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CR1.0 Akzeptierungs-voraussetzungen

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Dieses Dokument ist in 3 verschiedenen Sprachen verfügbar

Ausführung: 1 Januar 2024

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1. Anwendungsbereich dieses Dokuments

Das vorliegende Dokument enthält die Akzeptierungsvoraussetzungen und -verfahren für Zertifizierungsstellen, die beabsichtigen, die antragstellende Organisation bzw. die nach GMP+ zertifizierten Unternehmen zu zertifizieren. In dem Dokument werden außerdem das seitens GMP+ International durchgeführte Compliance-Assessment in Bezug auf Zertifizierungsstellen / Critical Locations definiert. Ausserdem wird in diesem Dokument der jeweilige Auditzeitaufwand in Tagen angegeben, wobei 1 Tag 8 Stunden entspricht.

2. Normative Verweisungen

Die nachstehenden Dokumente(n), ganz oder teilweise, werden im vorliegenden Dokument als normativ bezeichnet und sind zwingend zu erfüllen,. Im Falle von Verweisen mit Datumsangabe findet ausschließlich die zitierte Ausgabe Anwendung. Im Falle undatierter Verweise gilt die letzte Ausgabe des Dokuments, auf das verwiesen wird (einschließlich alle Änderungen).

3. Grundsätze

Es gelten die zutreffenden Anforderungen aus:

ISO/IEC 17021-1:2015

Artikel 4.1

4. Akzeptierung

4.1. Allgemeines

Eine Zertifizierungsstelle, die eine antragstellende Organisation bzw. ein nach GMP+ zertifiziertes Unternehmen nach einem oder mehreren GMP+-Anwendungsbereichen zertifizieren möchte, muss nachweislich zusätzlich zu den Anforderungen aus den in Abschnitt 2 genannten Dokumenten die im vorliegenden Dokument gestellten Anforderungen erfüllen. Sofern die Zertifizierungsstelle die Anforderungen erfüllt, wird GMP+ International die betreffende Zertifizierungsstelle akzeptieren.

4.2. Akzeptierungsverfahren

4.2.1. Anwendung

Die antragstellende Zertifizierungsstelle reicht bei GMP+ International mit Hilfe eines Antragsformulars (Appendix 1) einen Antrag ein. Der Antrag wird in Bearbeitung genommen, sofern:

  • das Antragsformular vollständig ausgefüllt ist und alle angeforderten Dokumente empfangen sind
  • die Antragsgebühren zur Bearbeitung des Antrags gezahlt worden sind (siehe CR4.0 Gebühren).
  • die antragstellende Zertifizierungsstelle muss je von der Zertifizierungsstelle beantragten Anwendungsbereich über zwei zugelassene Auditoren/Inspektoren verfügen. Die antragstellende Zertifizierungsstelle muss ihre Entscheidung gemäß Appendix 2 motivieren und dokumentieren und muss während des Akzeptierungsaudits alle Informationen zur Bewertung bereithalten.

GMP+ International wird den Empfang des Antrags schriftlich bestätigen. Sofern die antragstellende Zertifizierungsstelle nicht innerhalb einer Frist von 26 Wochen nach dem ersten Antrag von GMP+ International akzeptiert werden kann, wird GMP+ International das Akzeptierungsverfahren beenden. Die antragstellende Zertifizierungsstelle darf dann innerhalb eines Jahres kein neues Akzeptierungsverfahren einleiten. Für jedes zusätzliche Akzeptierungsaudit zur Vervollständigung des Akzeptierungsverfahrens wird GMP+ International der antragstellenden Zertifizierungsstelle Kosten in Rechnung stellen.

4.2.2. Desk-Assessment

Das Desk-Assessment der angeforderten Dokumente dauert mindestens 4 und höchstens 6 Wochen. GMP+ International informiert die antragstellende Zertifizierungsstelle über die Ergebnisse. Nur nach einem positiven Ergebnis des Desk-Assessments wird ein Akzeptierungsaudit durchgeführt.

4.2.3. Akzeptierungsaudit

Ein Akzeptierungsaudit ist ausschließlich nach einem positiven Ergebnis des Desk-Assessments möglich. Die Dauer des Akzeptierungsaudits vor Ort beträgt mindestens 1 Tag.

Die Auditfeststellungen werden im von GMP+ International erstellten und überprüften Bericht beschrieben.

Die antragstellende Zertifizierungsstelle kann erst nach der Behebung der Auditfeststellungen akzeptiert werden.

4.2.4. Antragstellende Zertifizierungsstellen, die mit Critical Locations arbeiten

Sofern während des Antragsverfahrens festgestellt wird, dass die Zertifizierungsstelle mit einer oder mehr Critical Location(s) arbeitet, gilt Folgendes:

  • Die Bewertung der Critical Location(s) gehört zum Akzeptierungsverfahren der antragstellenden Zertifizierungsstelle.
  • Für das Akzeptierungsaudit vor Ort bei der Critical Location wird GMP+ International der antragstellenden Zertifizierungsstelle Kosten in Rechnung stellen.
  • Die Akzeptierung der antragstellenden Zertifizierungsstelle kann ausschließlich erfolgen, sofern die Critical Location(s) die entsprechenden Anforderungen aus dem GMP+ Feed Certification scheme erfüllen.

4.2.5. GMP+ Feed Certification scheme License Agreement

Sofern die antragstellende Zertifizierungsstelle die Akzeptierungsanforderungen erfüllt:

  • fertigt GMP+ International für die antragstellende Zertifizierungsstelle ein GMP+ Feed Certification scheme License Agreement (siehe Appendix 8 dieses Dokuments) aus, das unterzeichnet werden muss
  • sendet die Zertifizierungsstelle eines der Originalexemplare nach der Unterzeichnung an GMP+ International zurück. Die Akzeptierung ist vollständig abgerundet, sobald das unterzeichnete und mit einem Datum versehene GMP+ Feed Certification scheme License Agreement vorliegt
  • wird GMP+ International die akzeptierte Zertifizierungsstelle und gegebenenfalls deren Critical Location(s) im öffentlichen Bereich der GMP+-Unternehmensdatenbank mit einer Spezifikation der Anwendungsbereiche, für welche die Akzeptierung gilt, veröffentlichen (siehe Appendix 7).

4.3. Akzeptierungsanforderungen

4.3.1. Akkreditierungsanforderungen

Eine Zertifizierungsstelle und ihre kritische(n) Stelle(n) müssen über ein akkreditiertes Qualitätsmanagementsystem für Lebens-/Futtermittel auf der Grundlage von ISO/IEC17021 und ISO22003-1. Ausschließlich sofern die Zertifizierungsstelle und deren Critical Location(s) nur Binnenschifffahrts- oder Küstenschifffahrtstransporte von Futtermitteln zertifizieren, müssen Sie über ein akkreditiertes Managementsystem gemäß ISO/IEC 17020 verfügen.

4.3.4. Management der Unparteilichkeit

Es gelten die zutreffenden Anforderungen.

ISO/IEC 17021-1:2015

Artikel 5.2

4.3.5. Vertraulichkeit

Es gelten die zutreffenden Anforderungen.

ISO/IEC 17021-1:2015

Artikel 8.4

4.3.6. Haftung und Finanzierung

Es gelten die zutreffenden Anforderungen aus:

ISO/IEC 17021-1:2015

Artikel 5.3

Außerdem gilt Paragraph 12 des GMP+ Feed Certification scheme License Agreement.

4.3.7. Strukturelle Anforderungen

Es gelten die zutreffenden Anforderungen aus:

ISO/IEC 17021-1:2015

Artikel 6

4.3.8. Anforderungen an Ressourcen

4.3.8.1. Kompetenz des Personals

Es gelten die zutreffenden Anforderungen aus:

ISO/IEC 17021-1:2015

Artikel 7.1 bis einschließlich 7.4

ISO 22003-1:2022(E)

Artikel 7.1.1 bis einschließlich 7.1.3

Zusatzanforderungen an den GMP+-Koordinator/stellvertretenden GMP+-Koordinator, GMP+-Auditor, GMP+-Inspektor und GMP+ technical Reviewer sind in Appendix 2 aufgeführt; Zertifizierungsstellen müssen sicherstellen, dass diese Anforderungen erfüllt werden. Die Zertifizierungsstelle muss ihre Entscheidung gemäß Appendix 2 motivieren und dokumentieren und muss während des Zertifizierungsstellen-Audits alle Informationen zur Bewertung bereithalten.

Ein GMP+-Auditor darf erst GMP+-Audits durchführen, wenn der GMP+-Auditor für den betreffenden Anwendungsbereich in der GMP+-Datenbank zugelassen ist.

