0 § 4.3.6.1 (C10 § 3.5) | 3.4 | Nichterfüllung im Rahmen des verpflichteten Mindestzeitaufwands für den internen Erfahrungsaustausch |
2.0 C6 | CR2.0 § 5.2.1 (C6 § 2.0) | 3.5 | Nichterfüllung im Rahmen der Auditplanung |
2.12 C6 | CR2.0 § 5.1.3 / Appendix 2 (C6 § 2.12) | 3.6 | Nichterfüllung im Rahmen der Reduzierung des Auditzeitaufwands |
3.5 C10 | CR1.0 § 4.3.6.1 (C10 § 3.5) | 3.7 | Nichterfüllung im Rahmen der Auditor-Zulassung |
n- zutr. | CR2.0 § 5.1.4 und 5.1.6 | 3.8 | Nichterfüllung Audit-Programm/-Plan |
| | | ZERTIFIZIERUNG/BERICHTSPRÜFUNG |
2.9 C6 | CR2.0 § 5.2.4 / Appendix 1 (C6 § 2.9) | 4.0 | Fehlerhafte Einstufung der Non-conformity |
2.9 C6 | CR2.0 § 5.1 und 5.2 (C6 § 2.9) | 4.1 | Fehlerhaftes Zertifizierungsverfahren |
2.9 C6 | CR2.0 § 5.1.2 und 5.2.7 (C6 § 2.9) | 4.2 | Nichterfüllung im Rahmen des Berichtsprüfungsverfahrens |
2.2 C6 | CR2.0 § 5.2.1 (C6 § 2.2) | 4.3 | Nichterfüllung im Rahmen der Audithäufigkeit |
2.9 C6 | CR2.0 § 5.2.8 und 5.2.9.3 (C6 § 2.9) | 4.4 | Nichterfüllung im Rahmen der Zertifizierungsentscheidung. |
| | | GMP+-ZERTIFIKATE / BEFRISTETE ZULASSUNG |
2.10 C6 | CR2.0 § 5.2.9 / CR3.0 § 4.2.8 (C6 § 2.10) | 5.0 | Nichterfüllung im Rahmen von ausgestellten Zertifikaten / befristeten Zulassungen. |
| | | BEWERTUNG UND BERICHTERSTATTUNG |
2.9 C6 | CR2.0 § 5.2.6 / CR3.0 § 4.2.5 (C6 § 2.9) | 6.1 | Nichterfüllung im Rahmen von Berichten |
2.9 C6 | CR2.0 § 5.2.6 / CR3.0 § 4.2.5 (C6 § 2.9) | 6.2 | Nichterfüllung im Rahmen der Erledigung der Berichterstattung an den Teilnehmer |
| | | BEWERTUNG EINER VERFAHRENSANFORDERUNG |
2.6 C6 | (C6 § 2.6) | 7.0 | Nichterfüllung im Rahmen der Probenahme/Überprüfung von Produkten. |
2.6 C6 | (C6 § 2.6) | 7.1 | Nichterfüllung im Rahmen der Analysemethoden. |
Appendix 6.3 Referenzdokument zur Beschreibung von Feststellungen während Parallel-Audits bei nach GMP+ zertifizierten Unternehmen
Ref.-Nr. | Feststellungen während Parallel-Audits |
10.0 | Nichterfüllung der einschlägigen gesetzlichen Anforderungen. |
10.1 | Nichterfüllung der Zertifizierungsanforderungen. Mögliche Elemente:
|
10.2 | Nichterfüllung von Anforderungen an das Feed Safety Management System Mögliche Elemente:
|
10.3 | Nichterfüllung von Anforderungen an personelle Ressourcen. |
10.4 | Nichterfüllung von Anforderungen an die Infrastruktur. Mögliche Elemente: Grundvoraussetzungen für die Infrastruktur |
10.5 | Nichterfüllung von Anforderungen an Rückruf-/EWS-Verfahren. |
10.6 | Nichterfüllung von HACCP-Anforderungen. Mögliche Elemente:
|
10.7 | Nichterfüllung interner Auditanforderungen. |
10.8 | Nichterfüllung von Anforderungen an die Managementbewertung. |
10.9 | Nichterfüllung von Anforderungen an das Beschwerdeverfahren. |
10.11 | Nichterfüllung von Verkaufs- und Vertragsanforderungen. |
10.12 | Nichterfüllung von Reinigungsanforderungen. |
10.13 | Nichterfüllung im Rahmen der Inspektion von Frachträumen. |
10.14 | Nichterfüllung von Wartungsanforderungen. |
10.15 | Nichterfüllung von Anforderungen an die Kennzeichnung und Rückverfolgung. |
10.16 | Nichterfüllung von Anforderungen an die Beschaffung. |
10.17 | Nichterfüllung von Anforderungen an die Verifizierung der erhaltenen Produkte. |
10.18 | Nichterfüllung von Anforderungen an die Lagerung. |
10.19 | Nichterfüllung von Anforderungen an die Herstellung. |
10.20 | Nichterfüllung von Anforderungen an die Lieferung / Etikettierung. |
10.21 | Nichterfüllung von Anforderungen an den Transport. |
10.22 | Nichterfüllung von Anforderungen an Überwachung und Messungen. |
Appendix 7: Verantwortlichkeiten zur Verarbeitung von Daten in der GMP+-Datenbank und/oder in Bezug auf das Veröffentlichungsrecht
Verantwortlich für: | Paragraph | GMP+ Int. | ZertStelle/ Critical Location |
Veröffentlichung von Zertifizierungs Stelle/Critical Location | X | - | |
Veröffentlichung einer suspendierten ZertStelle/Critical Location | X | - | |