Die Zertifizierungsstelle muss eine Person als GMP+-Koordinator für die GMP+-Zertifizierung ernennen, die als Kontaktperson für GMP+ International fungiert. Sie kann auch eine Person als stellvertretenden GMP+-Koordinator für diese Funktion ernennen. Ein Zulassungsantrag für einen GMP+-Koordinator und einen stellvertretenden GMP+-Koordinator muss bei GMP+ International mit Hilfe des in Appendix 5 des vorliegenden Dokuments genannten Antragsformulars eingereicht werden.

4.3.8.2. Outsourcing

Es gelten die zutreffenden Anforderungen aus:

ISO/IEC 17021-1:2015

Artikel 7.5

Außerdem gelten die zutreffenden Paragraphen aus dem GMP+ Feed Certification scheme License Agreement.

4.3.8.3. Verantwortlichkeiten des GMP+-Koordinator/stellvertretenden GMP+-Koordinator

Die Verantwortlichkeiten sind:

  • Kontaktperson bei GMP+ International
  • Koordinierung der Examinierung
  • Verantwortlichkeit für den interne Erfahrungsaustausch, ein physischer Erfahrungsaustausch ist mindestens einmal in 2 Jahren verpflichtet. Die Teilnahme muss dokumentiert werden. Der Inhalt des internen Erfahrungsaustauschs muss über eine Präsentation oder ein Protokoll nachgewiesen werden
  • Verantwortlichkeit für die Aktualisierung der GMP+-Unternehmensdatenbank (siehe Appendix 7)
  • Zulassung von GMP+ Auditor, Inspektor und Technical Reviewer.
  • Verantwortlichkeit für die Erteilung einer Reduzierung des Auditzeitaufwands.

Die Zertifizierungsstelle muss für den Fall, dass der GMP+-Koordinator/stellvertretende GMP+-Koordinator Verantwortlichkeiten an eine befugte Person delegiert, ein Verfahren festlegen.

4.3.9. Informationsanforderungen

4.3.9.1. Öffentliche Informationen

Es gelten die zutreffenden Anforderungen aus:

ISO/IEC 17021-1:2015

Artikel 8.1

Beim Abschluss eines GMP+-Zertifizierungsvertrags mit einer antragstellenden Organisation muss die Zertifizierungsstelle und/oder Critical Location unverzüglich die nachstehenden Unternehmensdaten in der GMP+-Unternehmensdatenbank eingeben (siehe Appendix 7):

  • den offiziellen Firmennamen, die Geschäftsadresse des Unternehmens (einschließlich der offiziellen Registriernummer der Industrie- und Handelskammer oder einer ähnlichen formellen Firmenregistrierung), die Postanschrift, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Website, eine Notfallrufnummer des Unternehmens, den Schiffsnamen, die EU-Schiffsnummer und sämtliche sonstigen Informationen im Sinne der GMP+-CR-Dokumente
  • den Betriebsstandort, an dem das Unternehmen seinen Tätigkeiten ausführt
  • im Falle einer Matrixzertifizierung oder einer Zertifizierung eines Zugmaschinen mit Fahrer, die im QM-Handbuch des GMP+ zertifizierten Unternehmens enthalten ist, muss der Hauptstandort in der GMP+- Unternehmensdatenbank registriert und an den Matrixzertifizierungsstandort bzw. Zugmaschinen mit Fahrer gekoppelt werden.
  • Nach einem erfolgreichen Erstzertifizierungsaudits müssen die Zertifizierungsanwendungsbereiche hinzugefügt werden.

Die Zertifizierungsstelle und/oder Critical Location muss GMP+ International (über die GMP+-Datenbank) innerhalb von 2 Wochen über eine Änderung der vorstehenden Unternehmensdaten informieren.

Sofern sich der Firmenname und/oder der Sitz der Zertifizierungsstelle oder ihrer Critical Location ändern oder sofern ein Standort geschlossen wird, ist die Zertifizierungsstelle verpflichtet, GMP+ International darüber 1 Monat zuvor zu informieren.

4.3.9.2. Informationsaustausch zwischen einer Zertifizierungsstelle und ihren Kunden

Es gelten die zutreffenden Anforderungen aus:

ISO/IEC 17021-1:2015

Artikel 8.5.1 und 8.5.2

Die Zertifizierungsstelle muss sämtliche zutreffende Dokumentation bzw. Information zur Zertifizierung während mindestens sechs Jahren aufbewahren.

4.3.10. GMP+ International Harmonisierung

GMP+ International veranstaltet zweimal jährlich ein Harmonisierungstreffen.

Bei jedem Harmonisierungstreffen muss der GMP+-Koordinator oder stellvertretende GMP+-Koordinator der akzeptierten Zertifizierungsstelle anwesend sein. Sofern es für eine Zertifizierungsstelle nicht genug relevante Tagesordnungspunkte gibt, kann GMP+ International eine individuelle Befreiung von der Anwesenheitspflicht beschließen.

Jede Zertifizierungsstelle ist verpflichtet, GMP+ International jährlich rechtzeitig mindestens eine Fallstudie vorzulegen, die während des Harmonisierungstreffens besprochen werden kann.

4.3.11. Verfahren und Dokumente zur GMP+-Zertifizierung

Die Zertifizierungsstelle muss über (ein) aktuelle(s) dokumentierte(s) Verfahren verfügen, in dem/denen die Art und Weise der GMP+-Zertifizierung beschrieben wird (Antrag bis zur Ausstellung des Zertifikats). Die Zertifizierungsstelle muss diese(s) Verfahren im QM-System integriert haben.

Im Falle von Änderungen der Zertifizierungsanforderungen muss die Zertifizierungsstelle diese spätestens am Implementierungsdatum verwirklichen.

5. Compliance-Assessment

5.1. Allgemeines

GMP+ International beaufsichtigt die Einhaltung der in den zutreffenden CR-Dokumenten und F-Dokumenten festgelegten Anforderungen durch die Zertifizierungsstellen.

Die im vorliegenden Dokument festgelegten Kriterien werden für Compliance-Assessments und zur Festlegung von Sanktionen verwendet.

5.2. Compliance-Assessment von Zertifizierungsstellen, Critical Location(s) und GMP+-Auditoren/Inspektoren

Das Compliance-Assessment der Zertifizierungsstellen und Critical Location(s), die GMP+ International ausführt, beinhaltet Folgendes:

5.2.1. Compliance-Desk-Assessment

Das Compliance-Desk-Assessment ist um zu bestimmen, ob die Zertifizierungsstelle und die Critical Location(s) die im GMP+ Feed Certification scheme festgelegten Anforderungen erfüllen.

5.2.2. Compliance-Audits:

Die Compliance-Audits werden auf Risikobasis ausgewählt. Dies gilt nicht für Zertifizierungsstellen-Audits, Critical-Location-Audits und Ad-hoc-Audits.

5.2.2.1. Witness-Audits (WA-Bericht)

GMP+ International beaufsichtigt die GMP+-Auditors/Inspektoren, indem sie deren Arbeitsweise und deren Methode zur Klassifizierung ihrer Non-Conformities während der Durchführung ihres Audits bewerten. Sofern der Auditor von GMP+ International feststellt, dass während des Audits ein Futtermittelsicherheitsrisiko nicht identifiziert worden ist, wird der GMP+-Auditor vor dem Abschlussgespräch vom Auditor von GMP+ International informiert, um das Vorliegen eines Futtermittelsicherheitsrisikos zu bestätigen. Während eines Wiederholungsaudits bzw. einer Wiederholungsinspektion kann GMP+ International beschließen, ein Witness-Audit zu dem betreffenden Auditor/Inspektor durchzuführen.

5.2.2.2. Parallel-Audits (PA-Bericht)

GMP+ International führt bei nach GMP+ zertifizierten Unternehmen Parallel-Audits durch, um die Methode zur Planung, Ausführung und Berichterstattung eines Audits durch die Zertifizierungsstelle zu verifizieren. Das Parallel-Audit erfolgt, nachdem die Zertifizierungsstelle ihr Audit durchgeführt hat. Es gilt das Referenzdokumente zur Beschreibung der Feststellungen für nach GMP+ zertifizierte Unternehmen (Appendix 6.3).

5.2.2.3. CB-Office-Audits (CB-Bericht)

GMP+ International führt bei den Zertifizierungsstellen mindestens einmal jährlich ein Audit durch, um die Implementierung der Anforderungen aus dem GMP+ Feed Certification scheme zu bewerten. Dieses Audit umfasst eine vollständige Überprüfung hinsichtlich sämtlicher Anforderungen. Der Mindestzeitaufwand beträgt einen Tag. Es gilt das Referenzdokument zur Beschreibung von NCRs (Appendix 6.2).

5.2.2.4. Critical-Location(s)-Audit (CL- Bericht)

GMP+ International führt mindestens einmal in 2 Jahren ein Audit der Critical Location(s) durch, um die Implementierung der Anforderungen aus dem GMP+ Feed Certification scheme zu bewerten. Der Mindestzeitaufwand beträgt einen Tag.

5.2.2.5. Non-Critical Location(s) Audit (NCL Bericht)

Auf der Grundlage objektiver Nachweise aus einem CB-Office-Audit kann GMP+ International ein Non-Critical Location-Audit durchführen, um die Implementierung der Anforderungen aus dem GMP+ Feed Certification scheme zu bewerten. Der Mindestzeitaufwand beträgt einen Tag.

5.2.2.6. Ad-hoc-Audit (AH-Bericht)

GMP+ International kann anlässlich einer EWS-Meldung, Beschwerden oder Zwischenfällen bei nach GMP+ zertifizierten Unternehmen Ad-hoc-Audits ausführen. Dieses Audit konzentriert sich auf die spezifischen Themen der EWS-Meldung, Beschwerden oder Zwischenfälle. Trotzdem können dabei alle Anforderungen des GMP+ Feed Certification scheme bewertet werden.

5.2.3. Analyse

5.2.3.1. Retrospektive Analyse

Retrospektive Analyse des nach GMP+ zertifizierten Unternehmens bzw. GMP+-Auditors, die aufgrund spezieller Ereignisse und auf nicht regelmäßiger Grundlage erfolgt:

a. Retrospektive Analyse des Zertifizierungsverfahrens (RAC-Bericht)

Es handelt sich um eine Analyse der Berichte zu allen Zertifizierungsaudits und, sofern verfügbar, auch zu den Compliance-Audits, die in den vergangenen 36 Monaten bei einem bestimmten Unternehmen durchgeführt worden sind.

b. Retrospektive Analyse eines GMP+-Auditors (RAA-Bericht)

Es handelt sich um eine Analyse der Berichte zu allen von einem bestimmten GMP+-Auditor durchgeführten Zertifizierungsaudits für eine Reihe von GMP+ International festzulegenden Berichte, die sich auf einen oder mehr zutreffende Anwendungsbereiche beziehen.

5.2.3.2. Overall Analysis

Overall Analysis der Zertifizierungsleistung (OA-Bericht).

Es handelt sich um eine jährliche Analyse der Leistung einer Zertifizierungsstelle während der letzten drei Kalenderjahre auf der Grundlage mindestens folgender Parameter:

  1. Festgestellte Non-conformities je GMP+-Auditor
  2. Feststellungen/NCRs aus GMP+-Compliance-Audits
  3. Teilnahme an und Eingaben für Harmonisierungstreffen
  4. Prüfungsergebnisse von GMP+-Auditoren
  5. Compliance-Assessment der Critical Location(s), sofern zutreffend.

Das Endergebnis der Overall Analysis kann zu einem zusätzlichen Compliance-Assessment der Zertifizierungsstelle und/oder Critical Location(s) führen. Die Kosten für das zusätzliche Compliance-Assessment können der Zertifizierungsstelle in Rechnung gestellt werden. Sofern GMP+ International eine Maßnahmeplan bzw. ein Verbesserungsplan fordert, ist die Zertifizierungsstelle verpflichtet, eine solche Maßnahmeplan bzw. einen solchen Verbesserungsplan innerhalb der von GMP+ International erbetenen Frist einzusenden.

5.2.4. Prüfung

Die Prüfung von GMP+-Auditoren, technical Reviewers und Inspektoren ist ein Instrument zur Messung des Fachwissens und Wissensanwendung der GMP+-Auditoren, technical Reviewers und Inspektoren gemäß den Anforderungen des GMP+ Feed Certification scheme einschließlich der Klassifizierung von Non-conformities.

5.2.5. Bewertung der Berichte

Auf der Grundlage willkürlicher Stichproben bewertet GMP+ International den GMP+-Auditbericht bzw. die Checkliste zu den Audits, welche die Zertifizierungsstellen im Rahmen des GMP+ Feed Certification scheme durchgeführt haben. Die Zertifizierungsstelle muss die Informationen sofort auf entsprechende Aufforderung hin zur Verfügung stellen.

5.3. Feststellung und Aufzeichnung der Non-conformities

Ergänzend zu den Paragraphen 5.2.1, 5.2.2, 5.2.3.1 und 5.2.5 aus Appendix 6 gilt Folgendes:

Nachdem GMP+ International das Compliance-Assessment ausgeführt hat, erstellt der Auditor von GMP+ International die NCRs und übermittelt er diese dem GMP+-Koordinator und/oder dem stellvertretenden GMP+-Koordinator der Zertifizierungsstelle. GMP+ International ist dafür verantwortlich, dass die festgestellten NCRs gerechtfertigt und ordentlich klassifiziert werden. Während des Critical-Location-Audits festgestellte Non-conformities werden immer der verantwortlichen Zertifizierungsstelle übermittelt.

NCRs können nur aufgehoben werden, wenn die betreffende Zertifizierungsstelle eine Ursachenanalyse durchführt und Korrekturmaßnahmen und/oder Vorbeugungsmaßnahmen ergreift. Erforderlichenfalls muss die betreffende Zertifizierungsstelle GMP+ International objektive Beweise vorlegen.

GMP+ International bezeichnet diese Maßnahmen als den Corrective Action Report (im Folgenden als CAR bezeichnet).

Minor und/oder Major Non-conformities:

Der Auditor von GMP+ International und der (technical) Reviewer von GMP+ International sind für die Vervollständigung des Compliance-Berichts, die Beurteilung des/der CAR(s) und die Aufhebung des/der NCR(s) verantwortlich.

Critical Non-conformities:

GMP+ International ist für das Treffen der Entscheidung zur Aufhebung und/oder Herauf- oder Herabstufung der NCR(s) und für die Festlegung des endgültiges Assessment-Reports verantwortlich.

5.4. Berichterstattung

Für alle in Paragraph 5.2 genannten Bewertungen (außer der Bewertung aus Paragraph 5.2.4) wird der Zertifizierungsstelle ein Bericht in der englischen Sprache übermittelt. Außerdem kann der Compliance-Report für alle in Paragraph 5.2 genannten Audittypen (außer dem Audittyp aus Paragraph 5.2.4) auch in der deutschen oder niederländischen Sprache an die Zertifizierungsstelle übermittelt werden.

5.5. Maßnahmen und Sanktionen

Sofern GMP+ International feststellt, dass eine Zertifizierungsstelle die Anforderungen und Verpflichtungen aus dem GMP+ Feed Certification scheme oder dem GMP+ Feed Certification scheme Licence Agreement, nicht erfüllt, wird sie der Zertifizierungsstelle eine der nachstehend zu Buchstabe a. bis e. genannten Maßnahmen oder Sanktionen auferlegen. Die Zertifizierungsstelle wird erforderlichenfalls über ein offizielles Schreiben informiert.

  1. eine Frist, innerhalb derer die Zertifizierungsstelle / Critical Location die Anforderungen aus dem GMP+ Feed Certification scheme erfüllen muss, und die Aufforderung an die Zertifizierungsstelle, innerhalb einer festgelegten Frist einen Corrective Action Report vorzulegen;
  2. dass das GMP+ Feed Certification scheme Licence Agreement mit der Zertifizierungsstelle nicht verlängert wird;
  3. dass das GMP+ Feed Certification scheme Licence Agreement für einen Zeitraum von höchstens 3 Monaten ausgesetzt wird, wodurch es für die Critical Location, Non-Critical Location und Outsourcing Party automatisch nicht gestattet ist, während die gleiche Periode GMP+-Tätigkeiten durchzuführen;
  4. dass das GMP+ Feed Certification scheme Licence Agreement möglicherweise nach der Aussetzung beendet wird, wodurch die Critical Location, Non-Critical Location und Outsourcing Party automatisch keine GMP+-Aktivitäten mehr durchführen dürfen;
  5. dass die zu den Buchstaben b, c und d genannte Nichtverlängerung, Aussetzung und Beendigung veröffentlicht wird.

Während einer Aussetzung im Sinne von Buchstabe c. muss die Zertifizierungsstelle sicherstellen, dass alle ihre Verpflichtungen im Rahmen des GMP+ Feed Certification scheme von einer anderen nach GMP+ akzeptierten Zertifizierungsstelle übernommen werden.

Infolge der Nichtverlängerung/Beendigung im Sinne der Buchstaben b. und d. wird die betreffende Zertifizierungsstelle für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr von der Teilnahme am GMP+ Feed Certification scheme ausgeschlossen. GMP+ International informiert die beteiligten nach GMP+ zertifizierten Unternehmen.

Appendix 1: Antragsformular zur Akzeptierung einer Zertifizierungsstelle

Verwenden Sie für die Beantragung das auf der Website von GMP+ International veröffentlichte Antragsformular.