Veröffentlichung der Beendigung des GMP+ Feed Certification scheme License Agreement | X | - | |
Veröffentlichung der Nichtverlängerung des GMP+ Feed Certification scheme License Agreement durch GMP+ International | X | - | |
Veröffentlichung der Tatsache, dass eine andere ZertStelle die Verpflichtungen übernimmt, wenn die ursprüngliche ZertStelle suspendiert ist. | X | - | |
Informierung der betreffenden nach GMP+ zertifizierten Unternehmen, sofern die Akzeptierung einer ZertStelle entzogen bzw. nicht verlängert wurde. | X | - | |
Veröffentlichung eines suspendierten Unternehmens | X | - | |
Veröffentlichung der Entziehung eines GMP+-Zertifikats eines Unternehmens wegen Nichterfüllung | X | - |
Verantwortlich für: | Paragraph | GMP+ Int. | ZertStelle/ Critical Location |
die Verarbeitung von Daten eines nach GMP+ zertifizierten Unternehmens (Besucheradresse), die im öffentlichen Bereich des GMP+-Portals veröffentlicht werden. | |||
Name des GMP+ zertifizierten Unternehmens | 4.3.7.1. | - | X |
Straße | 4.3.7.1. | - | X |
Hausnummer | 4.3.7.1. | - | X |
Postleitzahl | 4.3.7.1. | - | X |
Ort | 4.3.7.1. | - | X |
Land | 4.3.7.1. | - | X |
Gesetzliche Registriernummer des Unternehmens / IHK-Nummer | 4.3.7.1. | - | X |
Telefonnummer | 4.3.7.1. | - | X |
Faxnummer | 4.3.7.1. | - | X |
E-Mail-Adresse | 4.3.7.1. | - | X |
Website | 4.3.7.1. | - | X |
Name des Schiffes | 4.3.7.1. | - | X |
EU-Nummer | 4.3.7.1. | - | X |
die Verarbeitung von Daten eines nach GMP+ zertifizierten Unternehmens (Postanschrift), die im öffentlichen Bereich des GMP+-Portals veröffentlicht werden. | |||
Postfachnummer | - | X | |
Postleitzahl | - | X | |
Ort | - | X | |
Land | - | X | |
die Verarbeitung der Zertifizierungsdaten eines nach GMP+ zertifizierten Unternehmens, die teilweise im öffentlichen Bereich des GMP+-Portals veröffentlicht werden. | |||
GMP+-Standard(s) | - | X | |
Anwendungsbereich(e) | - | X | |
Zertifiziert seit | - | X | |
Anfangsdatum des Zertifikats | - | X | |
Enddatum | - | X | |
Datum der Suspendierung (sofern zutreffend) | - | X | |
Datum der Entziehung (sofern zutreffend) | - | X | |
Grund der Suspendierung (sofern zutreffend) | - | X | |
Datum der aufgehobenen Suspendierung | X | ||
Grund der Entziehung (sofern zutreffend) | - | X | |
Zertifizierungsstatus | - | X |
Verantwortlich für: | Paragraph | GMP+ Int. | ZertStelle/ Critical Location |
die Verarbeitung der Zertifizierungsdaten eines nach GMP+ zertifizierten Unternehmens, die teilweise im öffentlichen Bereich des GMP+-Portals veröffentlicht werden. | |||
Kopplung/Entkopplung eines Matrixzertifizierungsstandorts / Zugmaschinen mit Fahrer an den/vom Hauptstandort / Auftraggeber | X | - | |
Kontaktperson beim nach GMP+ zertifizierten Unternehmen | - | X | |
Telefonnummer für Notfälle (24 Stunden täglich, 7 Tage pro Woche) | - | X |
Appendix 8: GMP+ Feed Certification scheme License Agreement
Der vorliegende Appendix enthält das Muster für den Lizenzvertrag, den GMP+ International zur Festlegung des individuellen GMP+ Feed Certification scheme License Agreement für jede Zertifizierungsstelle im Sinne von Paragraph 4 des F0.1 Rechte und Pflichten verwendet.
Dieses Dokument hat den Zweck, allen Parteien, die am GMP+ Feed Certification scheme beteiligt sind, (gemäß der Visualisierung in Appendix 8.4 dieses Dokuments) einen gesetzlichen Rahmen zu bieten. Zur Gewährleistung der Transparenz in Richtung aller beteiligten Parteien wurden folgende Hauptziele festgelegt:
- das Zustandebringen eines Vertragsverhältnisses, beginnend bei GMP+ International bis einschließlich des GMP+-zertifizierten Unternehmens.
- ein Compliance-Assessment gegenüber die Zertifizierungsstellen kann ausschließlich von GMP+ International Auditoren durchgeführt werden.
Um dies fest zu stellen, wurden die in diesem Dokument enthaltenen Kriterien möglichst weitgehend auf der Grundlage internationaler Standards erstellt und beinhalten den GMP+ Anforderungen.