Appendix 2: Kompetenz des Personals

Appendix 2.1 GMP+ Auditor FSA

Stellung: GMP+ Auditor FSA


Anwärter

Zugelassen

Ausbildung

  • Relevante Ausbildung im Bereich Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit/ Technologie, Logistik oder Transport mindestens auf Bachelor Niveau oder ein gleichwertiges Erfahrungsniveau.
  • Für den Anwendungsbereich Laboruntersuchungen und Registrierte Labore, relevante Laborausbildung mindestens auf Bachelor- oder gleichwertigem Niveau oder mindestens ein gleichwertiges Erfahrungsniveau.

Siehe Anwärter

Kenntnisse

  • HACCP (gemäß ISO22003, letzte Version) einschließlich Präventivprogramme (PRPs); und
  • Prinzipien von Food Safety Management Systems; und
  • Futtermittelgesetzgebung.


Außerdem:

  • Für den Anwendungsbereich Herstellung von und/oder Handel mit Zusatzstoffen nachweisliche Kenntnisse von relevanten chemischen Prozessen.
  • Für die Anwendungsbereiche Laboruntersuchungen und Registrierte Labore Kenntnisse im Bereich der Bewertung von Laboruntersuchungen*.

Siehe Anwärter

Auditfertigkeiten

  • Schulung zum Lead-Assessor oder FSSC-Lead-Assessor (mindestens 40 Stunden, IRCA-Anerkennung oder nachweislich gleichwertig)
  • effektive Befragungsfertigkeiten

Siehe Anwärter

Auditerfahrung

  • Mindestens 3 Vor-Ort-Audits als Beobachter für den/die zutreffenden GMP+-Anwendungsbereich(e) (es gelten die Freistellungen aus Appendix 3.1) oder für gleichwertige Zertifizierungssysteme im Sinne von GMP+ TS1.2 Beschaffung sind anwendbar.

und

  • Option 1: mindestens 5 unabhängige Vor-Ort-Audits, die als Lead-Auditor für gleichwertige Zertifizierungssysteme im Sinne von GMP+ TS1.2 Beschaffung oder Systeme im Sinne von Appendix 2 von CR2.0.
  • Option 2: mindestens 2 Vor-Ort-Witness-Audits mit Beisein eines nach GMP+ akzeptierten Auditors. Die Zertifizierungsstelle muss die Kompetenzen des begleitenden nach GMP+ akzeptierten Auditors festlegen und dokumentieren.
  • Mindestens 5 Audits je Anwendungsbereich pro Jahr, für den der Auditor zugelassen ist, es gilt Appendix 3.1 und/oder 3.2 oder gleichwertige Certification schemes wie die in GMP+ TS1.2 „Beschaffung“ festgelegten schemes sind anwendbar.
  • Sofern die erste Anforderung nicht erfüllt werden kann, führt ein Vor-Ort-Witness-Audits zugelassener GMP+ Auditor. Die Zertifizierungsstelle muss die Kompetenzen des begleitenden nach GMP+ akzeptierten Auditors festlegen und dokumentieren. Die Zertifizierungsstelle begründet und dokumentiert ihre Entscheidung.

Berufserfahrung

  • Berufserfahrung in der Futtermittel- oder Lebensmittelwirtschaft in einer relevanten Funktion (beispielsweise Qualitätssicherung, Produktion, Beratung zu Feed Safety Management Systems).
  • Für die Anwendungsbereiche Laboruntersuchungen und Registrierte Labore mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im entsprechenden Arbeitsbereich*


Ausnahme:

  • Für den Anwendungsbereich Befrachtung mit Futtermitteln: Nachweisliche Kenntnisse im Transportwesen. Diese Kenntnisse sind über die nachweisliche Absolvierung einer internen Schulung oder einer externen oder nachweisliche Erfahrung in der Durchführung von Audits oder Kontrollen bei einschlägigen Unternehmen erlangt worden.

Siehe Anwärter

Interner Erfahrungsaustausch

Jeder GMP+-Auditor-Anwärter muss nachweislich eine erstmalige Schulung in Bezug auf den/die betreffenden Anwendungsbereich(e) absolviert haben.



  • Für jeden zugelassenen Anwendungsbereich muss der Auditor pro Kalenderjahr einen Erfahrungsaustausch von mindestens 8 und höchstens 24 Stunden beiwohnen, der von einer Zertifizierungsstelle veranstaltet wird.
  • Es gelten gleichwertige Zertifizierungssysteme im Sinne von TS1.2 Beschaffung und/oder Appendix 3.1 und/oder 3.2.

Prüfung

Erfolgreiche Absolvierung der entsprechenden Prüfungen.

Es gelten die GMP+-Prüfungsvorschriften und Appendix 3.1.

Siehe Anwärter

* gilt auch für den Technischen Experten

Appendix 2.2 GMP+ Auditor FRA

Stellung: GMP+ Auditor FRA


Anwärter

Zugelassen

Ausbildung

  • Relevante Ausbildung im Bereich Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit/ Technologie, Logistik oder Transport mindestens auf Bachelor Niveau oder ein gleichwertiges Erfahrungsniveau.

Siehe Anwärter

Kenntnisse

Kenntnisse und Fertigkeiten in Bezug auf Methoden und Techniken, welche sich auf die Bewertung von:

  • des FSMS;
  • supply chain models (Lieferkettenmodelle) (im Sinne der Beschreibung in Abschnitt 5 von R5.0), and;
  • der Rückverfolgbarkeit in der Herstellungskette.


Für Audits von MI5.1, MI5.2, MI5.3 und MI5.6 muss der GMP+-Auditor:

  • erfolgreich die von RTRS genehmigte Schulung von mindestens 4 Stunden absolviert haben, oder
  • eine FRA-Schulung1 für MI5.1, MI5.2, MI 5.3 und MI5.6 von mindestens 4 Stunden absolviert haben.


Zum Auditieren von MI5.4 GMO Controlled muss der GMP+-Auditor über:

  • ein gültiges VLOG „Ohne Gentechnik“-Schulungszeugnis verfügen, oder:
  • eine FRA-Schulung1 von mindestens 8 Stunden für MI5.4 mit den in der Schulung für VLOG “Ohne Gentechnik” enthaltenen Inhalten.


Die FRA-Schulung muss mindestens alle Themen enthalten, die in der FRA-Schulung enthalten waren, die in der Vergangenheit von GMP+ International gegeben worden sind: - „GMP+ FRA“- Zertifizierung,

  • FRMS (R5.0),
  • MI-Dokumente, und:
  • Zertifizierung in der Praxis & Fallstudien.


Siehe Anwärter

Auditfertigkeiten

  • Schulung zum Lead-Assessor oder FSSC-Lead-Assessor (mindestens 40 Stunden, IRCA-Anerkennung oder nachweislich gleichwertig)
  • effektive Befragungsfertigkeiten


Siehe Anwärter

Auditerfahrung

  • Mindestens 3 Vor-Ort-Audits als Beobachter für den/die zutreffenden GMP+-Anwendungsbereich(e) oder für gleichwertige Zertifizierungssysteme im Sinne von GMP+ TS1.2 Beschaffung und/oder Appendix 3.2 sind anwendbar.

und

  • Option 1: mindestens 5 unabhängige Vor-Ort-Audits, die als Lead-Auditor für gleichwertige Zertifizierungssysteme im Sinne von GMP+ TS1.2 Beschaffung oder Systeme im Sinne von Appendix 2 von CR2.0, oder:
  • Option 2: mindestens 2 Vor-Ort-Witness-Audits mit Beisein eines nach GMP+ akzeptierten Auditors. Die Zertifizierungsstelle muss die Kompetenzen des begleitenden nach GMP+ akzeptierten Auditors festlegen und dokumentieren
  • Mindestens 5 Audits je Anwendungsbereich pro Jahr, für den der Auditor zugelassen ist, es gilt Appendix 3.1 und/oder 3.2 oder gleichwertige Certification schemes wie die in GMP+ TS 1.2 „Beschaffung“ festgelegten schemes sind anwendbar.
  • Sofern die erste Anforderung nicht erfüllt werden kann, führt ein Vor-Ort-Witness-Audtis zugelassener GMP+ Auditor. Die Zertifizierungsstelle muss die Kompetenzen des begleitenden nach GMP+ akzeptierten Auditors festlegen und dokumentieren. Die Zertifizierungsstelle begründet und dokumentiert ihre Entscheidung.

Berufserfahrung

  • Berufserfahrung in der Futtermittel- oder Lebensmittelwirtschaft in einer relevanten Funktion (beispielsweise Qualitätssicherung, Produktion, Beratung zu Feed Safety Management Systems).

Siehe Anwärter

Interner Erfahrungsaustausch

Jeder GMP+-Auditor-Anwärter muss nachweislich eine erstmalige Schulung in Bezug auf den/die betreffenden Anwendungsbereich(e) absolviert haben. Siehe „Kenntnisse“.

  • Für jeden zugelassenen Anwendungsbereich muss der Auditor pro Kalenderjahr einen Erfahrungsaustausch von mindestens 8 und höchstens 24 Stunden beiwohnen, der von einer Zertifizierungsstelle veranstaltet wird.
  • Es gelten gleichwertige Zertifizierungssysteme im Sinne von TS1.2 Beschaffung und/oder Appendix 3.2.

Prüfung

Nicht zutreffend

Nicht zutreffend

1 Anforderungen an den Trainer:

Der Trainer muss über ein Zeugnis der FRA-Schulung verfügen, die in der Vergangenheit von GMP+ International gegeben worden ist, und/oder der Trainer hat die „RTRS endorsed“-Schulung (MI5.1, MI5.2, MI5.3 und MI5.6) erfolgreich absolviert und/oder muss immer im Besitz eines gültigen VLOG „Ohne Gentechnik“-Schulungszeugnisses sein (MI5.4).

  • Der Trainer muss eine Lead-Assessor-Schulung von 40 Stunden absolviert haben (mit IRCA-Anerkennung oder gleichwertig).
  • Der Trainer muss Erfahrung haben mit mindestens 5 FRA-Audits. während der letzten 12 Monate.
  • Der Trainer muss Erfahrung als Trainer haben.

Appendix 2.3 GMP+ Technical Reviewer FSA/FRA

Stellung: GMP+Technical Reviewer FSA/FRA


Anwärter

Zugelassen

Ausbildung

  • Relevante Ausbildung im Bereich Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit/ Technologie, Logistik oder Transport mindestens auf Bachelor Niveau oder ein gleichwertiges Erfahrungsniveau
  • Für den Anwendungsbereich Laboruntersuchungen und Registrierte Labore, relevante Laborausbildung mindestens auf Bachelor- oder gleichwertigem Niveau oder mindestens ein gleichwertiges Erfahrungsniveau.

Siehe Anwärter

Kenntnisse

  • HACCP (gemäß ISO22003 letzte Version) einschließlich Präventivprogramme (PRPs); und
  • Prinzipien von Food Safety Management Systems; und
  • Futtermittelgesetzgebung.


Ergänzend zu FSA:

  • für den Anwendungsbereich Herstellung von und/oder Handel mit Zusatzstoffen nachweisliche Kenntnisse von relevanten chemischen Prozessen.
  • für die Anwendungsbereiche Laboruntersuchungen und Registrierte Labore Kenntnisse im Bereich der Bewertung von Laboruntersuchungen.


Ergänzend zu FRA:

  • Kenntnisse und Fertigkeiten in Bezug auf Methoden und Techniken, welche sich auf die Bewertung von:
  • der FSMS Bewertung,
  • supply chain models (von Lieferkettenmodellen) (im Sinne von Abschnitt 5 von R5.0), und;
  • Rückverfolgbarkeit in der Herstellungskette.

Siehe Anwärter

Auditfertigkeiten

Schulung zum Lead-Assessor oder FSSC-Lead-Assessor (mindestens 40 Stunden, IRCA-Anerkennung oder nachweislich gleichwertig) Gilt nicht für die Berichtsprüfung zu TS3.3 Binnen- und Küstenschifffahrtstransporten von Futtermitteln

Siehe Anwärter

Review-/Auditerfahrung

  • Erfahrung mit der Prüfung von mindestens 10 Auditberichten / Inspektionschecklisten für den betreffenden Anwendungsbereich für GMP+ oder ein gleichwertiges System (im Sinne von TS1.2 „Beschaffung“), oder
  • Durchführung/ Beobachtung von mindestens 3 Vor-Ort-Audits/Inspektionen für den betreffenden Anwendungsbereich für GMP+ oder ein gleichwertiges System (im Sinne von TS1.2 „Beschaffung“).

Durchführung/Beobachtung von mindestens 5 Audits je Anwendungsbereich pro Jahr, für den der technical Reviewer zugelassen ist, oder Prüfung von 5 Berichten / Inspektionschecklisten für den betreffenden Anwendungsbereich.

Berufserfahrung

  • Arbeitserfahrung in der Futtermittel- oder Lebensmittelwirtschaft in einer relevanten Funktion (beispielsweise Qualitätssicherung, Produktion, Beratung zu Feed Safety Management Systems).
  • Für die Anwendungsbereiche Laboruntersuchungen und Registrierte Labore mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im entsprechenden Arbeitsbereich.


Ausnahme:

  • Für den Anwendungsbereich Befrachtung mit Futtermitteln: Nachweisliche Kenntnisse im Transportwesen. Diese Kenntnisse sind über die nachweisliche Absolvierung einer internen oder externen Schulung oder nachweisliche Erfahrung in der Durchführung von Audits oder Kontrollen bei einschlägigen Unternehmen erlangt worden.

Siehe Anwärter

Interner Erfahrungsaustausch

Jeder Technical-Reviewer-Anwärter für GMP+ muss nachweislich eine erstmalige Schulung in Bezug auf den/die betreffenden Anwendungsbereich(e) absolviert haben.


  • Für jeden zugelassenen Anwendungsbereich muss der GMP+ technical Reviewer pro Kalenderjahr einen Erfahrungsaustausch von mindestens 8 und höchstens 24 Stunden beiwohnen, der von einer Zertifizierungsstelle veranstaltet wird.
  • Es gelten gleichwertige Zertifizierungssysteme im Sinne von TS1.2 „Beschaffung“ und/oder Appendix 3.1 und/oder 3.2.

Prüfung

Erfolgreiche Absolvierung der entsprechenden Prüfungen.

Es gelten die GMP+-Prüfungsordnung und Appendix 3.1.

Siehe Anwärter

Appendix 2.4 GMP+-Inspektor

Stellung: GMP+-Inspektor


Anwärter

Zugelassen

Ausbildung

Erfolgreich absolvierte Ausbildung an einer mittleren berufsbildenden Schule oder mindestens ein gleichwertiges Erfahrungsniveau.

Siehe Anwärter

Kenntnisse

  • HACCP (gemäß ISO/TS22003 letzte Version) einschließlich Präventivprogramme (PRPs); und
  • Prinzipien von Food Safety Management Systems; und
  • Futtermittelgesetzgebung.

Siehe Anwärter

Inspektionserfahrung

  • Mindestens 3 Vor-Ort-Inspektionen als Beobachter für den relevanten Anwendungsbereich und/oder im Sinne von GMP+ TS1.2 „Beschaffung“sind anwendbar.



Mindestens 5 Vor-Ort-Inspektionen pro Jahr

  • Es gelten gleichwertige Zertifizierungssysteme im Sinne von TS1.2 „Beschaffung“
  • Sofern die erste Vor-Ort-Anforderung nicht erfüllt werden kann, führt ein zugelassener Inspektor der Zertifizierungsstelle, der für den betreffenden Anwendungsbereich zugelassen ist und die erste Anforderung erfüllt, je Anwendungsbereich eine (1) Witness-Inspektion durch. Die Zertifizierungsstelle begründet und dokumentiert ihre Entscheidung.

Berufserfahrung

Berufserfahrung in der Futtermittel- oder Lebensmittelwirtschaft in einer relevanten Funktion (beispielsweise Durchführung einer LCI).

Siehe Anwärter

Interner Erfahrungsaustausch

Jeder Inspektor-Anwärter muss nachweislich eine erstmalige Schulung absolviert haben.

Jeder Inspektor wohnt je Kalenderjahr mindestens 8 Stunden einen internen Erfahrungsaustausch bei, der von der Zertifizierungsstelle veranstaltet wird.

Prüfung

Erfolgreiche Absolvierung der entsprechenden Prüfungen.

Es gelten die GMP+-Prüfungsordnung.

Siehe Anwärter

Appendix 2.5 GMP+-Koordinator

Stellung: GMP+-Koordinator, der keine GMP+-Audits durchführt


Anwärter

Zugelassen

Ausbildung

Bachelor-Zeugnis oder mindestens gleichwertiges Erfahrungsniveau.

Siehe Anwärter

Kenntnisse

  • HACCP (gemäß ISO22003 letzte Version) einschließlich Präventivprogramme (PRPs); und
  • Prinzipien von Food Safety Management Systems; und
  • Futtermittelgesetzgebung.
  • englische Sprachkenntnisse

Siehe Anwärter

Auditfertigkeiten

Schulung zum Lead-Assessor oder FSSC-Lead-Assessor (mindestens 40 Stunden, IRCA-Anerkennung oder nachweislich gleichwertig)

Siehe Anwärter

Auditerfahrung

Es müssen 7 GMP+-Vor-Ort-Audits oder Inspektionen durchgeführt und/oder als Beobachter beigewohnt werden, es gelten außerdem Audits für Zertifizierungssysteme im Sinne von GMP+ TS1.2 Beschaffung.

Pro 24 Monate müssen 7 GMP+-Audits /Inspektionen durchgeführt und/oder als Beobachter beigewohnt werden, es gelten außerdem Audits für Zertifizierungssysteme im Sinne von GMP+ TS1.2 „Beschaffung“.

Berufserfahrung

Berufserfahrung in der Futtermittel- oder Lebensmittelwirtschaft in einer relevanten Funktion (beispielsweise Qualitätssicherung, Produktion, Beratung zu Feed Safety Management Systems, Labor).

Siehe Anwärter

Interner Erfahrungsaustausch

Jeder Koordinator/stellvertretende Koordinator muss nachweislich eine erstmalige Schulung absolviert haben.

Der Koordinator stellvertretende Koordinator muss pro Kalenderjahr je nach der Anzahl Anwendungsbereiche, für welche die betreffende Zertifizierungsstelle akzeptiert ist, einen Erfahrungsaustausch von mindestens 8 und höchstens 24 Stunden beiwohnen. Diese Schulung kann an keine andere Person delegiert werden.

Prüfung

Nicht zutreffend

Nicht zutreffend

Appendix 3: Tabelle mit Befreiungen

In dieser Tabelle sind die Befreiungen in Bezug auf die Prüfung, Zulassung und interne Harmonisierung angegeben. Jeder GMP+-Anwendungsbereich, der oben in der Tabelle steht, ist mit dem zutreffenden Anwendungsbereich in der linken Spalte verbunden, der mit einem X markiert ist. Die Tabelle gilt nicht umgekehrt.

Appendix 3.1 Tabelle mit Befreiungen von der Prüfung, Zulassung und interne Harmonisierung


Herstellung von Misch-futter-mitteln

Herstellung von Vor-

mischungen

Herstellung von Zusatz-stoffen

Herstellung von Einzel-futter-mitteln

Handel mit Futter-mitteln

Lagerung und Umschlag von Futter-mitteln

Straßen-transport von Futter-mitteln

Befrachtung

Straßen-transport von Futter-mitteln & Befrachtung

Laborunter-suchungen

Herstellung von Mischfuttermitteln - Heimtierfuttermittel

Herstellung von Mischfuttermitteln - GMO Controlled

X










Herstellung von Vormischungen - GMO Controlled


X









Herstellung von Zusatzstoffen - GMO Controlled



X








Herstellung von Einzelfuttermitteln - Heimtierfuttermittel

Herstellung von Einzelfuttermitteln - GMO Controlled




X







Handel mit Futtermitteln

X

X

X

X







Handel mit Futtermitteln - Heimtierfuttermittel

Handel an viehhaltende Betriebe

Handel mit Futtermitteln - GMO Controlled

X

X

X

X

X






Lagerung und Umschlag von Futtermitteln

X

X

X

X







Lagerung und Umschlag von Futtermitteln - GMO Controlled

X

X

X

X


X





Straßentransport von Futtermitteln - GMO Controlled







X




Befrachtung bei Küstenschifffahrtstransporten

Befrachtung bei Binnenschifffahrtstransporten

Befrachtung bei Seeschifffahrtstransporten

Befrachtung bei Schienentransporten








X



Befrachtung bei Straßentransporten







X




Antibiotikafreie Produktionslinie(n)

X

X

X

X







Antibiotikafreier Produktionssstandort

X

X

X

X







Carbon footprint of feed (CO2-Bilanz)

X

X

X

X







Dioxinüberwachung in Legehennenfutter

X










QM-Milch

X

X

X

X

X






RTRS Mass Balance

X

X

X

X

X






RTRS Segregation

X

X

X

X

X






Nachhaltiges Milchviehfutter

X




X






Herstellung von und Handel mit nachhaltigen Futtermitteln

X

X

X

X

X






Nachhaltiges Schweine- & Geflügelfutter

X




X






Registriertes Labor










X

Schienentransport von Futtermitteln









X


Appendix 3.2 Tabelle mit Befreiungen in Bezug auf den Auditturnus

Bezüglich des Erhalts einer Zulassung für einen Auditor / Technical Reviewer / Inspektor werden hinsichtlich der Anforderung von mindestens 5 Audits pro Jahr und pro Anwendungsbereich die Audits / Berichtsprüfungen / Inspektionen, die bei den betreffenden Unternehmen der anerkannten Zertifikate im Sinne von TS1.2 Beschaffung stattfinden, berücksichtigt. Ergänzend kann auch die nachstehende Tabelle Anwendung finden.

Ein Audit für

gilt auch als ein Audit für:

GMP+-Anwendungsbereich

  • Herstellung von Mischfuttermitteln

GMP+-Anwendungsbereich

  • Herstellung von Mischfuttermitteln
  • Herstellung von Vormischungen
  • Herstellung von Zusatzstoffen
  • Herstellung von Einzelfuttermitteln

GMP+-Anwendungsbereich

  • Herstellung von Vormischungen


GMP+-Anwendungsbereich

  • Herstellung von Mischfuttermitteln
  • Herstellung von Vormischungen
  • Herstellung von Zusatzstoffen
  • Herstellung von Einzelfuttermitteln

GMP+ Anwendungsbereich :

  • Befrachtung von Küstenschifffahrtstransporten


GMP+ Anwendungsbereich :

  • Befrachtung von Binnenschifffahrtstransporten
  • Befrachtung von Seeschifffahrtstransporten
  • Befrachtung von Schienentransporten

GMP+ Anwendungsbereich :

  • Befrachtung von Binnenschifffahrtstransporten


GMP+ Anwendungsbereich :

  • Befrachtung von Küstenschifffahrtstransporten
  • Befrachtung von Seeschifffahrtstransporten
  • - Befrachtung von Schienentransporten

GMP+ Anwendungsbereich :

  • Befrachtung von Seeschifffahrtstransporten


GMP+ Anwendungsbereich :

  • Befrachtung von Küstenschifffahrtstransporten
  • Befrachtung von Binnenschifffahrtstransporten
  • Befrachtung von Schienentransporten

GMP+ Anwendungsbereich :

  • Befrachtung von Schienentransporten


GMP+ Anwendungsbereich :

  • Befrachtung von Küstenschifffahrtstransporten
  • Befrachtung von Binnenschifffahrtstransporten
  • Befrachtung von Seeschifffahrtstransporten

GMP+-Anwendungsbereich

  • Herstellung von Zusatzstoffen


GMP+-Anwendungsbereich

  • Herstellung von Mischfuttermitteln
  • Herstellung von Vormischungen
  • Herstellung von Zusatzstoffen
  • Herstellung von Einzelfuttermitteln

VLOG – ‘Ohne Gentechnik’

Produktions und Zertifizierungs-

Standard


GMP+-Anwendungsbereich

  • Herstellung von Mischfuttermitteln - GMO Controlled
  • Herstellung von Einzelfuttermitteln - GMO Controlled
  • Herstellung von Vormischungen - GMO Controlled
  • Herstellung von Zusatzstoffen - GMO Controlled
  • Handel mit Futtermitteln - GMO Controlled
  • Lagerung und Umschlag von Futtermitteln - GMO Controlled
  • Straßentransport von Futtermitteln - GMO Controlled

OQUALIM-STNO Technical Platform “GMO free fed”

GMP+-Anwendungsbereich

  • Herstellung von Mischfuttermitteln - GMO Controlled
  • Herstellung von Einzelfuttermitteln - GMO Controlled

Hinweis: Die Anwendungsbereiche in der linken Spalte dieser Tabelle gelten auch für die Anwendungsbereiche in der rechten Spalte, aber nicht umgekehrt.

Appendix 4: Verfahren zur Akzeptierung und Bewertung von Zertifizierungsstellen

Appendix 5: Antragsformular für Koordinatoren/stellvertretende Koordinatorenim Rahmen des GMP+ Feed Certification scheme

Verwenden Sie für die Beantragung das auf der Website von GMP+ International veröffentlichte Antragsformular.

Appendix 6: Bewertungskriterien

Appendix 6.1 Bewertungskriterien und Sanktionen

Non-conformities müssen auf folgender Grundlage klassifiziert werden:

  • die allgemeinen Bewertungskriterien im Sinne des vorliegenden Appendix.
  • Es müssen mindestens die genannten Sanktionen auferlegt werden. GMP+ International darf strengere Sanktionen auferlegen.

Die CARs müssen GMP+ International spätestens zwei Wochen vor der Frist zugeschickt werden. GMP+ International ist für das Treffen der Entscheidung verantwortlich, ob die Non-conformities aufgehoben werden.

Klassifizierung: Minor Non-conformity

Beschreibung

Konsequenz

Frist zur Behebung

Zertifizierungsstellen


  • Ein Element/Paragraph aus dem GMP+ Feed Certification scheme bzw. der Gesetzgebung wird im QM-System unzureichend beschrieben und/oder unzureichend in das QM-System implementiert.
  • Nichterfüllung von Anforderungen von GMP+ International (Einzelfall), während die Qualität der Audits nicht negativ beeinflusst wird.


< 5 Non-conformities

Erfüllung der Akzeptierungsanforderugen

Innerhalb von höchstens 6 Monaten (Entscheidung durch GMP+ Int.)

≥5 Non-conformities

Nichterfüllung der Akzeptierungsanforderungen

Innerhalb von 10 Wochen

Klassifizierung: Major Non-conformity

Beschreibung

Konsequenz

Frist zur Behebung

Zertifizierungsstellen


  • Eine frühere Minor Non-conformity kann nicht innerhalb der Frist behoben werden.
  • Strukturelle Minor Non-conformity, und die Qualität des Audits wird nicht negativ beeinflusst.
  • Ein Element/Paragraph aus dem GMP+ Feed Certification scheme bzw. der Gesetzgebung wird im QM-System unzureichend beschrieben und/oder unzureichend in das QM-System implementiert.
  • Nichterfüllung von Anforderungen von GMP+ International (struktureller Charakter), und die Qualität der Audits wird nicht negativ beeinflusst.

Nichterfüllung der Akzeptierungsanforderungen

Innerhalb von 6 Wochen

Klassifizierung: Critical Non-conformity:

Beschreibung

Konsequenz

Frist zur Behebung

Zertifizierungsstellen


  • Eine frühere Major Non-conformity kann nicht innerhalb der Frist behoben werden.
  • Strukturelle Major Non-conformity (innerhalb von zwei Jahren) und die Qualität des Audits kann negativ beeinflusst werden.
  • Nichterfüllung der Anforderungen von GMP+ International (struktureller Charakter).
  • Ein Element/Paragraph aus dem GMP+ Feed Certification scheme bzw. der Gesetzgebung wird im QM-System unzureichend beschrieben und/oder unzureichend in das QM-System implementiert und die Qualität des Audits wird negativ beeinflusst.

Niveau 1: Die GMP+-Akzeptierung kann ausschließlich fortgesetzt werden, wenn die NCR aufgehoben wird.

Innerhalb von 1 Woche

Niveau 2: Die GMP+-Akzeptierung wird für höchstens 3 Monate ausgesetzt.

Niveau 3: Die GMP+-Akzeptierung wird beendet.

Zertifizierungsstellen


  • Nach billigem Ermessen ist davon auszugehen, dass grobe Fahrlässigkeit, betrügerische Handlungen oder wirtschaftliche Fehlleistungen vorliegen.
  • Es wird nicht an (der Planung/Durchführung von) Compliance-Audits von GMP+ International mitgewirkt.

Niveau 1: Die GMP+-Akzeptierung wird für höchstens 3 Monate ausgesetzt.

Niveau 2: Die GMP+-Akzeptierung wird beendet.

Appendix 6.2 Referenzdokument zur Beschreibung von NCRs für nach GMP+ akzeptierte Zertifizierungsstellen

Art.Nr.

Alte C- Dokumente

Art. Nr. CR- Dokumente

Ref. Nr.

NCR’s CB audits / Compliance Desk Assessment / Report assessment / Retrospective analysis




GENERAL

2.7/2.9 C6

CR2.0 § 5.2.2/5.2.4 (C6 § 2.7/2.9)

1.0

Bewertung von EWS-Dossiers

2.9 A5

CR § 1.0 / Appendix 8.1 §2.9 (A5 § 2.9)

1.1

Bewertung von Verträgen/SLA mit Critical/Non-Critical Locations und/oder der Outsourcing Party

3.8 C10

CR1.0 § 4.3.9 (C10 § 3.8)

1.2

Nichtbeachtung der internen Verfahren der ZertStelle

3.8 C10

CR1.0 § 4.3.9 (C10 § 3.8)

1.3

Dokumente / QM-Systemdokumentation nicht aktuell

3.3 C10

CR1.0 § 4.3.1 (C10 § 3.3)

1.4

Nichterfüllung der Akkreditierungsanforderung(en)




ZERTIFIZIERUNGSVERTRAG

2.12 C6

CR2.0 § 5.1.3 / Appendix 2 (C6 § 2.12)

2.0

Kein Vertrag zwischen der ZertStelle und dem nach GMP+ zertifizierten Unternehmen

2.12 C6

CR2.0 § 5.1.3 / Appendix 2 (C6 § 2.12)

2.1

Der Vertrag ist nicht mit der richtigen juristischen Person geschlossen worden

2.12 C6

CR2.0 § 5.1.3 / Appendix 2 (C6 § 2.12)

2.2

Nichterfüllung im Rahmen des verpflichteten Mindestzeitaufwands

2.12 C6

CR2.0 § 5.1.3 / Appendix 2 (C6 § 2.12)

2.3

Nichterfüllung im Rahmen einer Neuberechnung

2.12 C6

CR2.0 § 5.1.3 / Appendix 2 (C6 § 2.12)

2.4

Die im GMP+ Feed Certification scheme genannten GMP+-Anforderungen sind im Vertrag nicht gesichert.

2.12 C6

CR2.0 § 5.1.3 / Appendix 2 (C6 § 2.12)

2.5

Nichterfüllung im Rahmen der Vergabe an Unternehmen

3.4 C10

CR1.0 § 4.3.2 (C10 § 3.4)

2.6

Nichterfüllung im Rahmen der Unparteilichkeit

2.9/ Annex 4 A5

CR1.0 § 4.2 / Appendix 8.1 und 8.4 (A5 § 2.9 / Annex 4)

2.7

Nichterfüllung in Bezug auf Key Activities

2.12 C6

CR2.0 § 5.1.3 / Appendix 2 (C6 § 2.12)

2.8

Nichterfüllung der Kriterien zur Berechnung des verpflichteten Mindestzeitaufwands

n. zutr.

CR2.0 §5.1.2

2.9

Nichterfüllung bei application review/pre-transfer review.




PLANUNG, GMP+-UNTERNEHMENSDATENBANK, ROTATION VON AUDITOREN

2.9 C6

F0.1 § 4.4 (C6 § 2.9)

3.0

Die GMP+-Unternehmensdatenbank ist nicht ist aktuell

3.5 C10

CR1.0 § 4.3.6.1 (C10 § 3.5)

3.1

Nichterfüllung im Rahmen der Auditoren-Zulassungsdokumentation

2.8 C6

CR2.0 § 5.1.5.1 (C6 § 2.8)

3.2

Nichterfüllung im Rahmen der Rotationsanforderungen

3.5 C10

CR1.0 § 4.3.6.1 (C10 § 3.5)

3.3

Nichterfüllung im Rahmen des Auditturnus

3.5 C10

CR1.0 § 4.3.6.1 (C10 § 3.5)

3.4

Nichterfüllung im Rahmen des verpflichteten Mindestzeitaufwands für den internen Erfahrungsaustausch

2.0 C6

CR2.0 § 5.2.1 (C6 § 2.0)

3.5

Nichterfüllung im Rahmen der Auditplanung

2.12 C6

CR2.0 § 5.1.3 / Appendix 2 (C6 § 2.12)

3.6

Nichterfüllung im Rahmen der Reduzierung des Auditzeitaufwands

3.5 C10

CR1.0 § 4.3.6.1 (C10 § 3.5)

3.7

Nichterfüllung im Rahmen der Auditor-Zulassung

n- zutr.

CR2.0 § 5.1.4 und 5.1.6

3.8

Nichterfüllung Audit-Programm/-Plan




ZERTIFIZIERUNG/BERICHTSPRÜFUNG

2.9 C6

CR2.0 § 5.2.4 / Appendix 1 (C6 § 2.9)

4.0

Fehlerhafte Einstufung der Non-conformity

2.9 C6

CR2.0 § 5.1 und 5.2 (C6 § 2.9)

4.1

Fehlerhaftes Zertifizierungsverfahren

2.9 C6

CR2.0 § 5.1.2 und 5.2.7 (C6 § 2.9)

4.2

Nichterfüllung im Rahmen des Berichtsprüfungsverfahrens

2.2 C6

CR2.0 § 5.2.1 (C6 § 2.2)

4.3

Nichterfüllung im Rahmen der Audithäufigkeit

2.9 C6

CR2.0 § 5.2.8 und 5.2.9.3 (C6 § 2.9)

4.4

Nichterfüllung im Rahmen der Zertifizierungsentscheidung.




GMP+-ZERTIFIKATE / BEFRISTETE ZULASSUNG

2.10 C6

CR2.0 § 5.2.9 / CR3.0 § 4.2.8 (C6 § 2.10)

5.0

Nichterfüllung im Rahmen von ausgestellten Zertifikaten / befristeten Zulassungen.




BEWERTUNG UND BERICHTERSTATTUNG

2.9 C6

CR2.0 § 5.2.6 / CR3.0 § 4.2.5 (C6 § 2.9)

6.1

Nichterfüllung im Rahmen von Berichten

2.9 C6

CR2.0 § 5.2.6 / CR3.0 § 4.2.5 (C6 § 2.9)

6.2

Nichterfüllung im Rahmen der Erledigung der Berichterstattung an den Teilnehmer




BEWERTUNG EINER VERFAHRENSANFORDERUNG

2.6 C6

(C6 § 2.6)

7.0

Nichterfüllung im Rahmen der Probenahme/Überprüfung von Produkten.

2.6 C6

(C6 § 2.6)

7.1

Nichterfüllung im Rahmen der Analysemethoden.

Appendix 6.3 Referenzdokument zur Beschreibung von Feststellungen während Parallel-Audits bei nach GMP+ zertifizierten Unternehmen

Ref.-Nr.

Feststellungen während Parallel-Audits

10.0

Nichterfüllung der einschlägigen gesetzlichen Anforderungen.

10.1

Nichterfüllung der Zertifizierungsanforderungen.

Mögliche Elemente:

  • Herstellung mit GMP+- / Nicht-GMP+-Status
  • die korrekten zertifizierten Anwendungsbereiche für den Standort
  • Anforderungen hinsichtlich öffentlich zugänglicher Daten.

10.2

Nichterfüllung von Anforderungen an das Feed Safety Management System

Mögliche Elemente:

  • Qualitätspolitik
  • QM-Handbuch
  • Dokumentenverwaltung
  • Verantwortlichkeiten

10.3

Nichterfüllung von Anforderungen an personelle Ressourcen.

10.4

Nichterfüllung von Anforderungen an die Infrastruktur.

Mögliche Elemente:

Grundvoraussetzungen für die Infrastruktur

10.5

Nichterfüllung von Anforderungen an Rückruf-/EWS-Verfahren.

10.6

Nichterfüllung von HACCP-Anforderungen.

Mögliche Elemente:

  • HACCP-Team
  • Produktbeschreibung
  • Verfahrensbeschreibung
  • Lenkungsmaßnahmen
  • Validierung

10.7

Nichterfüllung interner Auditanforderungen.

10.8

Nichterfüllung von Anforderungen an die Managementbewertung.

10.9

Nichterfüllung von Anforderungen an das Beschwerdeverfahren.

10.11

Nichterfüllung von Verkaufs- und Vertragsanforderungen.

10.12

Nichterfüllung von Reinigungsanforderungen.

10.13

Nichterfüllung im Rahmen der Inspektion von Frachträumen.

10.14

Nichterfüllung von Wartungsanforderungen.

10.15

Nichterfüllung von Anforderungen an die Kennzeichnung und Rückverfolgung.

10.16

Nichterfüllung von Anforderungen an die Beschaffung.

10.17

Nichterfüllung von Anforderungen an die Verifizierung der erhaltenen Produkte.

10.18

Nichterfüllung von Anforderungen an die Lagerung.

10.19

Nichterfüllung von Anforderungen an die Herstellung.

10.20

Nichterfüllung von Anforderungen an die Lieferung / Etikettierung.

10.21

Nichterfüllung von Anforderungen an den Transport.

10.22

Nichterfüllung von Anforderungen an Überwachung und Messungen.

Appendix 7: Verantwortlichkeiten zur Verarbeitung von Daten in der GMP+-Datenbank und/oder in Bezug auf das Veröffentlichungsrecht

Verantwortlich für:

Paragraph

GMP+ Int.

ZertStelle/ Critical Location

Veröffentlichung von Zertifizierungs Stelle/Critical Location

X

-

Veröffentlichung einer suspendierten ZertStelle/Critical Location

X

-

Veröffentlichung der Beendigung des GMP+ Feed Certification scheme License Agreement

X

-

Veröffentlichung der Nichtverlängerung des GMP+ Feed Certification scheme License Agreement durch GMP+ International

X

-

Veröffentlichung der Tatsache, dass eine andere ZertStelle die Verpflichtungen übernimmt, wenn die ursprüngliche ZertStelle suspendiert ist.

X

-

Informierung der betreffenden nach GMP+ zertifizierten Unternehmen, sofern die Akzeptierung einer ZertStelle entzogen bzw. nicht verlängert wurde.

X

-

Veröffentlichung eines suspendierten Unternehmens

X

-

Veröffentlichung der Entziehung eines GMP+-Zertifikats eines Unternehmens wegen Nichterfüllung

X

-

Verantwortlich für:

Paragraph

GMP+ Int.

ZertStelle/ Critical Location

die Verarbeitung von Daten eines nach GMP+ zertifizierten Unternehmens (Besucheradresse), die im öffentlichen Bereich des GMP+-Portals veröffentlicht werden.

Name des GMP+ zertifizierten Unternehmens

4.3.7.1.

-

X

Straße

4.3.7.1.

-

X

Hausnummer

4.3.7.1.

-

X

Postleitzahl

4.3.7.1.

-

X

Ort

4.3.7.1.

-

X

Land

4.3.7.1.

-

X

Gesetzliche Registriernummer des Unternehmens / IHK-Nummer

4.3.7.1.

-

X

Telefonnummer

4.3.7.1.

-

X

Faxnummer

4.3.7.1.

-

X

E-Mail-Adresse

4.3.7.1.

-

X

Website

4.3.7.1.

-

X

Name des Schiffes

4.3.7.1.

-

X

EU-Nummer

4.3.7.1.

-

X

die Verarbeitung von Daten eines nach GMP+ zertifizierten Unternehmens (Postanschrift), die im öffentlichen Bereich des GMP+-Portals veröffentlicht werden.

Postfachnummer

-

X

Postleitzahl

-

X

Ort

-

X

Land

-

X

die Verarbeitung der Zertifizierungsdaten eines nach GMP+ zertifizierten Unternehmens, die teilweise im öffentlichen Bereich des GMP+-Portals veröffentlicht werden.

GMP+-Standard(s)

-

X

Anwendungsbereich(e)

-

X

Zertifiziert seit

-

X

Anfangsdatum des Zertifikats

-

X

Enddatum

-

X

Datum der Suspendierung (sofern zutreffend)

-

X

Datum der Entziehung (sofern zutreffend)

-

X

Grund der Suspendierung (sofern zutreffend)

-

X

Datum der aufgehobenen Suspendierung

X

Grund der Entziehung (sofern zutreffend)

-

X

Zertifizierungsstatus

-

X

Verantwortlich für:

Paragraph

GMP+ Int.

ZertStelle/ Critical Location

die Verarbeitung der Zertifizierungsdaten eines nach GMP+ zertifizierten Unternehmens, die teilweise im öffentlichen Bereich des GMP+-Portals veröffentlicht werden.

Kopplung/Entkopplung eines Matrixzertifizierungsstandorts / Zugmaschinen mit Fahrer an den/vom Hauptstandort / Auftraggeber

X

-

Kontaktperson beim nach GMP+ zertifizierten Unternehmen

-

X

Telefonnummer für Notfälle (24 Stunden täglich, 7 Tage pro Woche)

-

X

Appendix 8: GMP+ Feed Certification scheme License Agreement

Der vorliegende Appendix enthält das Muster für den Lizenzvertrag, den GMP+ International zur Festlegung des individuellen GMP+ Feed Certification scheme License Agreement für jede Zertifizierungsstelle im Sinne von Paragraph 4 des F0.1 Rechte und Pflichten verwendet.

Dieses Dokument hat den Zweck, allen Parteien, die am GMP+ Feed Certification scheme beteiligt sind, (gemäß der Visualisierung in Appendix 8.4 dieses Dokuments) einen gesetzlichen Rahmen zu bieten. Zur Gewährleistung der Transparenz in Richtung aller beteiligten Parteien wurden folgende Hauptziele festgelegt:

  • das Zustandebringen eines Vertragsverhältnisses, beginnend bei GMP+ International bis einschließlich des GMP+-zertifizierten Unternehmens.
  • ein Compliance-Assessment gegenüber die Zertifizierungsstellen kann ausschließlich von GMP+ International Auditoren durchgeführt werden.

Um dies fest zu stellen, wurden die in diesem Dokument enthaltenen Kriterien möglichst weitgehend auf der Grundlage internationaler Standards erstellt und beinhalten den GMP+ Anforderungen.